TSI der Klagethread bitte eintragen. Für Autobild.

  • Das ist leider das Problem..mein Vorbesitzer ist nicht zu VW Werkstätten gegangen, sondern immer zu irgendwelchen freien Werkstätten..
    Wegen Kulanz habe ich direkt als erstes gefragt :D


    Aber naja, es hielt sich noch in Grenzen von den Kosten ;)


  • Lass mal die Steuerzeiten überprüfen.Als beim Polo von meiner Schwester die Steuerkette um einen Zahn übersprungen ist hat der auch den Nockenwellensensor und ein paar andere als Fehler gebracht.
    Der Nockenwellensensor deswegen weil dem sein Signal nicht mehr zur Kurbelwelle passt sollte die Kette übersprungen sein.Vielleicht ist sie jetzt soweit gelängt oder übersprungen dass er nun nicht mehr anspringt.

  • Danke für die Antwort und den Tipp.


    Das wäre natürlich ganz großer Mist, klingt aber sehr einleuchtend. :(


    Nach dem Tausch des Nockenwellensensors bin ich ohne Probleme nach Hause gefahren und von dort noch zweimal ca. 10 km. Abgesehen von der Motorkontrollleuchte war da nix zu bemängelt. Nur jetzt will die Kiste nicht mehr anspringen...


    Wenn die Steuerzeiten nur verstellt sind, weil die Kette zu lang ist, ist dann auch schon was anderes kaputt gegangen?


    Auf welchen Schaden muss ich mich einstellen und wie sieht die Kulanzregelung von VW aus? Zahlen die auch 50% der Teile wenn ich sie mitnehme und selbst einbaue? Sehe gerade, dass ab 1K-8W-110001 eine andere Kette verbaut wurde. Ist die besser und geht nicht mehr kaputt?

  • Zahlen die auch 50% der Teile wenn ich sie mitnehme und selbst einbaue?


    Glaubst du an den Weihnachtsmann? Kann ich mir nicht vorstellen......




    Hat jemand eigentlich schonmal ein Allerheilmittel gegen das Leerlaufruckeln gefunden????

    Gott schuf das Turboloch um Saugern eine Chance zu lassen!

  • Moin,


    mal eine kurze Frage....wenn ich auf Festintervall der Ölplörre umstellen lasse, hat das Auswirkungen auf die Kulanz/ Garantie - Bestimmungen? ?(

  • ....mir wurde von meiner Werkstatt gesagt das daß wohl Auswirkungen auf die Mobilitätsgarantie haben könnte.


    Ich habe meinen auf Festintervall (1xJährlich Ölwechsel) umstellen lassen, lasse aber nur alle 2 Jahre den Ölwechsel von der VW Bude ins Serviceheft eintragen. Den anderen Ölwechsel mache ich in einer freien Werkstatt für kleines Geld. Das ich das Öl (Mobil 0w40) in beiden Fällen selber mitbringe , versteht sich von selbst. :D

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

    Einmal editiert, zuletzt von hani ()

  • Ich wäre auch einmal daran Interessiert ob jemand nun mal was gefunden hat gegen das Leerlaufruckeln???

    Man(n) kauft Autoteile, die man(n) nicht braucht, mit Geld, das man(n) nicht hat, um Leute zu beeindrucken, die man(n) nicht leiden kann.

  • ....mir wurde von meiner Werkstatt gesagt das daß wohl Auswirkungen auf die Mobilitätsgarantie haben könnte.


    Ich habe meinen auf Festintervall (1xJährlich Ölwechsel) umstellen lassen, lasse aber nur alle 2 Jahre den Ölwechsel von der VW Bude ins Serviceheft eintragen. Den anderen Ölwechsel mache ich in einer freien Werkstatt für kleines Geld. Das ich das Öl (Mobil 0w40) in beiden Fällen selber mitbringe , versteht sich von selbst. :D


    Danke!! ;)

  • ....mir wurde von meiner Werkstatt gesagt das daß wohl Auswirkungen auf die Mobilitätsgarantie haben könnte.


    Ich habe meinen auf Festintervall (1xJährlich Ölwechsel) umstellen lassen, lasse aber nur alle 2 Jahre den Ölwechsel von der VW Bude ins Serviceheft eintragen. Den anderen Ölwechsel mache ich in einer freien Werkstatt für kleines Geld. Das ich das Öl (Mobil 0w40) in beiden Fällen selber mitbringe , versteht sich von selbst. :D

    Mir leuchtet nicht ganz ein, warum ein jährlicher Ölwechsel nach Intervallanzeige (= 15000 tkm oder 1 Jahr) die Mobilitätsgarantie zu Nichte machen sollte. Schließlich steht sogar in meinem Handbuch, dass bei übermäßiger Kurzstreckennutzung ein jährlicher Ölwechsel empfohlen wird. Demnach ist das alternativer "Betriebsmodus", der ja auch seitens der Software vorgesehen ist.


