Erfahrungen mit dem TDI Softwareupdate infolge vom Abgasskandal

  • Dann bin ich mal gespannt, auf diesen Fall.
    Wäre fast bereit dem ein 5-Liter Addinol Bierfass zu spendieren, der es schafft an einem Tag per einstweiliger Verfügung bei zuvor verweigertem TÜV/AU das durchzusetzen und vor Feierabend mit Plakette trotz nicht aufgespieltem Update vom Hof des Tüv rollt ^^

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  • Dann bin ich mal gespannt, auf diesen Fall.
    Wäre fast bereit dem ein 5-Liter Addinol Bierfass zu spendieren, der es schafft an einem Tag per einstweiliger Verfügung bei zuvor verweigertem TÜV/AU das durchzusetzen und vor Feierabend mit Plakette trotz nicht aufgespieltem Update vom Hof des Tüv rollt


    Für ne Stiege Cola-Light-Lemon wäre ich dabei.
    Hab nur leider keine so ne Grotte :D


    Mein Ex-Golf hatte zwar den passenden Motor, aber leider nur ne Euro4+ ohne DPF.
    Der fällt da nicht drunter :D:P

  • Cola Light Lemon ? 8o brrr ^^
    Vom Fasserl weiss ich leider nicht obs die nächst Jahr wieder gibt :(

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  • Für ne Stiege Cola-Light-Lemon wäre ich dabei.
    Hab nur leider keine so ne Grotte :D


    Mein Ex-Golf hatte zwar den passenden Motor, aber leider nur ne Euro4+ ohne DPF.
    Der fällt da nicht drunter :D:P

    bietest du keinen Tüv in deiner Werkstatt an?

    Wer denkt er sei gut, hat aufgehört besser zu werden.

  • Ich hätte die Wette ebenfalls gerne angenommen. Hab aber nicht die Möglichkeit, das einzige noch betroffene Fahrzeug in der Familie wäre der 2.0 TDI meiner Schwester. Der hat aber schon das Update bekommen und sie will ihn wohl demnächst verkaufen, jetzt wo es noch einigermaßen gut Geld dafür gibt.

  • Warum hat eigentlich noch niemand beim KBA angerufen und sich dort Auskunft, über die gegenwärtige Gesetzeslage zum Verfahren beim TÜV geben lassen?


    Damit würden sich hier einige Spekulationen von selbst regeln.


    Robin, da muss ich dich leider enttäuschen. Das KBA kann durchaus ein materielles Gesetz zu diesem Umstand erlassen haben. Die Prüforganisationen sind dem KBA untergeordnet und somit Weisungsempfänger.


    Ich persönlich gehe davon aus dass man die Öffentlichkeit darüber gezielt nicht informiert.


    Und ja, wir leben in Deutschland und dass ist auch gut so. In manchen Bereichen sind wir aber auch nur eine Bananenrepublik ;)


    Für meinen Teil: leider nie mehr ein deutsches Auto!!!

  • Robin, da muss ich dich leider enttäuschen. Das KBA kann durchaus ein materielles Gesetz zu diesem Umstand erlassen haben. Die Prüforganisationen sind dem KBA untergeordnet und somit Weisungsempfänger.


    Du kannst mich nicht enttäuschen. Da es kein Gesetzt gibt.
    Sonst würde das angeführt und angegeben werden.
    Es gibt aber auch auf Nachfrage keine Gesetzliche Grundlage benannt.



    Ich persönlich gehe davon aus dass man die Öffentlichkeit darüber gezielt nicht informiert.


    Auch Anwälte und Gerichte nicht?
    Ich lache später :D

  • Hast du den Kontakt zum kba aufgenommen und dich darüber informiert? Wie kommt der TÜV auf die Idee, wenn es keine dementsprechende Grundlage gibt?
    Wusste nicht das der TÜV über legislative Mittel verfügt...


    Lange Rede, kurzer Sinn... Ich will auch kein Update durchführen lassen und würde auch gerne all das glauben was du sagst. Die stilllegungsandrohung des kba zeigt leider etwas anderes.
    Eine Behörde muss, ich betone "muss," rechtmäßig handeln. Sonst verliert der VA seine Wirkung.


    Deshalb kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das kba hier pokert.


