Guckt mal was ich heute bekommen habe. X(

  • DerBen
    Danke dir. Wollts nur nicht sagen.


    @GhGxKrusher
    Genau das habe ich ihm schon auf Seite 1 unten geraten. Aber dann kamen ja
    so Leute wie du und mussten auch was melden.


    CDT

  • Und mal nebenbei: Der "Satz" unten hat nur was mit dem Ausschluss der Garantie nach dem Kauf zu tun. Wenn der Artikel wissentlich falsch beschrieben wird, was hier zu klären ist, ist der Satz natürlich nichtig, da es sich dann um arglistige Täuschung hadelt! =) =)


    Der abgeschlossene Vertrag ist damit übrigens dann ebenfalls nichtig! =)

    Einmal editiert, zuletzt von RowdyBurns ()


  • Sorry aber ein Privatmann kann mit dem Satz unter seinen Auktionen 0,0 regeln !!!

  • Zitat

    Original von GhGxKrusher



    Unteranderem geht man mit einer beendeten Auktion einen Kaufvertrag ein!
    Als Kaufvertrag dient die Auktion selber!
    Und der ist unwiederruflich! (Gerade wegen "dem" Satz)


    hatte heut Rechtvorlesung gehabt und mal aufgepasst :D
    Ein Kaufvertrag kommt ja nur zusatnde wenn 2 übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben worden sind. Und Wingmaster hat seine Willenserklärung (Angebot) an den Verkäufer in dem Glauben gemacht, dass die Felgen keine Bordsteinschäden haben wie beschrieben. Der Verkäufer hat diesen Antrag angenommen, liefert ihm aber Bordsteinbeschädigte Felgen.
    Ich würde da auf arglistige Täuschung oder so tippen und sollte das der fall sein, kannste den vertrag anfechten.
    Also ist meines Erachtens überhuapt kein Kaufvertrag zustande gekommen, da es keine 2 übereinstimmenden Willenserklärungen gibt.
    So, ich hoffe ich hab da mal was richtig verstanden. :] :]


    Aber geh zu deinem anwalt der kann dir da am besten weiterhelfen


    Ebay und solche Sachen sind sowieso fälle für sich..... deswegen lass ich da auch die finger von

    Einmal editiert, zuletzt von evilbabe ()

  • Zitat

    Original von RowdyBurns
    Und mal nebenbei: Der "Satz" unten hat nur was mit dem Ausschluss der Garantie nach dem Kauf zu tun. Wenn der Artikel wissentlich falsch beschrieben wird, was hier zu klären ist, ist der Satz natürlich nichtig, da es sich dann um arglistige Täuschung hadelt! =) =)


    Der abgeschlossene Vertrag ist damit übrigens dann ebenfalls nichtig! =)


    Mensch Chrissi! Sag ich doch! :D :D

  • entschuldige bitte vielmals lieber patrick, dass ich deinen eintrag nicht beachtet habe :D :D
    ich muss zu meiner schande gestehen nicht alles gelesen zu haben 8) 8)


    kannst du mir nochmal verzeihen? :D :D

    Einmal editiert, zuletzt von evilbabe ()

  • ich hab die reifen abgezogen damit ich die schäden besser fotografieren kann.
    für mich is das keine arbeit die reifen auf und abzuziehen. Ich mach sowas ja täglich.


    Ich hab ihm ein die beiden fotos geschickt.
    mal sehen ob er antwortet.


    Morgen gehts zum anwalt und dann zur polizei.
    Ich bin gespannt ?(

    TDI

  • trotzdem einfach nur ätzend.
    lauferei und nerverei :(


    ein grund, warum ich bei ebay nur noch "billige" sachen kaufe.


    man bekommt jedenfalls ALLE art von elektronik bei amazon.de günstig und sicher

  • @ Rondras


    oder Artikel in der Preiskategorie nur mit persönlicher Abholung.


    _____________________


    Die Felgen sehen auf den Fotos der Auktion ja schon schön schokoladig aus - meine Meinung. Warum hast Du Dir bei dem Wert vor Ablauf der Aktion nicht noch ein paar Fotos der Felgen zukommen lassen? :rolleyes:


    Von daher mein Beileid.


    Der Ansatz mit der gegenseitigen Willenserklärung könnte schon in die richtige Richtung gehen, da im Fall der arglistigen Täuschung von Vorsatz ausgegangen werden muss, welcher ihm kaum bewiesen werden könnte.


