Der wie verhalte ich mich wenn ich mit US Standlicht angehalten werde Thread =)

  • Oh Ja. :rolleyes: :love:

    mfg Onkelz


    Wertigkeit hat seinen Namen:Golf


  • Hi


    Also wenn ich rausgezogen werden vom partybus... dann wurde ich warnblinker anmachen somit ist das Us-Standlicht weg.

    Zieht mein Exeo Arssch und Spiegel ein, könnte es ein Golf/Leon sein

  • macht aber keinen sinn, wenn sie dich auf nen parkplatz lotsen oder? aber am strassenrand is das ne gute idee...

  • gar nichts machen & abwarten ist das beste ;) ... gar nicht dumm herum fragen sondern die Kontrolle über sich ergehen lassen.
    Um so mehr Du machst um so mehr finden sie was sie net müssen ;)
    Dumme Fragen bekommst Du so oder so ;)

    wenn tiefe zum lifestyle wird

  • Das ist auch meine Strategie: Erst gar nicht auffallen und rausgewunken werden :D Aber wenns einen erwischt - Pech gehabt, dann musste halt auch dazu stehen und Eier haben.

  • Einige Aussagen hier sind recht blauäugig und, mit Verlaub, juristisch nicht haltbar.


    Vorweg möchte ich schicken, dass die Polizei orginär gar nicht für die Überwachung der Beschaffenheit unserer Fahrzeuge zuständig ist. Zwar erlaubt die StVO entsprechende Eingriffe, gleichwohl ist das Thema Technik im Zuständigkeitsgebiet der lokalen Straßenverkehrsbehörde (regelmäßig Euer Landratsamt).


    Des Weiteren ist die Polizei kein amtlich anerkannter Sachverständiger. Es fehlt den Beamten schlicht an Sachkenntnis um technische Sachverhalte so aufzunehmen, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Das führt dazu, dass im Zweifel, also wenn der Betroffene den Verstoß nicht zugibt, das Fahrzeug zwingend zur Beweissicherung sicherzustellen und einem aaS vorzuführen ist.


    Zum konkreten Verstoß. In Rede steht die Änderung der Beleuchtungseinrichtung. Folgt man dem aktuellen Hentschel (Kommentar zur StVZO), § 19 Abs. 2 StVZO, so erlischt unausweichlich die Betriebserlaubnis des Gesamtfahrzeugs bei jeglicher Änderung an der Beleuchtungseinrichtung.


    Rechtsfolgen:


    1. Für Halter und Fahrer 3 Punkte und 50 Euro zzgl Bearbeitungsgebühr. Wenn Probezeit Hinweis an die Führerscheinstelle (Nachschulung?)
    2. Bei unklarer Beweislage Sicherstellung des Fahrzeugs, Zwangsvorführung bei einem aaS
    3. Information der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Stilllegung des KFZ.
    4. Weiterfahrt bei Nacht zwingend zu untersagen. Bei Tag unter der Auflage vor Einbruch der Dunkelheit das Ziel zu erreichen, anschließende Weiterfahrt ist zu untersagen.


    Eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis durch das Straßenverkehrsamt erfolgt erst nach Beseitigung der Manipulation.


    Soweit die harte Tour. Zum Glück für uns haben die Beamten zu 99% nicht die Zeit für so einen Firlefanz (Einschreiteermessen) und zum Teil wohl auch nicht die Kennung. Wer Euch aber das Leben schwer machen will, der kann Euch richtig ans Bein pinkeln. Übrigens - das Vorgehen wird bei uns so in Schulungen rausgegeben und besonders bei lasierten Rückleuchten / Xenonumbauten usw wird eine stringente Null-Toleranzpolitik den Beamten empfohlen.


    PS: Bin auch mit 5% unterwegs :sleeping:


    Schlussfolgerung: Wird man erwischt und dann ist ab einem gewissen Punkt Rausreden der falsche Weg. Vielmehr sollte man versuchen die Strafe so klein wie möglich zu halten. Sicherstellung + Zwangsvorführung + Stilllegung kostet locker vierstellig (hatten wir erst kürzlich bei einem Leuchten-Lackierer).

  • Oha, da das ist ja mal was!


    Denke auch, dass man mit Ehrlichkeit bei der ganzen Sache am weitesten kommen würde. Und bei uns hier op`n Dörpen ist die Polizei ja auch noch recht human. Dein Freund und Helfer. Die Wahrscheinlichkeit ist aber ehr, dass es nur dein Freund ist!! :D


    Gn8.


    P.S.: Ich bin auch mit 12% unterwegs! 8)

    Ist die Straße trocken, drauf den Socken. Ist die Straße nass, Fuß vom Gas!


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  • Hm... ich bin mit 100% unterwegs, muss aber wieder auf 50% runter weil die Stecker die Hitze auf Dauer nicht aushalten :).


    Aber sollten sie mir rausziehen... ist das US Sicherheitspaket, ist weder gelogen noch sopnst was. Auf der Bahn seh ich täglich einen Audi nach dem anderen der die Blinker als Standlicht hat (klar außer die haben TFL), aber wenn die das dürfen... warum ich bitte nicht auch ;).