    Versteh mich nicht falsch. Ich würde mich auch freuen wenn das hier alles nur leeres gelaber wäre. Der Bescheid hier im forum zeigt leider eine andere Realität.


    Solltest du da etwas handfestes haben, lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen

  • stilllegungsandrohung


    Ich kann auch drohen.
    Ist es deswegen ein Gesetz?
    Oder hat es eine Gesetzliche Grundlage?


    Mal einfach logisch denken.


    Der Bescheid hier im forum zeigt leider eine andere Realität.

    Ändert nichts an der fehlenden Grundlage.
    Und die muss nicht Du oder ICH bringen, sondern das KBA bzw der TÜV.
    Können die es nicht, ist der Fakt eben ein anderer wie die sich "wünschen"

    Solltest du da etwas handfestes haben, lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen

    Siehe oben.
    Ich MUSS da gar nichts haben.
    Weil ich MUSS das nicht "beweisen / untermauern".
    Das müssen die, die versuchen DIR bzw den betroffenen, wen Willen von VW auf zu ZWINGEN.
    Mein Auto ist so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist, Und das Gegenteil ist beweisen wenn es ein Entzug der ABE / Betriebserlaubniss gibt.
    Von Gesetz wegen. Und das ist was? Genau, nicht passiert bisher.



    PS:
    Und wer was macht, machen lässt, sich einlullen lässt oder sich da ohne Hinterfragen/wehren zu was überreden lässt, ist mir egal. Ich habe so ne Kiste nicht. :D:P

  • Hallo!


    Hab meinen ja erst gekauft und dementsprechend erst rund 300-400 km gefahren,kann aber bis jetzt noch nix negatives zum Update sagen,welches vom Vorbesitzer 2016 gemacht worden ist. Das Auto läuft bis dato wie eine 1. Geht auch auf der Bahn sowohl im 5 als auch im 6 bis zu den 220 Tacho wo er normal sowieso abgeregelt ist ohne sich sonderlich zu quälen. auch sonst ruckelt und stinkt oder qualmt nix. Hoffen wir das es so bleibt :saint:



  • Zitat von focus online

    Doch der vermeintliche Konfrontationskurs der Behörden gegen die Autohersteller ist nicht so klar, wie es scheint. In der Urteilsbegründung aus Heilbronn, die FOCUS Online vorliegt, betonen die Richter, dass das Software-Update keineswegs geeignet sei, den Mangel des Fahrzeugs zu beheben. Wörtlich heißt es: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht", so die Ansicht der Richter.


    http://www.focus.de/auto/news/…desamt-ab_id_7513369.html

  • Wenn das KBA die ABE entzieht, dürfen selbst die Autos mit dem Update nicht mehr fahren.

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


    R36 l F-Town l Recaro l Airlift Performance l 19" BBS CH-R


    Pirelli l DTH Reaper l KW V3 l 18" ProTrack one


    Instagram: Tim_R36

  • Laut TÜV Prüfer meiner Werkstatt liegt noch nichts konkretes vor keinen TÜV zu erteilen. Beim Amarok ist das wohl anderes,da gibt es eine konkrete Vorlage und Anweisung kein TÜV zu geben ,wenn man kein Update hat. Ich habe nächste Woche mal nen Termin gemacht. Wenn es klappt,klappt es :P . Weigere mich nach wie vor was am Auto ändern zu lassen....werde berichten....

    ...

  • Hey zusammen


    Ich klinke mich hier mal ein..


    ---


    Mein Golf 6 2.0TDI hat derzeit ~348.000km auf dem Tacho..


    ---


    Habe das Update Ende letzten Jahres gemacht..


    Ich war damals nicht besonders begeistert von der Nachricht, jedoch musste ich es ja machen..


    ---


    Verbrauch ist nicht großartig anders. Geruch, Lautstärke & Leistungseinbußen jedoch schon. :thumbdown:
    Das ABS-Update war viel schlimmer :cursing:


    ---


    Ich persönliche finde es einfach ne Frechheit einem Auto (das so viel gelaufen hat) nochmal in den Hintern zu treten, damit der Motor auch ja schnell abkratzt X(


    Soweit läuft er aber noch - fahre ihn immer schön warm und Wochenende "lange Strecke". Hoffe das hält ihn fit



    Beste Grüße :thumbup:

    Mein Durchschnittsverbrauch

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