Guckt mal was ich heute bekommen habe. X(

  • Genau, denke da wird nix anbrennen.


    @ Wingi: Wenn du zum Anwalt/ Polizei gehst, druck dir vorher direkt die Auktion sowie sämtlichen Schriftverkehr aus, den wollen die Herren dann nämlich von dir haben! =)

  • *lol* Anwalt bringt da gleich 0!
    Der schickt dich direkt wieder nach Hause!
    Oder kannst du beweisen das die Schäden vor dem Verschicken an dich noch nicht da waren?!
    Wohl kaum!
    Und unteranderem solltet ihr euch den Satz am Ende der Auktion mal durchlesen!
    Der wusste schon was er macht!


    Pech gehabt! Auch wenns schade ist!

    MfG ThirdFace


  • Wenn man keine Ahnung hat, ....!! =) =) =)


  • Der satzt macht überhaupt nix. Und wenn es ein Transportschaden ist hats die Post bzw den der die Felgen scheiße verpackt hat. Aber du glaubst mir ja sowieso nicht weil du der King bist :D

  • Jungs, Aussage gegen Aussage!
    Keiner von beiden kann irgendetwas beweisen!


    Unteranderem geht man mit einer beendeten Auktion einen Kaufvertrag ein!
    Als Kaufvertrag dient die Auktion selber!
    Und der ist unwiederruflich! (Gerade wegen "dem" Satz)



    Edit: Kann er beweisen das die Schäden durch die Post verursacht worden?!

    MfG ThirdFace

    2 Mal editiert, zuletzt von ThirdFace ()

  • naja, es könnte nur probleme geben mit der Erstattung der nicht auf dem bild zu sehenden Felgen... :evil:


    is leider so, ab versand trägt der Käufer die Verantwortung. War der versand versichert? Wie kam das Paket an? Ganz?

    Einmal editiert, zuletzt von RSII ()

  • Das kommt auch noch dazu!

    MfG ThirdFace

  • die schäden müssen ja schon VOR dem versand da gewesen sein, denn die schäden sind ja auf den vom verkäufer eingestellten bildern zu sehen. also hat weder die post die schäden verursacht, noch der käufer. die schäden waren definitiv unstrittig schon VOR verkauf da. das beweisen die bilder

  • Zitat

    Original von GhGxKrusher
    Edit: Kann er beweisen das die Schäden durch die Post verursacht worden?!


    Nein kann er nicht aber er kann anhand der Bilder von der Auktion beweisen, das die Schäden schon vor dem Versand da gewesen sind.

  • Right!
    Allerdings ist auf den Bildern aus der Auktion nicht klar zu erkennen das es Bordsteinschäden sind!


    Und wie gesagt, der wusste schon was er tut, sonst hätte der nicht nur eine Felge abgelichtet!

    MfG ThirdFace

  • Das die Schäden schon älter sind, wird ihm jeder Gutachter anhand der Materialkorrossion bestätigen. Die können das sogar ziemlich exakt nachweisen, wann der Schaden entstanden ist. Also muss er nur noch beweisen, dass dies die Felgen aus der ebay-Auktion sind. Und das ist anhand der Bilder ohne Probleme möglich. Und jedes Gericht verurteil den Verkäufer dann - egal ob man auf dem Bild aus ebay nur eine der Felge sieht. Selbst mit dieser einen kaputten Felge könnte er dann eine Rückabwicklung des Kaufes verlangen und somit wäre er alle 4 Felgen wieder los und nicht nur die eine beschädigte.


    CDT

  • oh jetzt kommen wieder alle Staranwälte zum vorschein... :D :D


    Wingi, geh zur Polizei und zum Anwalt und du wirst sehen was er machen kann.


    Diese Spekulationen hier bringen nothing.. :evil:

    Einmal editiert, zuletzt von RSII ()

  • Ja, der Meinung bin ich auch!
    Geh zu Polizei und zum Anwalt und schau was die sagen!

    MfG ThirdFace

  • Zitat

    Original von GhGxKrusher
    Ja, der Meinung bin ich auch!
    Geh zu Polizei und zum Anwalt und schau was die sagen!



    aha :D

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!