Bitte um Hilfe ....E-Bay Frust

  • Aus Sicht von Ebay hast Du falsch gehandelt.


    Aus Deiner sicht bist Du solange Eigentümer der Sache, bis ein Kaufvertrag zu stande kommt. Und dieser kommt erst, wenn die Auktion beendet ist.


    Da auch nicht feststeht ob er die Auktion gewonnen hätte hat er rein gar nichts in der Hand. Da du ja ne gute Zeit vorher beendet hast, stand also noch alles offen.


    Du kannst Dir ja auf einmal auch alles anders überlegt habe und es doch behalten wollen.


    Er hat da aus rechtlicher Sicht so rein gar keine Ansprüche.


    Einzig eine Verwarnung oder der Rauswurf bei Ebay kann Dir passieren.


    Und das ein Anwalt einen Überweisungsträger mitschickt, habe ich noch nie gehört. Die geben doch sonst immer die Kontodaten an...


    Lass Dich von Deinem Anwalt einfach nur mal beraten.


    Senci

  • Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, will der Gegenanwalt ja sein Honorar erstattet bekommen.


    Wenn NewOldStyla sich jetzt vom eigenen Anwalt beraten lässt, was auf gar keinen Fall kostenlos ist, dann kann er auch gleich das Honorar vom anderen Anwalt bezahlen. Denn ein Honorar muss er dann so oder so bezahlen....


    Ich würde ihm erstmal selber zurückschreiben, dass noch kein Kaufvertrag zustanden gekommen ist etc...... und abwarten was kommt. Hunde die bellen, beissen nicht....

  • Zitat

    Original von Speedy1976
    Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, will der Gegenanwalt ja sein Honorar erstattet bekommen.


    Wenn NewOldStyla sich jetzt vom eigenen Anwalt beraten lässt, was auf gar keinen Fall kostenlos ist, dann kann er auch gleich das Honorar vom anderen Anwalt bezahlen. Denn ein Honorar muss er dann so oder so bezahlen....


    Ich würde ihm erstmal selber zurückschreiben, dass noch kein Kaufvertrag zustanden gekommen ist etc...... und abwarten was kommt. Hunde die bellen, beissen nicht....


    Also ersteinmal bezahl ich da lieber meinen eigenen Anwalt als den Heini.
    Dann freu ich mich , das der Heini umsonst Geld ausgegeben hat
    Und dann frag ich mich, wie gut ein Anwalt ist, der für einen kleinen Rat Geld verlangt?? 8o


    Also nennt mich komisch, aber wenn ich das meinem Anwalt erzähle und frage was ich tun soll und der Typ sagt ohne Geld geb ich keinen Rat, dann wechsel ich den Anwalt...


    Senci


  • Naja, zum Teil haste da sicherlich recht. Aber ob er nun seinen Anwalt bezahlt oder den vom Heini, am Ende ist das Geld trotzdem weg. Das wollte ich damit nur sagen. Es sei denn, er hat ne Rechtsschutzversicherung.


    Wenn Du mir nen Anwalt nennst, der kostenlos ne Beratung gibt, dann wechsel ich sofort zu dem. Ich habe jetzt schon mindestens drei verschiedene ausprobiert und habe zwischen 70 und 130 Euro für ne lächerlich Beratung von max. 20 Minuten oder so bezahlt. Top Stundenlohn sach ich mal....

  • Meine ja auch keine komplette Beratung.


    Das hier ist ein fall den ein Anwalt mit einem Augenzwinkern einschätzt.


    Ach ja.


    Schmidt und Schmitt-Losberg in Reinbek ;)


    Und es besteht für mich schon ein Unterschied wem ich das Geld gebe...


    Wenn nicht anders möglich, gebe ich es lieber meinem Anwalt :D


    Senci

  • Sofort selber einen Anwalt nehmen!!!


    Und vor allem: schmeiss diesen Überweisungswisch des anderen weg!


