Der wie verhalte ich mich wenn ich mit US Standlicht angehalten werde Thread =)

  • Genau, ich will hier Geschichten lesen wie:
    'Das war schon so, als ich den gekauft hab' oder
    'Das ist das neue Licht- und Sichtpaket'
    :D

    Gruß Mirko

  • Es ist aber kein Positionslicht. Es handelt sich um Fahrtrichtungsanzeiger, die leuchten.


    Weder noch.
    Es handelt sich dabei um Seitenmarkierungsleuchten, die bis zu einem gewissen Grad auch von vorne sichtbar sein dürfen.
    Die wesentliche Leuchtrichtung geht jedoch zur Seite.




    Meiner Ansicht nach gibt es keine wirklich plausible Erklärung, die bei einer Kontrolle auch garantiert zu einer Straffreiheit führt.
    Denn wie bereits erkannt wurde, es ist nicht erlaubt, und selbst wenn das tatsächlich schon so war, als man ihn gekauft hat, ist man als Halter/Fahrer trotzdem in der Verpflichtung, das Fahrzeug auf ordnungsgemäßem Zustand zu halten.


    Man sagt ja auch immer so schön, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. ;)



    Mein Rat wäre daher, auf jeden Fall freundlich und sachlich bleiben, und solche billigen Ausreden am Besten ganz wegzulassen.
    Denn meiner Erfahrung nach gibt es da draußen einige Polizisten, die sich durchaus mit der Materie auskennen, und wenn man dann versucht sie für dumm zu verkaufen, hat man schnell keine Chance mehr, dass vielleicht doch noch ein Auge zugedrückt wird.


    Wenn man einsichtig ist kommt man bei solchen Dingen deutlich weiter. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Also zu meiner Geschichte... Ich habe mich einfach dumm hingestellt und habe fast das lachen angefangen, mit den zwei Damen die mich kontrolliert haben... Die waren einfach so unwissend... Haben mich auch nur raus gezogen, weil sie langeweile hatten... Dieses Pack soll sich um wichtigeres kümmern... Die Damen sind nicht mal durch meine eintragungen durchgestiegen... Die eine hat den fahrzeugschein genommen.,. Angeguckt... Aufgeschlagen... Und direkt wieder zugeklappt, weil sie die Werkseitigen Eintragungen offensichtlich nicht verstanden hat... Über dieses Unwissen rege ich mich immer noch auf... Denn jemanden anzuhalten und im Endeffekt nicht zu wissen wie man etwas prüft ist eine Frechheit und hat mich 10min meines Lebens gekostet... Und das hat nichts mehr damit zu tun, dass sie ihren Job machen...argh!!! Bin gerne bereit meine Strafe dafür zu Zahlen aber nicht ohne fundiertes wissen angehalten zu werden... Alleine die Aussage: für das tfl gibt es normalerweise einen Schalter..: da rege ich mich auf!!! Glauben die wirklich, dass jeder der morgens in seinen BMW, Mercedes, Audi etc steigt, einen Schalter fürs tfl umlegt... Reine Schikane... Meine Meinung! Und auch wenn ich das nächste mal angehalten werde, werde ich sagen, dass ich keine Ahnung habe...
    Die zwei Ladies meinten zu mir ich muss es doch wissen... Was ich für einen Trugschluss halte, denn kein normaler Fahrer weiß alles über sein Auto!!!

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • Und strafe fuer us standlicht kommt noch oder hab ich was ueberlesen ?


    Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

  • Zitat

    Und strafe fuer us standlicht kommt noch oder hab ich was ueberlesen ?


    Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2


    ja genau... Die meinten zu mir: "entweder Kriege ich Post oder eben nicht;)"

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • Da bin ich ja mal gespannt ;)
    Halt uns da bitte auf dem laufenden dann :)


    Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

  • Geht klar... Was kommt werde ich dann mal berichten... Wenn was kommt...

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • Also ein kleines UPDATE:




    Bin ohne Probleme mit Codierten US Standlicht 15% durch den TÜV und 2 Polizei-Kontrollen gekommen =)



    Die haben einfach nicht gefragt bei mir.

    2 Mal editiert, zuletzt von Black1337 ()

  • Die Diskussion von wegen "hat der 5er BMW doch auch" hatten wir schon zur Genüge.


