Auch da bringt es dir nix den Typ zu vetrimmen, sowas ist einfach primitiv, egal in welchem Szenario!
Die Herren vom TÜV haben gute Arbeit geleistet
- chumbaba
- Geschlossen
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Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf. -
Das hatte ich auch nie vorgehabt (wäre in vielen Fällen rein physisch nicht möglich, bin 1,75 groß).
Ich sprach davon, sich wiederum an seinem Eigentum zu vergehen. Denn der wahre Sieg besteht darin, den Gegner die Dinge aus der eigenen Sicht sehen zu lassen. -
Sag mal, willst du es nicht verstehen oder bist du dafür zu blöd??
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Zitat
Original von Keelhaul
Ich glaube ich hätte da bis zu seinem Feierabend abgewartet, bis er zu seinem Auto geht,
und es am nächsten Tag beschädigt.ZitatOriginal von Keelhaul
Dann müssen sie eben anders dafür bezahlen.ZitatOriginal von Keelhaul
Derjenige muß auch was abbekommen.
Wer mit fremdem Eigentum sorglos umgeht, dessen Eigentum ist auch nicht unantastbar.ZitatOriginal von Keelhaul
Ich sehe da nur (direkte oder indirekte) Gewalt gegen die Person bzw. gegen deren Eigentum.ZitatOriginal von Keelhaul
Also einfach hinnehmen könnte ich das nicht. Was ihr hier von euch gebt grenzt schon an altdeutsche Obrigkeitshörigkeit.ZitatOriginal von Keelhaul
Wenn die einzige Alternative dazu wäre, daß das Problem gänzlich ungelöst bleibt, dann meinetwegen...ZitatOriginal von Keelhaul
Mit Reife hat das nichts zu tun. Vielmehr damit, ob man was zu verschenken hat. Und wie man sich von seinen Mitmenschen generell behandeln läßt.ZitatOriginal von Keelhaul
Und es sind halt diese "Lücken" in der Gesetzgebung, die einem ein Gefühl der Ohnmacht geben. Und dieses Gefühl würde ich am Liebsten gegen den Verursacher richten.ZitatOriginal von Keelhaul
Für mich widerspricht es jeglicher Logik, unverschuldet auf dem eigenen Schaden sitzen zu bleiben.ZitatOriginal von Keelhaul
Ich bin übrigens 25 und Informatikstudent.ZitatOriginal von Keelhaul
Meine Argumente habe ich deutlich zum Ausdruck gebracht: Emotionale Befriedigung in einer ungerechten Situation.ZitatOriginal von Keelhaul
Denn der wahre Sieg besteht darin, den Gegner die Dinge aus der eigenen Sicht sehen zu lassen.kein weiterer Kommentar
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Zitat
Original von RowdyBurns
Sag mal, willst du es nicht verstehen oder bist du dafür zu blöd??Schon wieder Beleidigungen. Was verstehen? Daß ich dafür rechtlich geradestehen müßte? Da ich dann seinen Schaden bezahlen müßte + strafrechtliche Konsequenzen, ist mir bewußt. Das muß man eben geschickt anstellen.
@jot_ess:
Und nu? -
Komm lass es einfach, das ganze hier führt doch zu nix.
Du hast deine Meinung und gut ist. Mach es so wie du für richtig hälst und leb mit den Konsequenzen.
Aber das man mit 25 Jahren so engstirnig und so unbewusst denken kann ist für manche leicht erschütternd.Aber für solche Fälle langt dann das Rechtssystem doch allemal und das ist auch gut so. :baby:
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Jop,
vergiss es Keelhaul, auf solche Threads legt hier NIEMAND wert!
BTW: Ich habe dich nicht beleidigt, sondern lediglich eine FRAGE gestellt!
Falls du nicht verstehst was jot_ess sagen will, überdenke noch einmal deine Eignung zum Führen von Kfz im Straßenverkehr! :]
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Das sind halt Emotionen, die hochkommen, wenn man sieht wie machtlos man sein kann. Da überlegt man mal, ob das eigene Wohlergehen nicht doch über der Gesetzgebung stehen kann.
Ziemlich blöd eigentlich, hier rum zum theoretisieren, obwohl einem selber nichts passiert ist. Diese Community ist mir zu wichtig, um sich wegen etwas, war gar nicht passiert ist, Feinde zu machen. -
@Jot ess
Danke für die zusammenfassung -
Hab mal gegoogelt und beim TÜV Hessen das gefunden:
http://www.tuev-hessen.de/kontakt/AGB-TUEVHessen-deutsch.pdfInterresant hier Punkt 4.5.
Für mich auch schwer vorstellbar, daß jemand der vorsätzlich handelt, dafür nicht haftbar sein soll, auch oder gerade als Tüv-Prüfer.
Außerdem sind AGB's nur so lang wirksam, wie sie nicht gegen das deutsche Gesetz verstoßen.
Du solltest dem Tüv erstmal das Schadengutachten schicken und eine Frist zur Zahlung setzen, wenn die sich weigern, dann Anwalt nehmen.
zu beachten ist aber daß ein Anwalt ca 10% des Streitwert als Gebühr nimmt, bis Proßessbeginn. Es sei denn Du hast Rechtschutz. -
alter falter die tüv leute sind alle nen bisschen hohl in der birne
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ich denke, wenn man diese AGBs zugrunde legt, dann sollte 5.1 eher greifen als 4.5... denn: 5.1 grieft bei vorsatz sowie grober fahrlässigkeit... und selbst wenn wir dem TÜVer mal keinen vorsatz unterstellen, dann ist sein handeln mal auf jeden fall grob fahrlässig... denn wenn er vorher noch sagt: aha, hier schlagloch... dann hat er es auf jeden fall gesehen und ist absichtlich durchgefahren... wenn er nich grade blind ist, dann muss er wohl auch die tiefe des schlaglochs gesehen haben... und damit: auf jeden fall fahrlässigkeit oder vorsatz, denn fahrlässig handelt bereits, wer die im verkehr erforderliche sorgfalt vermissen lässt... und das hat er ganz eindeutig...
ich persönlich würde hingehen und mit seinem vorgesetzten reden...
und ihm natürlich sofort aufs maul hauen, seine beine und arme brechen, seinen wagen zerstören und seine komplette verwandschaft auslöschen...
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so das reicht für diesen Thread...
sorry keelhaul aber mir fällt zu deinen argumentationen nichts mehr an.. echt traurig - würde jeder so handel wie du - armes deutschland
*closed*
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