Guckt mal was ich heute bekommen habe. X(
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Hallo,
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Und mal nebenbei: Der "Satz" unten hat nur was mit dem Ausschluss der Garantie nach dem Kauf zu tun. Wenn der Artikel wissentlich falsch beschrieben wird, was hier zu klären ist, ist der Satz natürlich nichtig, da es sich dann um arglistige Täuschung hadelt! =) =)
Der abgeschlossene Vertrag ist damit übrigens dann ebenfalls nichtig! =)
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Zitat
Original von GhGxKrusher
Jungs, Aussage gegen Aussage!
Keiner von beiden kann irgendetwas beweisen!Unteranderem geht man mit einer beendeten Auktion einen Kaufvertrag ein!
Als Kaufvertrag dient die Auktion selber!
Und der ist unwiederruflich! (Gerade wegen "dem" Satz)Edit: Kann er beweisen das die Schäden durch die Post verursacht worden?!
Sorry aber ein Privatmann kann mit dem Satz unter seinen Auktionen 0,0 regeln !!!
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Zitat
Original von GhGxKrusher
Unteranderem geht man mit einer beendeten Auktion einen Kaufvertrag ein!
Als Kaufvertrag dient die Auktion selber!
Und der ist unwiederruflich! (Gerade wegen "dem" Satz)hatte heut Rechtvorlesung gehabt und mal aufgepasst
Ein Kaufvertrag kommt ja nur zusatnde wenn 2 übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben worden sind. Und Wingmaster hat seine Willenserklärung (Angebot) an den Verkäufer in dem Glauben gemacht, dass die Felgen keine Bordsteinschäden haben wie beschrieben. Der Verkäufer hat diesen Antrag angenommen, liefert ihm aber Bordsteinbeschädigte Felgen.
Ich würde da auf arglistige Täuschung oder so tippen und sollte das der fall sein, kannste den vertrag anfechten.
Also ist meines Erachtens überhuapt kein Kaufvertrag zustande gekommen, da es keine 2 übereinstimmenden Willenserklärungen gibt.
So, ich hoffe ich hab da mal was richtig verstanden. :] :]Aber geh zu deinem anwalt der kann dir da am besten weiterhelfen
Ebay und solche Sachen sind sowieso fälle für sich..... deswegen lass ich da auch die finger von
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Zitat
Original von RowdyBurns
Und mal nebenbei: Der "Satz" unten hat nur was mit dem Ausschluss der Garantie nach dem Kauf zu tun. Wenn der Artikel wissentlich falsch beschrieben wird, was hier zu klären ist, ist der Satz natürlich nichtig, da es sich dann um arglistige Täuschung hadelt! =) =)Der abgeschlossene Vertrag ist damit übrigens dann ebenfalls nichtig! =)
Mensch Chrissi! Sag ich doch!
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entschuldige bitte vielmals lieber patrick, dass ich deinen eintrag nicht beachtet habe
ich muss zu meiner schande gestehen nicht alles gelesen zu habenkannst du mir nochmal verzeihen?
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Zitat
Original von evilbabe
kannst du mir nochmal verzeihen?Nein!
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ich hab die reifen abgezogen damit ich die schäden besser fotografieren kann.
für mich is das keine arbeit die reifen auf und abzuziehen. Ich mach sowas ja täglich.Ich hab ihm ein die beiden fotos geschickt.
mal sehen ob er antwortet.Morgen gehts zum anwalt und dann zur polizei.
Ich bin gespannt -
trotzdem einfach nur ätzend.
lauferei und nervereiein grund, warum ich bei ebay nur noch "billige" sachen kaufe.
man bekommt jedenfalls ALLE art von elektronik bei amazon.de günstig und sicher
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@ Rondras
oder Artikel in der Preiskategorie nur mit persönlicher Abholung.
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Die Felgen sehen auf den Fotos der Auktion ja schon schön schokoladig aus - meine Meinung. Warum hast Du Dir bei dem Wert vor Ablauf der Aktion nicht noch ein paar Fotos der Felgen zukommen lassen?
Von daher mein Beileid.
Der Ansatz mit der gegenseitigen Willenserklärung könnte schon in die richtige Richtung gehen, da im Fall der arglistigen Täuschung von Vorsatz ausgegangen werden muss, welcher ihm kaum bewiesen werden könnte.
Zitat: "Arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB ist jedes Verhalten, das beim Geschäftsgegner einen Irrtum erzeugt oder unterhält, und beim dem der Täuschende weiß oder in Kauf nimmt, dass er durch seine Täuschung die Willensentschließung des anderen beeinflusst."
