Bitte um Hilfe ....E-Bay Frust

  • Zitat

    Original von K-836
    Ah, im Prinzip sind es nur die Gebühren, da wird man mit den Mindestpreis viel besser wegkommen, oder???


    Mit 1€ Startpreis ist es halt am günstigesten, dann wirds Stufenweise teurer.

  • Das Motorrad war in der Kategorie Auto & Motorrad > Motorräder > Harley-Davidson eingestellt.


    Somit hätten sich bei 21000€ Verkaufspreis 30€ Ebay Gebühren ergeben.


    Also wärs egal in dem Fall weil es richtig eingestellt war.


    Aber da sieht man wieviele Blindgänger in Ebay unterwegs sind und aus einer Mücke einen Elefanten machen.

  • Aber das Problem ist echt bekannt.


    Wie oft hab ich mir schon in den Allerwertesten gebissen weil ich stundenland Ebay rauf und rutner abgeforstet hatte und die Auktionen die günstig (nicht geschenkt) ausliefen oder ausgelaufen wären wurden dann abgebrochen mit einer lächerlichen Begründung. Da ist es fast schon besser wenn einen der Kollege vom Anbieter überbietet und das ist auch ätzend, macht aber fast jeder.


    Sollen die Leute doch gleich den richtigen Sartpreis oder Mindestgebot einstellen oder den "Reserve" Preis nutzen. =) Alles andere macht nur Ärger.


    Ebay gerät immer mehr in verruf weil sich die Leute einfach nicht an die Spielregeln halten. Macht schon lange kein Spaß mehr, ich kauf schon fast lieber zum Sofortkaufpreis :(


    Naja, trotzdem viel Glück an Bene dass er da rauskommt.
    Nächstes mal setzt die Maschine zum Preis rein den Du willst. Wirst sicher x Mails bekommen bei ner Harly und daran feststellen können was die Leute zahlen wollen (Spinner mit uneralistischen Angeboten ausgenommen).

  • Klar hast Du Recht, Alex.
    Ich bin aber kein E-Bay erfahrener Mensch.........wenn ich das mal
    so beschreibe.


    Ich dank Euch allen vielmals für Eure Statements - echt super! =) =)


    Ich frage morgen mal bei meiner Rechtsschutz an. Wenn die das übernehmen und mein Anwalt mir gute Chancen ausrechnet,
    dann geh ich auch in die Offensive.


    Mal sehen. Aus Schaden wird man schlau - echt wahr.


    Ich habe da einen Ornder im Schrank: Lehrgeld -> steht da drauf.


    Ich denk das gibt einen neuen Akt da drinnen....... :rolleyes:

  • also ich würde gar nicht mehr auf die schreiben antworten!


    Wenn es wirklich zum verfahren kommt dann sagst du das du gar nichts weist und auch das bike gar nicht bei ebay rein gestzt hast!


    Der muss dir nämlich beweisen das du am pc sasst und das eingestellst hast!


    War letzens noch im tv da hat eine rmit nem accout nen flugzeig ersteigert aber der typ meine er weis nix davon und er wars gar nicht obwohl das passwort eingegeben hat!


    Das gericht hat endschieden das er nix zahlen muss, der flugzeugbesitzer musste beweisen der er am pc sass und das password eingegeben hat!


    und das geht ja gar nicht!


    Hammer was manche für einen aufwand machen wegen sowas passiert doch ständig bei ebay das was herausgenommen wird!


    Hast ja bei deinem golf auch paar mal gemacht wenn ich mich erinnere oder?



  • Man kann auch eine auktion beenden ohne die gebote zustreichen dann ist automatisch der höchsbioetende der käufer aber er hat ja alle gebote gestrichen denke ich!

  • @ Bene :


    Woher hatte er die Adresse?


    Es gibt im Internet Suchabfragen die den Besitzer zu jeder Domain aufzeigen.


    Dein Username www-new-old-styla-de sagt ja quasi die DOmain schon aus.


