Moin,
Heizt du mit der Beifahrersitzheizung den Inneraum, oder warum is die an, wenn da keiner sitzt? Dann könntest du aber auch einfach den Gurt ins Gurtschloss stecken und es wäre ruhe.
Gruß bigfoot
Moin,
Heizt du mit der Beifahrersitzheizung den Inneraum, oder warum is die an, wenn da keiner sitzt? Dann könntest du aber auch einfach den Gurt ins Gurtschloss stecken und es wäre ruhe.
Gruß bigfoot
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf.
Moin,
Heizt du mit der Beifahrersitzheizung den Inneraum, oder warum is die an, wenn da keiner sitzt? Dann könntest du aber auch einfach den Gurt ins Gurtschloss stecken und es wäre ruhe.
Gruß bigfoot
klar *klopfklopf*
die ist an wenn ich zb. meine Freundin vom Bahnhof hole und mache sie vorher an damit sie Direkt einen warmen Popo hat..........:)
Moin,
Das hab ich mir schon fast gedacht, aber wie gesagt steck den Gurt ins Gurtschloss und gut is.
Gruß bigfoot
Gut aber das können ja die anderen dann auch so machen.
Einfach bei Ebay oder so nen Gurtstecker holen und den immer reinstecken und dann muss man auch kein Piepton deaktivieren
Ob ich nun das so mache oder den Piepton Deaktiviere..... kommt aufs selbe raus
An dieser Stelle wollte ich nochmal kurz festhalten, dass die Aussage vom Hypuh und mir bezüglich des Stilllegen des Autos ein Scherz war;)
Dazu muss derjenige erstmal wissen das der Wagen einen Gurtwarner hat.
Ich denke TÜV, Polizei usw. haben einen riesigen Katalog in dem festgehalten ist welches Fahrzeug den Warner hat und welches nicht. Das muss jeder Polizist und jeder TÜV Prüfer in seiner Ausbildung auswendig lernen und dann gehts ab auf Verbrecherjagd.
Denke das die eh nix bessere zutun haben.
ich hatte letztes jahr im november tüv & mein gurtwarner war deaktiviert !!! und der prüfer hat nicht gemeckert!!!
Hab heut mal ans KBA und VW geschrieben. Mal sehn was bei rauskommt.
Habe soeben einen Rückruf von VW erhalten. Dort zitierte man mir zuerst § 21a und teilte mir mit, dass eine Deaktivierung des Gurtwarners von VW nicht vorgesehen ist. Auf meine Frage, ob das nun zulässig ist oder nicht, wurde immer nur gesagt, "dass ist von VW nicht vorgesehen." Ich interpretieren das einfach mal als "nicht zulässig". Mal sehn wann die Antwort vom KBA kommt.
"dass ist von VW nicht vorgesehen." Ich interpretieren das einfach mal als "nicht zulässig".
Ich uebersetzte das mit: Ich habe keine Ahnung und keinen Bock, mich genauer zu informieren. Lass mich in Ruhe, du stoerst meinen Bueroschlaf.
:pinch: ....hier geht es 8Seiten lang um Gurtwarner deaktivieren Ja/Nein/Vieleicht und die Leute mit Ahnung sagen könnt ihr machen und gut. Aber manche wollen das nur von VW und TÜV und DEKRA und POLIZEI und dann auch noch von Mutti hören. :wacko: Dann frage ich mich warum man das hier überhaupt fragt!?
Ich kann mich auch ohne diesen Warnton anschnallen und auch mit dem Warnton unangeschnallt fahren.... eine wirklich Sicherheitsrelevante vorsichtung ist es also ned.
Genau das!
Zu Beitag 116
Dann frage ich mich warum man das hier überhaupt fragt!?
Eine gute Frage
Man wird hier bei solchen Themen, siehe auch Pedaleriethema SKODA, eh nie zu einem 100% Ergebnis kommen.
Die die es interessiert sollten direkt eine Prüforganisation aufsuchen und mal direkt an der Quelle forschen und fragen - was jetzt nicht bös gemeint ist.
..ja aber es ist doch klar das eine Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA keinen "Freibrief" dafür ausstellen wird. Aber jeder wird trotzdem damit durch die Prüfung kommen. Und wenn es nach VW geht darf man natürlich nichts an ihren Produkten verändern oder gar verbessern. (außer mit €€€ Orig.Zubehör €€€)
Ich weiß nicht ob und wen's noch interessiert, aber das kam heute vom KBA:
ZitatAlles anzeigen
vielen Dank für Ihre vorgenannte Anfrage.
Zu den Aufgaben der Abteilung Technik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gehört die Erteilung
von Betriebserlaubnissen und Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach
nationalen und internationalen Rechtsvorschriften. Diese sind in den Regelwerken der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie den Richtlinien der Europäischen
Gemeinschaft (EG-RL) und den Regelungen der United Nation Economic Commission for Europe
(UNECE-R) festgelegt.
Diese Betriebserlaubnisse und Typgenehmigungen werden vom KBA für reihenweise hergestellte
Fahrzeuge und Fahrzeugteile erteilt. Fragen im Zusammenhang mit Einzelfahrzeugen bzw.
Änderungen an im Verkehr befindliche Fahrzeuge fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich
des KBA. Ansprechpartner ist in diesem Fall Ihre Zulassungsbehörde vor Ort.
Gerne möchte ich Ihnen im Rahmen meiner Möglichkeiten einen Hinweis geben:
Werden an Fahrzeugen nachträglich technische Änderungen vorgenommen, kann die
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO). Dies ist immer dann der Fall,
wenn dadurch die Verkehrssicherheit oder der Umweltschutz gefährdet oder die Fahrzeugart
geändert wird. Gemäß den Vorschriften der StVZO entscheidet im Einzelfall die örtlich
zuständige Zulassungsbehörde, ob die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach erfolgter Änderung
erloschen ist.
Unabhängig vom Vorgenannten weise ich darauf hin, dass erklärtes Ziel der EU-Kommission ist,
zukünftig auf der Basis der EU Verordnung 661/2009 u. a. die UNECE-Regelung 16 zur
Anwendung zu bringen. Diese Regelung 16 Änderungsserie 5 über Sicherheitsgurte fordert ab
Mitte 2009 für neue Fahrzeugtypen diese Gurtwarner für den Fahrersitz. Die Anwenderstaaten
haben dann aber noch das Recht zu entscheiden, ob diese Warner deaktiviert werden dürfen: das
bedeutet, bei Fahrzeugen, die nach dieser Änderungsserie eine Genehmigung hinsichtlich der
Gurte erhalten haben, wäre die Frage der Deaktivierung abhängig vom nationalen Recht, erneut zu
bewerten.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an Ihre örtliche Zulassungsbehörde, die für diese
Änderung zuständig ist.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Drei Gründe dafür:
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