Da war ich grade beim freundlichen, hab mein Auto von so einem TÜVler Schätzen lassen, weil ich ihn ja nun wahrscheinlich dem Händler geben werde.
Er fährt ihn auf die Bühne.. "Da ist aber keine aLWR!".
SCHOCK! PANIK!
Hat er aber nicht weiter bemängelt.. Theoretisch hätte er mir ja die Plakette abkratzen können oder so. - Er meinte nur, dass wäre so nicht zulässig und sollte gemacht werden. So weit so gut..
Dann fing er damit an, dass das Xenon eingetragen werden müsste. - Hallo? Originalteile? Eintragen? - Hat extra nochmal dafür telefoniert. Laut seinem Spezialspezialisten für so Sachen müssen nachträgliche Xenons also eingetragen werden, weil es zwar Originalteile sind, aber dennoch Fehler beim Einbau gemacht werden könnten.
Ist zwar nicht mein Bier, sondern das des Händlers (der dann die Xenons eintragen lassen wollen wird, und die Auskunft bekommen wird, dass das unnötig ist weils Originalteile sind..), aber.. hat der Prüfer 'nen Dachschaden?
Soweit ich weiß haben wir das Thema hier mal ausgiebig durchgekaut und am Ende kam heraus, dass Xenons nicht eingetragen werden müssen..