    AUSSER SIE WURDE ÜBERMITTELT ! Ansonsten:


    Er muss demnach bei http://www.denic.de deine Adresse gefunden haben was in 5 sek. erledigt ist aber:


    Bevor die Adresse preisgegeben wird MUSS er einige Gedingungen durch "akzeptieren" ---> akzeptieren !


    Und darin steht deutlich:


    Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber bei rechtlichen Problemen genutzt und ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der DENIC eG weder elektronisch noch in anderer Art gespeichert werden. Insbesondere die Nutzung zu Werbe- oder ähnlichen Zwecken ist ausdrücklich untersagt. Sie haben versichert, dass Ihrerseits ein berechtigtes Interesse vorliegt und Sie die ausgegebenen Daten nur zu diesen Zwecken nutzen werden. Ihnen ist bekannt, dass sich die DENIC eG vorbehält, bei Missachtung dieser Versicherung rechtliche Schritte einzuleiten und Sie von der Nutzung der whois-Abfrage auszuschließen.



    Er hat aber weder technische noch administrative Belange gegen die Webpage sondern ein Problem in Ebay, somit eindeutig auch gegen die Denic - AGB´s verstoßen.


    1. Kein Problem mit der Page sondern in Ebay
    2. Speicherung der Daten
    3. Weiterverwendung der Daten zu anderen Zwecken als in den AGB´s benannt.



    =)

    2 Mal editiert, zuletzt von xyz321 ()

  • Ist doch firlefanz.


    Weiß ihm erstmal nach, das er die Adresse von dort hat ! Aber ist auch egal. Er hat die Adresse und gut.


    Bene, nimm dir einen Anwalt, der wird dich am besten beraten.


  • es gibt aber auch z.b die seite http://www.domain-research.de


    da kannst du dir auch die daten der DOmainbesitzer anschauen ohne irgendwas zu akzeptieren oder so!!!


    so kann er die adresse auch herausbekommen haben!!



    @ Bene


    ich würde auch zum anwalt gehen und mich beraten lassen, ist wohl der einzige weg um da einigermaßen ordentlich mit umzugehen!!


    gibt halt immer wieder solche menschen die sonst nix zu tun haben also sowas wie bei dir!!

    Einmal editiert, zuletzt von x-mag ()

  • Ich finde, dass hier auch durchaus mal etwas kritisch mit Bene's Verhalten umgegangen werden könnte.


    Ich habe da relativ wenig Verständnis für, wenn man sein Auto (mehrfach) oder Motorad oder sonstwas bei eBay einstellt und wenn der Preis nicht passt unter irgendeiner fadenscheinigen Begründung zurückzieht. eBay ist (oder besser war mal) ein Auktionhaus, kein Preistester.


    Scheinbar ist das aber auch unter vielen hier gängige Praxis... dadurch ist aber eBay erst so schrottig geworden wie es jetzt ist... traurig.. aber wenn ihr euch schon nicht gegen ein solches Verhalten aussprecht, dann heult doch bitte auch nicht rum, dass eBay so armselig sei.


    Und wenn ihr nicht bereit seid, unter einem bestimmten Preis zu verkaufen, gibt es immer noch die Möglichkeit entweder ein höheres Startangebot oder den "Reserved Price" zu schalten. Und jetzt kommt nicht mit dem rumgeheule wegen hohen Gebühren... wenn ich ein Auto oder Motorad für über 20 k€ verscheuern will, dann pfeif ich auf die 30 €...kann durchaus, wie man sieht, eine Menge Ärger ersparen.


    Dass man dann also Unterlegener direkt zum Anwalt rennt und so nen Wisch aufsetzen lässt... okay... verstehe ich auch nicht, aber manche Menschen sind halt so..


    So, dass musste jetzt mal raus..


    greetz
    ²S


  • zustimmung!!! =)
    leider wahr...

