Händler will Mangel nicht beheben

  • Hey ho,


    bin grad ziemlich gefrustet. Habe das Gefühl mein Händler will mich verschaukeln.


    Aber von vorne..


    Im Februar 2004 habe ich mir meinen Bora Var. gekauft. Gebraucht von einem SEAT-Händler.


    Am Abholtag entdecke ich einen Sprung in der Scheibe. Reklamiere dies aber leider erst am Folgetag.
    Erste Aussage war, das das vorher nicht war. Nach einiger Diskussion rechnete ich das mit meiner Versicherung ab, wobei er den Selbstanteil übernahm.


    Im März waren die Bremsen runter. Dies setzte er kostenfrei instand.


    Im Juni fingen auf einmal die Dichtungen an den hinteren Seitenscheiben (die ganz hinten) an sich aufzulösen. Auf gut Deutsch, sie schmolzen allmählich von der Sonne dahin.
    Ich gleich zum Händler. Dieser druckste lange rum und entfernte das Geschmolzene mit einer Gummipflege wobei er anmerkte, dass dies wohl Ausdünstungen einer vorigen Gummipflege seien.


    Ich fuhr davon. Und genau DAS war mein Fehler. Diesen Sommer sind diese verdammten Dichtungen so weit geschmolzen, dass sie schon einfallen und man an einer Stelle schon fast die Scheibenkante sehen kann.
    Ich wieder hin zum Händler und er meinte gleich ohne lange Diskussion:


    1,5 Jahre vergangen, keine Garantie!


    Ich habe einen unglaublich dicken Hals. Ich habe diese scheiss Dichtung bereits vor einem Jahr bemängelt und er hat dies als Lappalie abgetan.


    Meines Wissens nach, bin ich doch im Recht und er muss das Nachbessern?


    Bemängelt habe ich das ja früh genug und es ist undwiderlegbar derselbe Mangel.


    Ich habe keine Lust gleich zum Anwalt zu rennen, aber ich befürchte, darauf läuft es hinaus.


    Vielleicht habt Ihr ja einen Rat?


    :( Senci

  • prinzipiell hast du recht!


    der mangel wurde noch in der garantiezeit vorgeführt, und nicht behoben. somit ist er per garantie dazu verpflichtet dies zu beheben.


    allerdings wirst um nen anwalt net rumkommen, wenn er sich querstellt.


    frei nach dem motto: wer nicht hören will...

    Gruß Stefan

  • Zitat

    Original von K-MEL
    Hast du ne Rechtschutz...? I hope...


    Japp. Aber ich wollte erstmal andere Wege versuchen ehe ich dem meinen Anwalt auf den Hals hetze.. :(

  • Bist Du ADAC-Mitglied? Dann hast Du die Möglichkeit, eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.


    Was die rechtlichen Stellungnahmen hier an geht: Genieße sie mit Vorsicht. In aller Regel enthalten sie nur gefährliches Halbwissen. Bestenfalls.

  • Ja danke.Im ADAC bin ich auch.


    Das mit den Halbwissen ist hier nicht anders als in anderen Foren. Ich hoffte auch eher auf Vorschläge wie man den Händler überreden könnte ;)


    Aber vielen Dank schonmal.


    Senci


    P.S. Kann man diese DIchtung nicht einfach sauber raustrennen? Da die Scheibe geklebt ist, ist ihre Hauptfunktion doch eh nur Optik und ein Wenig Geräuschabweisung..?!

  • Und auch wenn du Rechtschutz hast .. wenn du Selbstbeteiligung hast nützt es dir auch wenig denn die Selbstbeteiligung liegt mit sicherheit höher als die Kosten der Dichtungen oder täusche ich mich da ?

  • Zitat

    Original von Lintus
    Und auch wenn du Rechtschutz hast .. wenn du Selbstbeteiligung hast nützt es dir auch wenig denn die Selbstbeteiligung liegt mit sicherheit höher als die Kosten der Dichtungen oder täusche ich mich da ?


    hä - Rechtschutz mit Selbstbeteiligung - habe ich ja noch nie gehört... ?(

  • Kann sein das ich da auf dem falschen Dampfer bin aber ich meine auch da gibts ne Selbstbeteiligung !?

  • lol hast recht .. ich bin schon in meinen Gedanken wonaders.. hab morgen ersten Ausbildungstag bei VW Fleischhauer als Automobilkaufmann *gg*


    Also zurück zu Thema...


  • Yep, dadurch dass du nicht Zeitnah den Mangel als nicht Behoben gerügt hast, ist der damalige Mangel als behoben zu betrachten


    Demnach ist:

    Zitat


    . Diesen Sommer sind diese verdammten Dichtungen so weit geschmolzen, dass sie schon einfallen und man an einer Stelle schon fast die Scheibenkante sehen kann....


    ein neuer Mangel.
    Hier greift die Beweissumkehr, du must den Händler beweisen, dass der Mangel vorher bestand.
    Da du de Fakto den ersten Mangel als behoben deklariert hast (du hättest inerhalb von max 3 Monaten diesen Mangel als NICHT BEHOBEN RÜGEN MÜSSEN) wird die Beweissführung nahezu unmöglich.


    Die einzige Chance wäre nun einen Sachmangel wegen nichteingehaltenner Zusagen (Unfallfreihei) wenn man nun einen verschwiegenenen Unfallschaden an betrofenen Bauteil nachweisen kann (die quellende Dichtung hat einen Grund !!)


    Dazu müste sich aber ein Koege das Fahrzeug genauer anschauen (was erstmal für dich Kostenpflichtig ist), oder du kontaktierst den Vorbesitzer...



    8)



    So, und nun tut mich nicht wieder als Spassbremse ab, aber die Rechtliche Lage ist hat so.......


    Bernhard

  • Naja,


    werd erstmal meinen Anwalt befragen. Die Dichtung quellt ja nicht, sie schmilzt von der Sonne.


    Und im prinzip gab es da eine lange Zeit (Winter) in der ich das "Nichtbeheben" gar nicht hätte bemängeln können, da nicht warm genug.


    Der Streitwert ist gar nicht so niedrig. 2 neue Scheiben mit Tönung...


    Mal sehen, was mein Anwalt so rausholt. Wäre ja auch mit einer Art Vergleich zufrieden..


    Oder ich schnibbel diese blöde Dichtung einfach raus. Verstehe ihren Sinn und Zweck eh nicht ganz richtig..

  • Echt grausam, denn bei NEUWAGEN kommt sowas auch vor.


    Händler erzählt einem "das ist normal", "das ist Stand der Technick", "dagegen gibt es noch keine Lösung" ..... bis die G-Zeit vorüber ist.


    Tja. SHICE!!!


    Ist mir aber auch passiert mit meinem blöden Golf. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Privatkauf hab ich Flüssigkeit unterm Motor festgestellt, konnte sie nicht zuordnen. Später habe ich irgendwann mal hier im Forum nachgefragt (bei Kauf kannte ich das Forum leider noch nicht). Leider wusste niemand eine Antwort.


    Sonst hätte ich das bemängeln können. Im Nachhinein sehr schwer zu beweisen.



    Ist halt "dumm gelaufen" wenn man den Schaden erst später feststellt und nicht schon beim ersetn Feststellen schriftlich festgehalten hat. :(

  • Zitat

    Original von dennis
    eigentlich net / nur bei Teilkasko :D ;)


    Bei RS gibbet sowas auch. =)

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