Erfahrung mit Spurverbreiterung....

  • Hallo....


    Ich fahre einen Golf V 1.6 FSI mit serienmäßigem Sportfahrwerk und 225 45 R 17 Bereifung....


    Nun möchte ich mir gerne für meine Hintere Achse eine Spurverbreiterung kaufen, es gibt aber soweit ich informiert bin für 17 Zoll Felgen keine ABE....Weiß jemand was für eine Spurverbreiterung ich ohne Probleme eingetragen bekomme???


    Danke für eure Hilfe....

  • wenn die tüver sich wirklich an die regeln halten darfst du nur 15mm pro seite verbreitern.. also ingesamt 30mm auf der hinterachse..



    da sonst die orginalachse um mehr als 2% verbreitert wird und du ein achsfestigkeitsgutachten brauchst..

  • Hallo. So ein geschwätz. Ich habe auch 17 Zoll Felgen auf meinem Golf V und ich habe mir für die HA 40mm Spurverbreiterung geholt. Sprich 20mm pro Seite und der Tüv hat nicht rumgemeckert.
    Gruß
    wacken75

  • wacken75:


    Zitat

    wenn die tüver sich wirklich an die regeln halten


    Da hast du deine Erklärung ;)
    Bevor man andere Leute anfaucht von wegen dummes Geschwätz, sollte man sich erstmal Informieren.


    Das stimmt schon so mit 2% maximale Verbreiterung im Rahmen der ABE.
    Alles was darüber hinausgeht brauch nen Festigkeitsgutachten der Achse.

  • Es kommt auf die Felgenbreite und die ET an, dann bekommst du auch Scheiben mit Gutachten.


    Guck mal bei H & R oder SCC auf die Seiten und stöber mal in den Gutachten.

  • Hallo. Es ist Geschwätz. D und W verkaufen 42 mm Spurverbreiterung pro Achse und diese Platten habe ich. Ich hab sie drauf geschraub und bin zum TÜV gefahren und die habens mir eingetragen. Also und ich brauchte keine Festigkeitsgutachten für meine Achse oder so.

  • Hallo. Und nochmal:
    Wenn dein Prüfer dir das ohne weiteres einträgt hast du Glück!
    Aber bei einer Verbreiterung der Achse von mehr als 2% muss nach gesetzlicher Regelung ein Achsfestigkeitsgutachten erstellt werden.


    Soll und ist sind immer zwei Paar Schuhe, aber es geht doch darum, dem hier fragenden eine Auskunft zu geben, die für IHN zutrifft.


    Und da er wohl kaum auch zu deinem Prüfer fahren wird, sollte es doch besser sein, ihm die eigentliche zulassungsrechtliche Regelung mitzuteilen.

  • Hallo nochmal. Ok es kann ja sein das man das doch braucht aber ich habe es nicht gebraucht. Vielleicht war es ja nur Glück auf jeden fall habe ich es eingetragen. Das ist für mich die Hauptsache.
    Gruß wacken75

    Einmal editiert, zuletzt von wacken75 ()

  • danke TurboG.



    @wacken


    mässige mal deinen umgangston..


    Herkunft: Warschau


    Gibts da überhaupt tüv? ?(

  • ich hab bei meinem golf 5 (mit 8 * 18 ET 50) ohne Probleme 20 mm pro seite eingetragen bekommen (in österreich) es waren keine Arbeiten am Kotflügel notwendig
    PS: Schaust du da:FK Spurverbreiterung 5 * 112

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