    Zitat: "Arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB ist jedes Verhalten, das beim Geschäftsgegner einen Irrtum erzeugt oder unterhält, und beim dem der Täuschende weiß oder in Kauf nimmt, dass er durch seine Täuschung die Willensentschließung des anderen beeinflusst."


    Der Verkäufer verschweigt in diesem Fall (natürlich vermeintlich unwissend und für Privatpersonen ohne Folgen) schwerwiegende Mängel oder verneint diese sogar und der Käufer ist über wahren Zustand nicht ausreichend informiert. Er befindet sich damit im Irrtum über den tatsächlichen Zustand des Artikel. Theoretisch dürfte der Kaufvertrag anzufechten sein, was sicherlich auf den ersten Blick wegen des eingesetzten monetären Wertes zumindest ein Risiko wert sein dürfte. Ich persönlich würde jedoch nicht (womöglich) 200€ investieren, nur um nachher mit leeren Händen dazustehen. :(


    Die Drohung mit dem Anwalt läuft doch meist auf dasselbe Ergebnis hinaus - der Verkäufer reagiert nur bockig und dickfällig. Entweder ohne große Worte Taten folgen oder die Finger von lassen. Auf Grund des bezahlten Preises wäre ich ebenfalls gleichermaßen aufgebracht, dennoch hätte ich den Verkäufer etwas sachlicher um Stellungnahme gebeten. ;)


    In der jetzigen Situation würde ich folgendermaßen handeln:


    1. nur mit Rechtsschutz im Rücken zum Anwalt, weil selbst bei Erfolg ein Restrisiko bleibt, da die Kosten des Verfahrens z.B. zu 70/30 aufgeteilt werden könnten.
    2. ansonsten diese Aktion unter Lehrgeld buchen und die Felgen mit einer korrekten Beschreibung erneut anbieten, um wenigstens etwas Geld zu retten.
    3. den Verkäufer freundlichst und ohne Emotionen um Minderung des Kaufpreises oder Rücknahme der Felgen bitten. (im übrigen nicht mit den Worten "oder ich schicke ein paar Freunde").


    _________________________________


    P.S.: was manche für Tipps geben... haarsträubend. 8o
    Sorry, ich konnte es mir nicht nehmen lassen! ;)


    P.P.S.: I.T.M. geht für solche Sachen erst gar nicht los und fordert meines Wissens nach in der Regel eine 20%ige Beteiligung an der eingetriebenen (Forderungs-) Summe. Bei 20.000,-€ kannst Du vielleicht mal leise anklopfen, vorher dürfte Dich kaum jemand am Telefon begrüßen. :P

    2 Mal editiert, zuletzt von Franz_B ()

  • :rolleyes:
    Da fehlen einem einfach die Worte.
    Ich könnte mich ja sowas von aufregen, obwohl es mich ja nicht direkt betrifft.
    Wingmaster
    ich drücke dir die Daumen und hoffe das du Recht bekommst.

    Gruss Dirk


  • also ich könnte mich kaputtlachen, wenn hier die 18 jährigen anwälte mit 20 jahren berufserfahrung die fälle klären. wingmaster ist klar im recht, der artikel entspricht nicht der beschreibung. und jetzt geh spielen ...

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • Zitat

    Original von GhGxKrusher


    Und unteranderem solltet ihr euch den Satz am Ende der Auktion mal durchlesen!
    Der wusste schon was er macht!


    !



    dieser Satz entbindet ihn vielleicht von der Gewährleistung, jedoch nicht davon, daß er auch die Ware in vertragsgemäßem Zustand liefern muss. Wenn da steht "keine Bordsteinschäden!" sollten auch keine drin sein, obwohl man sie meiner Meinung nach auf den Bildern erkennen kann und das ist meiner Meinung nach eher das Problem.
    Der Streitwert ist am Ende sehr gering, um damit über den Anwalt zu trumpfen. Wie geschrieben, ohne Rechtsschutz im Rücken, abbuchen unter Lehrgeld und doch vielleicht vorbei fahren :]

  • mit viel glück könnte es auch sein, dass der verkäufer nach einem brief vom anwalt die muffen kriegt und die felgen zurück nimmt. vllt hat wingmaster ja einen anwalt in der familie od im freundeskreis, der ihn beraten könnte bzw ihm einen entsprechenden brief aufsetzt. denn ein anwalt ist nicht billig und ohne rechtschutz... :evil:

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