Wenn Du den Klageweg bestreiten willst, muss das Auto unverändert bleiben, auch vom KM-Stand her.
So war es im Falle der erfolgreichen 3 jährigen Klage mit dem Zweimassenschwungrad. Ist ja auch logisch. Es gibt Gutachten und Gegengutachten. Das kann bis zu 3x der Fall sein. Und hierzu muss das Auto unverändert sein, sonst hat man bei jedem Gutachten einen anderen Ausgangszustand. Und so ist es laut meinem Anwalt bei einer Klage gegen VW wegen dem Update auch.