    Dein Vorgehen dagegen würde ich als bedenklicher ansehen. Wenn man auf Festintervall umgestellt hat und auch jährlich den Ölwechsel macht, diesen aber nur jeweils alle zwei Jahre von VW durchführen lässt, dann könnte ich mir schon eher vorstellen, dass sich VW dann bezüglich der Mobilitätsgarantie querstellt.


  • Mir leuchtet nicht ganz ein, warum ein jährlicher Ölwechsel nach Intervallanzeige (= 15000 tkm oder 1 Jahr) die Mobilitätsgarantie zu Nichte machen sollte. Schließlich steht sogar in meinem Handbuch, dass bei übermäßiger Kurzstreckennutzung ein jährlicher Ölwechsel empfohlen wird. Demnach ist das alternativer "Betriebsmodus", der ja auch seitens der Software vorgesehen ist.


    Dein Vorgehen dagegen würde ich als bedenklicher ansehen. Wenn man auf Festintervall umgestellt hat und auch jährlich den Ölwechsel macht, diesen aber nur jeweils alle zwei Jahre von VW durchführen lässt, dann könnte ich mir schon eher vorstellen, dass sich VW dann bezüglich der Mobilitätsgarantie querstellt.


    Das sehe ich ähnlich. Schließlich sehen die Monteure ja auch die Umstellung auf Festintervall bei einem Ölwechsel.

  • ...das mit der Mobilitätsgarantie war die Aussage meiner Werkstatt , habe die Sache nicht weiter hinterfragt.


    Ich habe meine Software nicht auf Festintervall umstellen lassen (habe mich da mißverständlich ausgedrückt).


    Sondern habe für mich (und das Auto ) das Intervall geändert. Er läuft also laut Serviceheft noch mit Longlife.

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  • ...Ich habe meine Software nicht auf Festintervall umstellen lassen....sondern habe für mich (und das Auto ) das Intervall geändert. Er läuft also laut Serviceheft mit Longlife.

    :thumbup:

  • ...das mit der Mobilitätsgarantie war die Aussage meiner Werkstatt , habe die Sache nicht weiter hinterfragt.


    Ich habe meine Software nicht auf Festintervall umstellen lassen (habe mich da mißverständlich ausgedrückt).


    Sondern habe für mich (und das Auto ) das Intervall geändert. Er läuft also laut Serviceheft noch mit Longlife.

    Okay, stimmt...das war wirklich nicht so zu verstehen ;)


    Also ich finde meine Lösung irgendwie "stimmiger". Da du ja das Mobil 1 0W-40 fährst, bedeutet das, dass VW dir alle zwei Jahre ein Öl einfüllt, das nicht zu dem im BC eingestellten Longlife-Intervall passt. Zudem muss denen dann ja auch klar sein, dass du das Öl nach einem Jahr dann woanders wechseln lässt. Also das würde meines Erachtens eher für Probleme mit der Mobilitätsgarantie sprechen. Laut Serviceheft läuft er wie du schon sagst mit Longlife. Eingefüllt wird aber Festintervall-Öl. Gut, dass das nicht im Serviceheft vermerkt wird, was? :) Versteht mich nicht falsch. Ich weiß nicht im Ansatz, wie so etwas im Falle eines Falles interpretiert wird. Ich versuche das ganze nur kritisch zu hinterfragen.

    Einmal editiert, zuletzt von MrMacGyver ()

  • ...also nochmal !


    Ich kennen einen Mechaniker bei VW hier in Potsdam. ;) Dem sagte ich das ich den TSI gerne auf Festintervall umstellen will. Darauf hin gab er mir das mit der Mobilitätsgarantie zubedeken. Was ich nicht weiter hinterfragte.


    Ich ließ einen Ölwechsel mit meinen 0w40 machen, daß Heft wurde abgestemmpelt und gut. Keine Intervallumstellung der Software !!


    Dieses Jahr machte mir der gleiche Mechaniker einen Ölwechsel in einer freien Werkstatt (nach Feierabend) ohne logischerweise das Serviceheft zustemmeln. Das machen wir dann nächstes Jahr wieder bei VW.


    Ich habe noch eine Perfekt Car Garantie und hoffe nun das daß für den TSI reicht. X(

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  • Ich habe lediglich meine Bedenken geschildert ;)


    Genau genommen fährst du das falsche Öl zu dem eingestellten Longlife-Intervall. Aus technischer Sicht machst du ja alles richtig: Festintervall-Öl im Festintervall fahren. Es bleibt nur zu hoffen, dass einem im Fall der Fälle daraus kein Strick gedreht wird und man dann bluten muss, weil es formell nicht korrekt war. Vermutlich kommt aber ja keiner dahinter, da das verwendete Öl nicht im Serviceheft vermerkt wird. Ich würde mich jedoch nicht darauf verlassen wollen.


    Meine Vermutung ist zudem, dass die Mobilitätsgarantie nichts mit dem Longlife-Intervall an sich zu tun hat. Ich könnte mir vorstellen, dass man nur die Service-Intervalle entsprechend einhalten muss.

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