Meine Erlebnisse mit der Polizei (in nur 3 Tagen!!!)

  • Zitat

    Original von Black


    Hier, du schlauberger:
    Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 136 BKat (A - 1) 10,00 €


    Erst denken, dann posten, und wenn man keine Ahnung hat: FRESSE HALTEN!


    Muss schon sagen, asl NEWBIE ein sehr gewagter satz...!!!! :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Black
    Erst denken, dann posten, und wenn man keine Ahnung hat: FRESSE HALTEN!


    zügel mal deinen Ton.
    Hier wird niemand angeschnautz X(
    außer du kannst auch mit den Konsequenzen leben!!!!!

    Gruß Michael

    Einmal editiert, zuletzt von Kuckuck ()

  • Zitat

    Original von Black
    Hier, du schlauberger:
    Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 136 BKat (A - 1) 10,00 €


    Erst denken, dann posten, und wenn man keine Ahnung hat: FRESSE HALTEN!


    [Zitat_anfang]
    Wer z.B. falsch parkt, muss dafür ein Verwarnungsgeld zahlen. Nach Zahlung des Verwarnungsgelds muss er aber mit keinen weiteren Maßnahmen rechnen. Anders wenn er an einem STOP-Schild nicht hält und einen anderen Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet. Er erhält dafür einen Bußgeldbescheid sowie einen Eintrag in das Verkehrszentralregister. Außerdem muss er mit einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen, solange er den Führerschein auf Probe hat.
    [Zitat_ende]


    Quelle:
    Lehrbuch
    Klassen B, BE & A, A1, M & L, T
    Grund- & Zusatzwissen für die theoretische Prüfung


    Und jetzt kommst du.


    Gruß sOlivier

  • ...und dadurch jemanden gefärdet!!! sag mal, raffst du das nicht?? das einfache überfahren des Stopzeichens kostet einen 10er.


    Alles, was vor ort bezahlt werden kann, sprich VERWARNUNGEN unter 35 euro, nennt man einen abgeschlossenen verwaltungsakt. Comprende?! Nix mit Nachschulung, keine Punkte, weil ABGESCHLOSSEN!


    Und ja, ich kann mit den konsequenzen leben.
    ich habe von anfang an gesagt, dass ich gut austeile und auch einstecken kann.


    ich war nicht immer türsteher. und was ich zum kotzen finde ist, dass hier auch wie in anderen foren halbwahrheiten verbreitet werden von leuten, die gerade mal 3 tage den lappen haben und weder von stvo noch von stvzo ne spur ahnung haben.


    Edition:
    Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) und gefährdeten +) dadurch andere.
    § 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG
    50 €
    ERGO Anzeige, Punkte, Nachschulung.


    +) Art der Gefährdung muß in der Anzeige erwähnt werden.

    4 Mal editiert, zuletzt von YaSo563 ()

  • Zitat

    Original von golfIVtdi
    Meine Güte, hast ja echt nen tollen Ton drauf :baby:


    Gruß


    Marcus


    So bin ich.
    Übrigens, habe mein Posting editiert. Um verwechslungen zu vermeiden. Seite 4, letztes Posting.

    Einmal editiert, zuletzt von YaSo563 ()

  • Nach meinem Kenntnisstand ist das "simple" Überfahren eine Stopschildes ein sogenanntes A-Delikt. Begeht ein Probezeitler ein A-Delikt, so muss er mit o.g. Konsequenzen rechnen.



    Naja .. mir schnuppe .. mich schreckt meine Version eher ab als deine und das is mir irgendwie wichtiger, als mir dein andauerndes Rumgehäule anzuhören .. belassen wir es dabei.


    Gruß sOlivier

  • "GEHEULE" schreibt man mit "e".


    Ich habe recht, sieh es ein oder lies es nach. und ÜBERLESE dabei nicht die hälfte.
    Aber es ist so: du hast irgendwann mal irgendwas gehört und verkaufst das falsch weiter. damit hilfst du hier keinem.

  • Auch wenn ich blacks Schreibstil nicht befürworte ;) hat er Recht =)


    Es ist zwar ein A-Verstoß, allerdings


    Zitat

    Werden hingegen Verstöße nur lediglich mit Verwarnungen (jeweils bis 35 Euro) sanktioniert, ergeben sich, außer den entsprechenden Verwarnungsgeldern, keine weiteren rechtlichen Folgen in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe.


    Hier nachzulesen:


    Verkehrsportal


    Gruß


    Marcus

  • Zitat

    Original von Feldi
    also wenn man so behämmert ist wie du und auto fahren darf, sollten wir in deutschland nen wesenstest einführen um die leute dann auf die straße zu lassen.


    Feldi hatte vorgeschlagen einen wesenstest fürs autofahren zu machen...


    ich würde mittlerweile einen Vorschlagen, um über haupt im Forum aufgenommen zu werden ( black)!!!!


    Du hälst ja echt so einiges von dir... tu ma leid leid für dich... aber du machst dir das leben damit selber schwer!!!


  • stimmt nicht, das ist meine art: direkt und ehrlich.
    wenn einer nicht damit klar kommt, kann ich es nicht ändern.
    wem's nicht gefällt, liest das, was er lesen will.


    ich weiß, dass ich recht habe.
    und ich halte einiges von mir, genau. weil ich einiges im leben erlebt und erreicht habe.
    wartet ab, wenn ihr mich besser kennt, wisst ihr, was ich damit meine.

  • Zitat

    Original von Black
    "GEHEULE" schreibt man mit "e".


    Mea culpa. Ich denke, der Sinn ist der gleiche.


    Zitat

    Original von Black
    Ich habe recht, sieh es ein oder lies es nach. und ÜBERLESE dabei nicht die hälfte.
    Aber es ist so: du hast irgendwann mal irgendwas gehört und verkaufst das falsch weiter. damit hilfst du hier keinem.


    Ich sehe es gerne ein, wenn ich falsch liege. Nur bringt mich noch ein Punkt davon ab:
    Wenn du mal bei google "Probezeit Stopschild" eingibst, dann wirst du u.a. Links zu Fahrschulen finden wie z.B. diese hier. Dort wird der Stop Schild Fall unter Delikt A aufgeführt .. und da steht reingarnichts von der eventuellen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.


    Klär mich auf.


    Gruß sOlivier


    EDIT: Man kann auch anders debattieren, wie man sieht ... geht doch.

    2 Mal editiert, zuletzt von sOlivier ()


  • Warte kurz, ich gucke mir das an.

  • Die Fahrschule hat das unter Punkt 4 viel zu allgemein gehalten! es wird immer unterschieden in bussgeld (ab 40 Euro, immer mit Punkten) und verwarnungsgeld (5-35 euro, ohne punkte und ohne weitere massnahmen).


    das ist es schon.


    Ist u.a. auch nachzulesen in der FeV (Fahrerlaubnisverordnung). Da steht alles ganz genau drin.


    Die kannst du hier anschauen.

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