ZitatAlles anzeigenIst doch egal? Nö, ist es nicht. Das kann ein heftiger Schuss ins Knie werden, mit nicht zugelassener Beleuchtung herumzufahren:
Ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung nur in Verbindung mit
einem bestimmten Lampentyp. Die Genehmigung erlischt beim Umbau. Die
Folge: Auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und der
Versicherungsschutz gehen verloren.
Das Ganze noch absichtlich, also vorsätzlich und nicht etwa "unwissentlich" gemacht bringt vor Gericht noch Zusatzpunkte (in Flensburg).
Nur mal so, an Denkanstoß
oarrghh da tun mir die e**r weh...lasst es doch einfach bleiben mit diesen immer wiederkehrenden finger heben...by the way...ich trinke, rauche, vergnüge mich mit frauen, bin ner tüte gegenüber nicht abgeneigt und esse den fettrand beim kassler mit...solche kommentare sind hier unerwünscht...wir sind denk ich mal alle alt genug...moechte man meinen
gegrizzelt.