    Sieht nicht so gut für dich aus


    eBay AGB's


    guck mal in Absatz B §9 Abs. 3


    Mit dem Ende der von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die eBay-Website eingestellten Artikels zustande.


    greetz
    ²S

  • Hi,


    ich würde gar nix machen und abwarten! Notfalls sagst du halt, dass das Moped beschädigt ist (man kann ja irgendwas auf kaputt trimmen)!


    Wie gesagt, abwarten und tee trinken! :]


    Gruss,
    Patrick

  • Sag einfach du hast dich an der Beschaffeneheit geirrt oder das Moped ist kaputt gegangen während der Auktion und fertig. Was will der Typ dann machen?

  • poste mal hier:


    http://123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=22


    lies mal hier:


    http://123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=29435



    aber ich denke du solltest dir evtl. wirklcih nen Anwalt nehmen..




    Kanzlei Alexander Rathgeber erstreitet nach knapp sechsmonatiger Prozessdauer außergewöhnliches Urteil im Zusammenhang mit dem Internet-Auktionsportal eBay.
    Ein Mitglied, das seine Auktion vorzeitig beendet hatte, wurde zu Schadenersatz in Höhe von über EUR 1.000 verurteilt.
    Da die Auktion unter nur vorgeschobenen Gründen vorzeitig beendet worden war (ein Verstoß gegen die eBay-Regeln), konnte das Verkaufsangebot im nun entschiedenen Fall noch immer bis zum regulären Ende der Auktion wirksam angenommen werden, auch wenn die Funktion "Gebot abgeben" technisch nicht mehr zur Verfügung stand (Auktion war ja beendet).
    Als der Verkäufer sich weigerte, den Kauf abzuwickeln, trat der Käufer nach Fristsetzung vom Vertrag zurück, kaufte den Artikel (eine teure Armbanduhr) beim Juwelier neu und machte einen Teil der Differenz zwischen Mindestgebot und Neupreis als Schadenersatz erfolgreich geltend.
    eBay hatte in diesem Zusammenhang die Identität des Verkäufers zurückgehalten, obwohl der Käufer einen recht eindeutigen Anspruch gegen den Verkäufer hatte. Die Rechtsschutzversicherung des Käufers hatte vorsorglich Deckungszusage erteilt, eBay ggf. auf Auskunft über die Identität des Verkäufers zu verklagen.


    http://www.rathgeber.net/Presse_0404.jpg





    hier der Fall mal umgedreht..


    K streicht sein Gebot vor Ende der Auktion:


    http://www.jurpc.de/rechtspr/20040187.htm

    Einmal editiert, zuletzt von tonyffo ()

  • Zitat

    Original von NewOldStyla
    Jetz kommt ein Brief von seinem Anwalt inkl. Überweisungsträger
    fürs Honorar....... 8-(((((((((((


    Woher hat der Typ denn überhaupt deine Adresse ?
    Denn deine Adresse bekommt er doch erst dann, wenn er die Auktion gewonnen hat. :O

  • Sag, dass das Motorrad außerhalb von ebay verkauft wurde, und somit nicht mehr in deinem Besitz ist, fertig ;)


    Edit: Das hättest von Anfang an schreiben sollen, dann wäre der Fall erledigt gewesen...

    Einmal editiert, zuletzt von Golf4Turbo ()

  • Also wenn man schreibt dass man das Motorrad außerhalb von Ebay verkauft hat, obwohl es trotzdem noch in Ebay zum Verkaufen drin stand, dann kann man wirklich Probleme mit dem Höchstbietenden bekommen!!!
    Am bessten man schreibt von Anfang an dass der Artikel zerstört worden ist! FERTIG
    Viel Erfolg noch!
    MfG,
    Ed

  • Sofort Anwalt nehmen Bene. Hatte letzes Jahr auch n dickes Ebay Problem. Ohne Anwalt wäre das wohl böse für mich ausgegangen...
    Und wenn man eine Rechtschutzversicherung hat ist das ja sogar kostenfrei.
    Selber antworten würde ich auf keinen Fall. Lass das nen Profi machen.

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