    Ein Kumpel hat sich jetzt aber einen neuen Volvo gekauft. Die haben jetzt vorne auch so ein orange/gelbe Partybeleuchtung.


    Was sagt ihr dazu? :)


    Ähnlich dem Link:
    http://www.google.de/imgres?q=…T9jIBsvKtAbKrY2NDg&zoom=1

  • Also ein kleine UPDATE:
    Bin ohne Probleme mit Codierten US Standlicht 15% durch 2 Polizei-Kontrollen gekommen =)


    Und das sagst Du auch der Streife die Dich das nächste mal anhält und kontrolliert und der es dann durch Fachwissen auffällt.
    Denen sagst Du auch das der TÜV das nicht bemängelt hat?!
    Man kann es ja so oft schreiben wie man möchte - es ist und bleibt verboten. :P


    Wenn es niemand merkt, es niemandem von den Prüforganisationen oder der Polizei auffällt ist es gut, aber damit bleibt es trotzdem verboten :)

  • Und das sagst Du auch der Streife die Dich das nächste mal anhält und kontrolliert und der es dann durch Fachwissen auffällt.
    Denen sagst Du auch das der TÜV das nicht bemängelt hat?!
    Man kann es ja so oft schreiben wie man möchte - es ist und bleibt verboten. :P


    Wenn es niemand merkt, es niemandem von den Prüforganisationen oder der Polizei auffällt ist es gut, aber damit bleibt es trotzdem verboten :)

    Da gebe ich dir Recht =)

  • Weder noch.
    Es handelt sich dabei um Seitenmarkierungsleuchten, die bis zu einem gewissen Grad auch von vorne sichtbar sein dürfen.
    Die wesentliche Leuchtrichtung geht jedoch zur Seite.


    Vorsicht! Das ist nicht haltbar. Ich habe die E-Nummer meiner Xenonscheinwerfer eingegeben (Golf 1.6 FSI mit werkseitigem BiXenon) und diese verfügen nur über Abblendlicht, Fernlicht, Fahrtrichtungsanzeiger und Standlicht. Mithin sind alle anderen Ausführungen von Dir auf dieses Fahrzeug nicht anwendbar. Es bleibt bei den von mir getroffenen Aussagen. Da kannst Du auch gerne diskutieren - im Zweifel zieht Dir das Gericht den Zahn.


    Zitat

    Man sagt ja auch immer so schön, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. ;)


    Der Spruch ist leider nicht richtig. Unwissenheit schützt nämlich dann vor Strafe, wenn sie unvermeidbar war (Stichwort Tatbestandsirrtum). Mache ich mich also kundig bei Fachleuten und diese sagen ich darf etwas, dann bin ich auf der sicheren Seite - bitte aber auch an die Beweisbarkeit denken!

  • Vorsicht! Das ist nicht haltbar. Ich habe die E-Nummer meiner Xenonscheinwerfer eingegeben (Golf 1.6 FSI mit werkseitigem BiXenon) und diese verfügen nur über Abblendlicht, Fernlicht, Fahrtrichtungsanzeiger und Standlicht. Mithin sind alle anderen Ausführungen von Dir auf dieses Fahrzeug nicht anwendbar. Es bleibt bei den von mir getroffenen Aussagen. Da kannst Du auch gerne diskutieren - im Zweifel zieht Dir das Gericht den Zahn


    von was redest du jez? die Jungs haben sich auf den 5er BMW bezogen, und du jez auf den Golf V! vom Golf V hat hier niemand gesprochen :!:


  • von was redest du jez? die Jungs haben sich auf den 5er BMW bezogen, und du jez auf den Golf V! vom Golf V hat hier niemand gesprochen :!:


    Bitte? Ich schrieb im Beitrag 433, dass es sich beim Golf um Blinker und nicht um Seitenmarkierungsleuchten handelt. Dieser Beitrag wurde nun zitiert und ihm wurde widersprochen. Dieser Widerspruch ist sachlich falsch. Du hast vielleicht nicht richtig die Beiträge 433 und davor gelesen.

  • Leute, wir drehen uns im
    Kreis . Es ist und bleibt verboten



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    R32, langsam aber wenigstens Allrad

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