Eintragung HG V2 Ansagung i.V.m. R32-Look ESD

  • Grüße,


    meine Kotflügel sind bald da und eingebaut.

    Jetzt geht es also wieder daran sein Geld für unnötige Upgrades rauszuschmeißen die eh keiner sieht.


    Für meinen Seelenfrieden, vielleicht besseren Sound und einer schöneren Optik, möchte ich mir eine HG V2 Ansaugung zulegen, die ich über einen Bekannten günstig bekommen kann.

    An meinem Golf 5 GTI habe ich einen R32-Look ESD von Ulter. Dazu ein originales R32 Heck. Alles andere (auspufftechnisch) ist noch original. Gefühlt ist der ESD nicht lauter als original, aber eben auch nur gefühlt. Dröhnt und bollert schon dezent vor sich hin, sobald er warm ist.

    Jetzt ist die Frage: Kriege ich die HG V2 Ansaugung so ohne weiteres eingetragen oder gibt es da Probleme wegen des Auspuffs? Habe wenig Lust eine Geräuschmessung etc. durchführen lassen zu müssen, um die beiden Sachen in Kombination einzutragen. Besonders weil der ESD halt eben nicht (viel) lauter als original ist.


    Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung damit.


    Grüße

  • Wenn der ESD eine E-Nummer hat (wovon ich mal ausgehe bei Ulter), ist er ein Austauschteil das wie ein Originalteil zu betrachten ist, daher sollte der Eintragung nix im Wege stehen behaupte ich jetzt mal

    Kraft durch Feinstaub!


    VCDS/VCP im Erzgebirge

  • Der Meinung bin ich auch, nur liest man häufig, dass diese Teile ja nur als Austauschteil anzusehen sind, wenn sie am Originalfahrzeug angebracht werden. Mit der Ansaugung wäre der Wagen ja nicht mehr im Originalzustand.

    Habe leider auch keinen zuverlässigen TÜVer der mir da Auskunft geben kann.

  • Sobald im Antriebsstrang mehr als ein Teil modifiziert wird, muss das Gesamtsystem abgenommen werden. War bei mir mit Ansaugung und Software genauso. Vermutlich Fahrgeräuschmessung und Abgasprüfung. Würde ich aber vorher abklären, ersteres kann schnell mehrere Hundert Euro kosten.

  • Sobald im Antriebsstrang mehr als ein Teil modifiziert wird, muss das Gesamtsystem abgenommen werden. War bei mir mit Ansaugung und Software genauso. Vermutlich Fahrgeräuschmessung und Abgasprüfung. Würde ich aber vorher abklären, ersteres kann schnell mehrere Hundert Euro kosten.

    Darf man fragen was du damals dafür gezahlt hast? Der Arbeitsumfang wird wohl ähnlich sein. Bis jetzt konnte mir weder Dekra noch TÜV weiterhelfen.

  • Laut TÜV-Süd würde eine Standgeräuschmessung reichen, weil wenn die passt kann man auch auf das Fahrgeräusch schließen.


    Hab 90dB im Schein, egal wie gemessen wird bin ich mit der aktuellen Anlage (selbst mit dem leichten Bollern das sie verursacht) bei maximal 85dB.

    Wenn hier irgendwo also auch nur die Standgeräuschmessung gemacht werden würde, wäre das mit der Ansaugung wohl absolut kein Problem. Nur kann mir halt wie gesagt, noch, keiner Auskunft darüber geben.


    Hat hier wirklich niemand Erfahrung mit einem kulanten TÜV-Prüfer der Einzelabnahmen machen darf irgendwo in NRW? Gerne auch per PN.

  • Darf man fragen was du damals dafür gezahlt hast? Der Arbeitsumfang wird wohl ähnlich sein. Bis jetzt konnte mir weder Dekra noch TÜV weiterhelfen.

    ich hab damals die Abnahme, Eintragung und TÜV auf einmal machen lassen. Direkt beim Anbieter der Software, daher war auch die Abnahme ein Freundschaftspreis zwischen der Firma und TÜV - ich glaube 60€. Regulär ist man da schnell bei 300€ nach der Info vom Tuner.

  • Als ich meine HG Ansaugung mit der AGA in Verbindung eintragen wollte, sagte der Tüv‘ler (Arroganter Typ) das es mich locker über 600€ kommen würde.
    Er hat da Sachen aufgezählt, was die alles Prüfen müssen, da ist einen die Lust vergangen.

    VW Golf V GTI Edition 308)

    VW GOLF VII GTI PP Facelift8)

  • Mein Tuner des Vertrauens hat leider in der Richtung keine zuverlässigen Kontakte…


    Als ich meine HG Ansaugung mit der AGA in Verbindung eintragen wollte, sagte der Tüv‘ler (Arroganter Typ) das es mich locker über 600€ kommen würde.

    Frech. Selbst die Fahrpegelmessung wären hier „nur“ um die 300€ mit allen Papieren…

    Der Verkäufer der Ansaugung hat mich jetzt an seinen TÜV verwiesen, die machen sowas wohl auch.


    Wenn Leute ihre BullX mit der HG ohne Geräuschmessung in Kombi eingetragen bekommen, wird das wohl auch mit nem Ulter ESD gehen der am Sound nix macht ;(


    Kann mir hier jemand eine Kopie seines Gutachtens der Ansaugung, gerne auch zensiert, ich brauch nur die Details zur Abnahme und Punkt III. und IV., zukommen lassen? Damit könnte die Dekra mir wohl mehr sagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Niewiedervw ()

  • Bei mir meinte der Prüfer damals das die sogar prüfen müssen ob durch die Kombination AGA Ansaugung ein Leistungszuwachs entsteht und ob der in der „Toleranz“ liegt ?(.


    Mein Tipp:

    Kaufe dir eine Dbilas Ansaugung. Bei der Dbilas steht in den Papieren das bei der Kombination mit anderen Sachen keine bedenken bestehen. Das ist mehr oder weniger ein Freibrief für eine Problemlose Eintragung. Denn bei fast allen anderen Ansaugungen steht drin das die in Verbindung mit anderen Sachen nicht geprüft wurden, somit bist Du da bei einer Einzelabnahme.
    Das einzige „Problem“ bei der Dbilas ist aber das die abgestimmt werden mussX/. Sonst läuft der Motor wie ein Sack Nüsse X/

    VW Golf V GTI Edition 308)

    VW GOLF VII GTI PP Facelift8)

    3 Mal editiert, zuletzt von DieBrutt ()

  • Die müsste dann doch auch eingetragen werden oder sehe ich das falsch?

    Will eigentlich weg von dem Filter in der Motorabdeckung. Außerdem wollte ich das SUV im selben Zuge verlegen. Da wäre ja eher dann die vom S3 besser(?)


    Hab jetzt nach langen hin und her einen TÜV gefunden der sich damit auskennt und bereiterklärt hat mir das einzutragen, wenn alles sonstige stimmt. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

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