  • So ich muss ja auch was dazu sagen:


    1. Prüfe wirklich mal ob es den Anwalt gibt oder ob es nur verarsche ist... > es gibt leider viele Idioten bei Ebay. Wenn es den Anwalt gibt und deine Rechtschutz die Kosten übernimmt, gegen Schreiben machen und schreiben das dieses Motorrad defekt ist oder so ähnlich und du deshalb die Auktion beendet hast!


    2. Hasse ich die Leute die Auktionen einstellen und diese einen Tag vor Auktions Ende beenden weil Sie meinen das Ihr "Wunschbetrag" nicht erreicht wird, wobei meist in den letzten 15min. die Preise nach oben schießen.... Wenn man was bei Ebay verkauft muss man auch damit rechnen nicht den Wunschbetrag zu erhalten oder man nimmt direkt die Option "Verkaufen zum Festpreis"! > MEINE MEINUNG!!!


    3.Ebay sucks > ne im ernst, Ebay ist das letzte, wenn ich sehe was ich an Kohle jeden Monat übereisen muss und was die dafür bieten...lächerlich

  • Der Thread ist zwar schon nen paar Tage alt aber hier mal ein interessantes Urteil was das vorzeitige beenden von Auktionen betrifft...




    Urteil: Kaufangebot bei eBay ist verbindlich


    Wer im Internet-Auktionshaus eBay etwas zum Kauf anbietet, kann nicht einfach einen Rückzieher machen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
    In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung verurteilte es einen Mann aus dem Emsland (Niedersachsen) zu Schadenersatz, der die Verkaufsaktion seines Autos vorzeitig beendet hatte. In dem Urteil heißt es, wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre damit verbindlich die Annahme des Höchstgebots. Kaufwillige wären der Willkür von Anbietern ausgeliefert, wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten. (Aktenzeichen: 8 U 93/05)


    Der Emsländer hatte ein gebrauchtes Auto mit einem Startpreis von 1 Euro in die Auktions-Plattform gestellt. Der Wert des Fahrzeugs lag bei 7000 Euro. Als Frist für die Abgabe von Angeboten hatte der Anbieter zwei Wochen festgesetzt. Nach einer Woche beendete er die Auktion jedoch vorzeitig. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Mann aus Bayern mit 4550 Euro den höchsten Kaufpreis geboten.


    Als sich der Verkäufer weigerte, das Auto auszuliefern, zog der kaufwillige Bayer vor Gericht. Er klagte auf Zahlung des entgangenen Gewinns, der sich aus dem Unterschied zwischen seinem Angebot und dem Verkehrswert des Autos ergebe. Der Autobesitzer berief sich dagegen auf Bedingungen von eBay, die die vorzeitige Beendigung einer Auktion unter bestimmten Bedingungen zuließen.


    Mit dem Internet-Angebot sei bereits ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, entschied der zuständige Oldenburger Zivilsenat. Zwar gebe es im Recht Instrumente, einen Vertrag auch nachträglich aufzuheben, etwa wegen Irrtums. Im vorliegenden Fall könne sich der Beklagte darauf jedoch nicht berufen.

  • [URL=http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,368133,00.html]Ich schiebs nochmal als Link nach[/URL]

  • Zitat

    Original von CurseHH
    Anwaltshonorar ist erst dann zu zahlen wenn Du einen Prozess verloren hast.


    Wie kommst Du auf dieses schmale Brett?


    Anwaltshonorar ist ab dem Tag fällig, wo Dir die Rechnung zugeht.


    Mag sein das Du damit nicht einverstanden bist und einen Kostenfestsetzungsbescheid abwartest, aber dann werden die Zinsen auch ab dem Tage der Rechnungsstellung berechnet.


    Leuten die ihr Angebot vorzeitig beenden, weil ihnen der aktuelle Preis nicht passt, gehörts nicht anders. Auch wenns einen "Kumpel" trifft....ich möchte Euer Gesicht sehen wenn ihr 9 1/2 Tage auf den saugeilen Felgensatz bietet, nur, um ihn dann doch nicht zu bekommen, weil er "zerstört" wurde.


    Dieses Grundsatzurteil war schon längst überfällig.

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