nee nix zurechtbiegen, das ich auf einer Nebenstr angehalten habe um meine Freundinn auszusteigen ist unerheblich. Der Fakt ist, ich bin dann ein Stück weiter zur Kreuzung vor ( ca 1m ) und hab da den Vorfahrtsberechtigten Verkehr durchgelassen und stand rechtsblinkend an der Kreuzung. Die Tussi stand vorher hinter mir wegen zu engen Wendekreis ( Sie wollte genau den gleichen Weg fahren ) und stellte sich dann links neben mich. Als dann von links auf der hauptstr kein Verkehr mehr kam, ließ ich die Kupplung los und bemerkte fast zeitgleich daß die Tussi auch losgefahren war. Ich hab zunächst garnicht recht gerafft wo die nun hinwollte aber da war schon zu spät obwohl ich dann auch bremste. Man kann mir nun wirklich nicht vorwerfen, ich wäre "unaufmerksam in den fließenden verkehr eingefahren" ( Polizeiprotokoll ) den die Tussi hätte rechts vor links beachten müssen, außerdem hat sie meiner Meinung nach grob fahrlässig gehandelt.
*EDIT*
Ich habe zunächst links blinkend gehalten, weil ich an der entsprechenden Kreuzung links eingefahren bin, ich mache da quasi einen U-Turn, fahre dazu jedoch in diese Nebenstr ein.
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