Sorry Leute, aber was redet ihr hier für ein "Schwachsinn" ? (ich hoffe ihr wißt wie ich das meine)
Wenn ihr euren Heckwischer abbaut, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Da das abbauen des Heckwischers (oder auch andere Teile) eine technische Veränderung ist (zwar in umgekehrter Reihenfolge, da sonst ja etwas ein/angebaut wird), muß der entfernte Heckwischer in die Papiere eingetragen werden. Da der Golf mit Heckwischer zugelassen wurde, ist er somit auch nur mit Heckwischer zugelassen.
Ich habe meinen Heckwischer auch abgemacht und hatte NOCH NIE Probleme deswegen, wenn mich die Rennleitung angehalten hat, aber wenn mal so ein Paragraphen-Reiter dabei sein sollte, seit ihr angeschissen.
Wenn man das Abbauen von Teilen nicht eintragen lassen braucht, braucht man ja seine gecleanten Türgriffe auch nicht eintragen lassen oder ? Selbst das Abbauen von Teilen ist eine technische Veränderung und muß somit eingetragen werden.
Wer mir nicht glaubt, soll mal beim TÜV nachfragen.