Der Verkäufer verschweigt in diesem Fall (natürlich vermeintlich unwissend und für Privatpersonen ohne Folgen) schwerwiegende Mängel oder verneint diese sogar und der Käufer ist über wahren Zustand nicht ausreichend informiert. Er befindet sich damit im Irrtum über den tatsächlichen Zustand des Artikel. Theoretisch dürfte der Kaufvertrag anzufechten sein, was sicherlich auf den ersten Blick wegen des eingesetzten monetären Wertes zumindest ein Risiko wert sein dürfte. Ich persönlich würde jedoch nicht (womöglich) 200€ investieren, nur um nachher mit leeren Händen dazustehen.
Die Drohung mit dem Anwalt läuft doch meist auf dasselbe Ergebnis hinaus - der Verkäufer reagiert nur bockig und dickfällig. Entweder ohne große Worte Taten folgen oder die Finger von lassen. Auf Grund des bezahlten Preises wäre ich ebenfalls gleichermaßen aufgebracht, dennoch hätte ich den Verkäufer etwas sachlicher um Stellungnahme gebeten.
In der jetzigen Situation würde ich folgendermaßen handeln:
1. nur mit Rechtsschutz im Rücken zum Anwalt, weil selbst bei Erfolg ein Restrisiko bleibt, da die Kosten des Verfahrens z.B. zu 70/30 aufgeteilt werden könnten.
2. ansonsten diese Aktion unter Lehrgeld buchen und die Felgen mit einer korrekten Beschreibung erneut anbieten, um wenigstens etwas Geld zu retten.
3. den Verkäufer freundlichst und ohne Emotionen um Minderung des Kaufpreises oder Rücknahme der Felgen bitten. (im übrigen nicht mit den Worten "oder ich schicke ein paar Freunde")._________________________________
P.S.: was manche für Tipps geben... haarsträubend.
Sorry, ich konnte es mir nicht nehmen lassen!P.P.S.: I.T.M. geht für solche Sachen erst gar nicht los und fordert meines Wissens nach in der Regel eine 20%ige Beteiligung an der eingetriebenen (Forderungs-) Summe. Bei 20.000,-€ kannst Du vielleicht mal leise anklopfen, vorher dürfte Dich kaum jemand am Telefon begrüßen.
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Da fehlen einem einfach die Worte.
Ich könnte mich ja sowas von aufregen, obwohl es mich ja nicht direkt betrifft.
Wingmaster
ich drücke dir die Daumen und hoffe das du Recht bekommst. -
Zitat
Original von GhGxKrusher
*lol* Anwalt bringt da gleich 0!
Der schickt dich direkt wieder nach Hause!
Oder kannst du beweisen das die Schäden vor dem Verschicken an dich noch nicht da waren?!
Wohl kaum!
Und unteranderem solltet ihr euch den Satz am Ende der Auktion mal durchlesen!
Der wusste schon was er macht!Pech gehabt! Auch wenns schade ist!
also ich könnte mich kaputtlachen, wenn hier die 18 jährigen anwälte mit 20 jahren berufserfahrung die fälle klären. wingmaster ist klar im recht, der artikel entspricht nicht der beschreibung. und jetzt geh spielen ...
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Zitat
Original von GhGxKrusher
Und unteranderem solltet ihr euch den Satz am Ende der Auktion mal durchlesen!
Der wusste schon was er macht!!
dieser Satz entbindet ihn vielleicht von der Gewährleistung, jedoch nicht davon, daß er auch die Ware in vertragsgemäßem Zustand liefern muss. Wenn da steht "keine Bordsteinschäden!" sollten auch keine drin sein, obwohl man sie meiner Meinung nach auf den Bildern erkennen kann und das ist meiner Meinung nach eher das Problem.
Der Streitwert ist am Ende sehr gering, um damit über den Anwalt zu trumpfen. Wie geschrieben, ohne Rechtsschutz im Rücken, abbuchen unter Lehrgeld und doch vielleicht vorbei fahren :] -
mit viel glück könnte es auch sein, dass der verkäufer nach einem brief vom anwalt die muffen kriegt und die felgen zurück nimmt. vllt hat wingmaster ja einen anwalt in der familie od im freundeskreis, der ihn beraten könnte bzw ihm einen entsprechenden brief aufsetzt. denn ein anwalt ist nicht billig und ohne rechtschutz...
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