Und das die Polizei anhand einer E-Nummer erkennen kann ob die Scheinis zugelassen sind oder nicht,bezweifle ich doch stark.
Wie gesagt allein der LWR Schalter ist schon verräterisch, beim 5er ist es ja noch leichter.
LG Eike
Und das die Polizei anhand einer E-Nummer erkennen kann ob die Scheinis zugelassen sind oder nicht,bezweifle ich doch stark.
Wie gesagt allein der LWR Schalter ist schon verräterisch, beim 5er ist es ja noch leichter.
LG Eike
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf.
meines wissens kann man die ALWR noch anders prüfen:
Licht wenn der Motor und Zünding aus ist auf ein und dann den Motor Starten --- die ALWR müsste eigtl. einmal Runter und wieder hochgehen ( also das licht ) zumindest ist das bei mir und freunden so.
Und das die Polizei anhand einer E-Nummer erkennen kann ob die Scheinis zugelassen sind oder nicht,bezweifle ich doch stark.
Das kann man am Kennbuchstaben auf dem Scheinwerfer erkennen.
H für Halogen, D für Xenon.
Wenn das D fehlt, ist Xenon nicht erlaubt, so einfach ist das.
Licht wenn der Motor und Zünding aus ist auf ein und dann den Motor Starten --- die ALWR müsste eigtl. einmal Runter und wieder hochgehen ( also das licht ) zumindest ist das bei mir und freunden so.
Eben deshalb meinte ich das es beim Ver leichter ist. Soweit ich weiß hat der IVer keine Niveauseonsoren sondern macht das über eine Stangenkonstruktion oder so, das fahren in die Endlagen macht er deshalb nicht.
Wenn ich mich irre bitte Korrigiert mich, bin kein IVer Spezialist.
LG Eike
bein IVer weis ich es auch nicht...........:(
aber ich meine beim A3 8L war es auch so...... aber sicher weis ich es nicht.
Andere möglichkeit das zu prüfen ist der Aufkleber der beim Ver im kofferraum ist ( bei anderen modelen keine ahnung, aber irgendwo muss er sein )
Da sind ja auch ausstattungscodes versehen und wenn es ab werk ist dann muss es auch dabei stehen, sofern man die codes alle auswendig kann
sofern man die codes alle auswendig kann
Das Gehört zum Abschlusstest für die Blau Weißen, danach gibt es das Diplom
LG Eike
das ja auch der grund wieso die alle passat oder t5 fahren, dann könnten die bei unsicherheit direkt vergleichen
Fehlt nur noch, dass sie jemand auf den Thread aufmerksam macht
Andere möglichkeit das zu prüfen ist der Aufkleber der beim Ver im kofferraum ist ( bei anderen modelen keine ahnung, aber irgendwo muss er sein )
Da sind ja auch ausstattungscodes versehen und wenn es ab werk ist dann muss es auch dabei stehen, sofern man die codes alle auswendig kann
Selbst wenn die Grünen/Blauen das wüssten, dann hätten alle, die Xenon legal nachrüsten ein Problem. Weils nicht im Code drin ist.
Also am einfachst ist wirklich die Möglichkeit mit dem Schalter (Da fällt mir ein das ich den bei mir noch tauschen muss :pinch: )bzw beim G5 die Einstellfahrt bei Motorstart zu kontrollieren.
Wie es da bei Golf IV aussieht kann ich nicht beurteilen.
Also bisher hatte ich noch keine Kontrolle wegen dem Xenon. Obwohl es bei mir nicht ab Werk verbaut ist.
Jedoch bei mir bis auf den LWR Schalter alles legal nachgerüstet ist.
dann würde es nur noch die möglichkeit geben das jeder der es Legal nachrüstet es vom TÜV bescheiniges lassen muss und es entweder eintragen lassen in den schein direkt oder die TÜV bescheinigung immer mitführen ( wie bei Felgen etc )
Somit kann man dann leute die es Illegal nachrüsten besser rausfiltern.
Weil auch wenn es Legal nachgerüstet wird, wäre es am besten nachvollziehbar wenn man es eintragen lassen würde finde ich.
LG André
Weil auch wenn es Legal nachgerüstet wird, wäre es am besten nachvollziehbar wenn man es eintragen lassen würde finde ich.
Wozu?
Entweder man hält sich an die Einbauvorschriften (ALWR/SRA) und muss aufgrund der ABE der Scheinwerfer nichts eintragen, oder man hält sich nicht an die Einbauvorschriften, wobei dann auch eine Eintragung nicht möglich ist.
Wie ich schon sagte, auf jedem Scheinwerfer sind Prüfziffern und Kennbuchstaben vorhanden, daran lässt sich ein Xenon-zugelassener Scheinwerfer sofort erkennen.
ALWR und SRA kann man auch ohne Probleme überprüfen, ist kein Hexenwerk, wenn man weiß, worauf man zu achten hat.
Naja die E-Prüfnummer auf dem Glas allein reicht nicht aus!
Kann ja genauso sein, dass ein Halogenscheinwerfer mit Linsenoptik eine E-Prüfnummer hat für Xenon auf dem Glas.
War bei meinem alten E36 Compact zumindest so.
Von daher spielt das Innenleben eine große Rolle.
ganz einfach:
Mit einer eintragung ist sichergestellt das man das Xenon und seine Pflichtkomponenten richtig verbaut hat, sodas eine gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Es ist ja nicht sichergestellt das jemand mit einem Xenon scheinwerfer mit e-Prüfzeichen auch die regulierung so eingestellt hat das er den gegenverkehr nicht blendet oder?
Es ist ja nicht sichergestellt das jemand mit einem Xenon scheinwerfer mit e-Prüfzeichen auch die regulierung so eingestellt hat das er den gegenverkehr nicht blendet oder?
Werkseitiges Xenon kann man auch falsch einstellen, und das ist auch nicht eingetragen.
Ansonsten, wer sich die Mühe macht, ALWR und SRA nachzurüsten, dem sollte man auch ohne Eintragung zutrauen können, dass er damit nicht die Bäume anstrahlt.
Problematisch sind doch eher diejenigen, die mit diesen billigen Pseudo-Xenon-Kits rumfahren, und vor lauter Freude über die dadurch gesteigerte Coolness vollkommen den von ihrem Licht geblendeten Gegenverkehr vergessen.
Sowas sollte man lieber austragen.
Und zwar mit dem Aktenvernichter, durch den der Führerschein gezogen wird.
und die kann man eben am schnellsten rausfiltern mit einer eintragung und mehr kontrollen!
Ich meine andere sachen müssen auch eingetragen werden, wieso dann ned auch das?
Ist zwar für die die es wirklich legal machen wollen ein "umweg" und nervend aber dafür für die die es ned legal machen wollen um so beschiessener oder nicht?
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