EG-Genemigung = ABE ??

  • Nabend :)


    Nur mal eine ganz kurze Frage :


    Ich war mir bis jetzt immer sicher ,das die blaue EG-Genemigung ,die bei meiner Gruppe A Bastuck ab Kat dabei war die ABE ist .
    Nun hat mir ein Kollege aber gesagt ,das die EG-G. eben keine ABE wäre . d.h. ich müsste die ANlage eintragen lassen .


    Welche Vermutung ist denn richtig ?



    Vielen Dank im Vorraus und gute Nacht ;)


    mfg
    Thomas

  • Mal eine kurze Zusammenfassung der StVZO:
    Ausnahmen des Erlöschens der Betriebserlaubnis:


    Als erstes wird hier die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) gemäß § 22 StVZO genannt. Diese wird für Fahrzeugteile die eine technische Einheit bilden (z. B. Lenkräder) erteilt.
    Des Weiteren gibt es die Bauartgenehmigung nach § 22a StVZO, die ABG. Sie wird für Fahrzeugteile erteilt, die in diesem Paragraphen abschließend aufgeführt sind.


    Diese Teile unterliegen einer besonderen, amtlich vorgeschriebenen Bauart und dürfen nur in dieser hergestellt und ausgeführt sein. Änderungen an Teilen die einer Bauartgenehmigungspflicht unterliegen, führen in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.


    ABE und ABG sind zumeist ohne weitere Auflagen oder Beschränkungen gültig, solange sie sich nicht mit weiteren Anbauteilen, die eines Gutachtens bedürfen, gegenseitig beeinflussen. Diese gegenseitigen Beeinflussungen sind der Tabelle gemäß Abbildung 3 zu entnehmen.

    Findet jedoch eine gegenseitige Beeinflussung statt, ist die Vorlage einer ABE oder ABG für die betreffenden Teile nicht mehr ausreichend. In diesem Fall oder bei einer bereits in der ABE oder ABG genannten Vorraussetzung ist eine zusätzliche Anbauabnahme erforderlich.
    Bei Nichtbeachtung von Anbauvorschriften, welche in einem gesonderten Teil der ABE aufgeführt sind, oder ohne Vorlage einer entsprechenden Anbauabnahme verliert die ABE oder ABG ihre Gültigkeit und die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt.
    Für die ABE oder ABG besteht eine Mitführpflicht.


    Weiterhin gibt es auf europäischer Ebene die Möglichkeit einer EWG-Betriebserlaubnis, einer EWG-Bauartgenehmigung oder einer ECE-Genehmigung. An diese sind die gleichen Bedingungen wie an die ABE und ABG geknüpft, mit Ausnahme der Mitführpflicht. Diese wird durch auf den betreffenden Teilen vorhandene E-Prüfnummern ersetzt.
    Für diese teile wird keine Anbauabnahme vorausgesetzt. Hierbei handelt es sich meist um lichttechnische Einrichtungen wie Scheinwerfer oder Rückleuchten, sowie um Endschalldämpfer oder Tönungsfolien für die Fahrzeugscheiben.
    Als letzte wird das so genannte Teilegutachten aufgeführt. Hierbei handelt es sich um ein Gutachten, das die grundsätzliche Verwendbarkeit von Zubehörteilen bescheinigt. Bei Fahrzeugkomponenten mit Teilegutachten ist immer die Anbauabnahme unter Einhaltung der vorgeschriebenen Verwendungsbereiche vorzulegen. Das Teilegutachten allein ist nie ausreichend, sondern dient lediglich der vereinfachten Abnahme durch eine Prüfstelle.




    Reicht das aus, um deine Frage zu klären?

    2 Mal editiert, zuletzt von TurboG. ()

  • Genau, die reicht völlig aus die EG-Genehmigung. =)

  • Zitat

    Original von TurboG.
    Weiterhin gibt es auf europäischer Ebene die Möglichkeit einer EWG-Betriebserlaubnis, einer EWG-Bauartgenehmigung oder einer ECE-Genehmigung. An diese sind die gleichen Bedingungen wie an die ABE und ABG geknüpft, mit Ausnahme der Mitführpflicht. Diese wird durch auf den betreffenden Teilen vorhandene E-Prüfnummern ersetzt.


    Mag zwar auf dem Papier stimmen diese Aussage dennoch besteht im realen Leben auch für EG-Genehmigungen eine Mitführungspflicht...kannst ja mal einem Grünen begreiflich machen das man die nicht mitführen muß,schließlich prüfen sie auch an hand eines Abgleichs auf den Papieren die Prüfnummern der Teile. =) So ne Nummer ist schließlich schnell mal selber ins jeweilige Teil geschnitzt oder gebrannt...da könnte ja sonst jeder Schindluder mit treiben und nur auf Nummern verweisen weil man ja eh weiß das die Rennleitung sie nur mit den Papieren abgleichen kann und nicht sofort selber im Datennetz nachprüfen kann wie z.B TÜV etc.

  • Zitat

    Original von SharpShooter


    Mag zwar auf dem Papier stimmen diese Aussage dennoch besteht im realen Leben auch für EG-Genehmigungen eine Mitführungspflicht...kannst ja mal einem Grünen begreiflich machen das man die nicht mitführen muß,schließlich prüfen sie auch an hand eines Abgleichs auf den Papieren die Prüfnummern der Teile. =) So ne Nummer ist schließlich schnell mal selber ins jeweilige Teil geschnitzt oder gebrannt...da könnte ja sonst jeder Schindluder mit treiben und nur auf Nummern verweisen weil man ja eh weiß das die Rennleitung sie nur mit den Papieren abgleichen kann und nicht sofort selber im Datennetz nachprüfen kann wie z.B TÜV etc.


    Naja,


    gesetzlich bist du NICHT verpflichtet sie mitzuführen, einige von der Rennleitung verstehen es aber leider nicht.
    Im Motorradsektor haben die meisten Polizisten es ja schon verstanden, da reicht die E-Nummer auf dem Schalldämpfer um sie zufrieden zu stellen, beim Auto wirds noch ein weiter Weg.
    Abgesehen davon gilt halt immer: "Der Ton macht die Musik" , wer immer freundlich ist wird weniger Ärger haben als jemand der sich aufspielt weil er der Meinung ist Ahnung zu haben was die Herren in GRÜN dürfen und was nicht.
    Wer den Hals aufreist braucht sich nicht wundern wenn er Punkte kassiert weil die Jungs ihm das Auto zerpflücken ;)

    Einmal editiert, zuletzt von turtle ()

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