war jetz die letzte woche wieder beim tüv wegen meiner spurenverbreiterung. habe vorne und hinten 235/40 R17 reifen mit einer felge ET35 drauf.
habe mir dann mal ein paar von fk 30mm auf der achse distanzscheiben (system B+) geholt. also 15mm pro seite. diese habe ich vorne verschraubt....steht bissi ausm radkasten raus, aber der tüv meinte er würde mir es abnehmen. hinten hatte ich noch keine scheiben verbaut.
er würde es mir ABER nur abnehmen wenn:
im ABE der distanzscheiben steht, dass ich die 15mm distanzscheibe vorne nur verbauen darf, wenn ich hinten mind. 20mm pro seite distanzscheiben drauf hab. müssen die distanzscheiben wirklich hinten immer breiter sein als die vorne, dass man das abgenommen bekommt?
würde mir ja die Distanzscheiben mit den 20mm pro seite für hinten kaufen, ABER der Tüv hatte dann mal Spur insgesamt hinten gemessen und meinte, dass wenn ich die 20mm pro seite hinten verbau, komme ich über eine abweichung von 2%.
was hat er da genau gemessen? Welche abweichung meint er und welche 2%? kann das wirklich sein, dass ich mit den felgen und den distanzscheiben über diese 2% komm?
außerdem hatte ich durch die distanzscheiben(System B+) vorne schon mal meine radschrauben + felgenschloss abdrehen müssen....also bis jetz nur mal für die vorderen 2 räder wo die distanzscheiben verbaut sind. er meinte, dass ich das nicht so einfach machen könnte und dass ich mir da unbedingt neue radschrauben kaufen müsste, die gleich die richtige länge haben. stimmt das? kann ich die nicht einfach abdrehen? die richtige länge habe sie jetz auch!?
also ich hoff ihr wisst was ich meine und vielleicht könnt ihr mir ja biss helfen...DANKE schon mal...