    Davon abgesehen... was die wollen interessiert mich nicht, ich hab schon zuviel kontrollen hinter mir das ich mir deswegen nen Kopf machen würde. Sofern das Auto im Technisch einwandfreien Zustand ist und klein Bauteil die Betriebserlaubnis zum erlöschen bringt können sie mich mal nen Meter schieben.

    [align=left]Gruß
    Flo

  • ....also wenn du den Grünen / Blauen genauso kommst wie du es hier berichtest kommst du in einer Kontrolle immer gut an ! Prima. :thumbup:


    Achso mit den US Standlicht ist dein Auto eben nicht in einen technisch einwandfreien Zustand. :whistling:

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • Zitat

    Achso mit den US Standlicht ist dein Auto eben nicht in einen technisch einwandfreien Zustand. :whistling:


    Naja das ist eine Auslegungssache, die Blinker wenn geschaltet werden, funktionieren ja wie serie, und meiner Meinung nach sollte das in Deutschland bei jedem Hersteller eingeführt werden denn man wird einfach besser gesehen. Ich fahre jeden Tag an die 100km Autobahn und seit dem ich es codiert hab zieht keiner einfach mehr so rüber. Sehr angenehm das ganze :D


    Gut woran sich wohl noch einige hinter mit fahrende gewöhnen müssen, ist das meine Blinker als Bremslicht mit fungieren :D .


    Und sein wir doch mal ehrlich... wem schadet denn das US Standlicht? Ich tu keinem weh damit, behindern tuts auch niemanden. Gut die Cops in München wollen halt ihre Sternesammlung schnellst möglich aufstocken aber wenn ich am Tag unterwegs bin, dreh ich den Hebel auf komplett aus und somit brennt auch das Standlicht nicht.

    [align=left]Gruß
    Flo

  • ....du mir ist das Latte ob du mit der Lichtorgel rumeierst oder nicht. :D


    Nur an deiner Argumentation gegenüber der Polizei solltest du noch arbeiten. Die ist nämlich alles andere als schlüssig. :whistling:

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • Zitat

    Nur an deiner Argumentation gegenüber der Polizei solltest du noch arbeiten. Die ist nämlich alles andere als schlüssig. :whistling:


    Was is daran nicht schlüssig? Is aber egal denn sowas muss spontan kommen denn so wie man in Wald reinschreit kommts in diesem Fall meistens doppel zurück aber es gibt ja auch nette Cops. 8)

    [align=left]Gruß
    Flo

  • Ich tu keinem weh damit, behindern tuts auch niemanden.


    Das siehst du so. Andere Leute haben scheinbar Probleme damit gesehen und daher wurden es so geregelt, wie es jetzt ist. In Amiland hat man eben auch andere Vorstellungen und einiges davon ist in europaeischen Augen Unfug.
    Du verstoesst gegen die hierzulande geltenden Regelungen. Wenn dir die Regelungen nicht passen, musst du sie auf den ueblichen Wegen aendern lassen oder eben mit den moeglichen Konsequenzen rechnen.

  • Hallo Flo,


    das ist Mitnichten irgendwie Auslegungssache. Jedes in Deutschland bewegte Fahrzeug muss im Einklang mit der StVZO stehen, egal ob importiert oder nicht. Auch Dein US-Import muss also der deutschen StVZO genügen. Tut er dies nicht, ist keine Betriebserlaubnis zu erteilen oder selbige so erteilt zu entziehen.


    Sind bauliche Änderungen um StVZO-Konformität herzustellen nicht zumutbar (Stichwort Kosten - sehr hohe Schwelle; Stichwort Orginalität bei Kulturgut (regelmäßig nur Vorkriegsfahrzeuge)) oder technisch unmöglich, so ist eine Abnahme nach StVZO unmöglich. Allerdings hat hier die Verwaltungsbehörde (Straßenverkehrsamt) die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Diese ist Kostenpflichtig und erlaubt eben eine Abweichung von der StVZO. Umkehrschluss: Ein Sachverständiger kann nur eintragen, was StVZO-konform ist. Die Behörde hingegen kann Ausnahmen von der StVZO zulassen. Trägt Dir also einer zB schwarze Scheiben vorne ein, ist die Eintragung das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist. Hast Du hingegen eine Ausnahmgenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, so ist diese Rechtskräftig und schützt Dich vor der Polizei.


    Vorliegend fährst Du mit leuchtenden Blinkern. Damit entspricht Dein Fahrzeug nicht der StVZO, die eben weißes Licht nach vorne fordert. Mehr noch: Du hast ein bauartgenehmigtes Teil abgeändert. Von dieser Änderung könnte eine Gefährlichkeit für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen. Diese ist sogar wahrscheinlich (Otto-Normalfahrer rechnet schlicht nicht mit sowas hier in Deutschland, ähnlich wie hier keiner auf rote Blinker hinten richtig reagiert - unsere Gehirne sind nicht für soetwas konditioniert). Die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung führt dazu, dass die Betriebserlaubnis erlischt.


    Kommst Du jetzt den Beamten noch so frech, dann bettelst Du ja fast schon darum nach Hause zu laufen :thumbup:

  • Naja jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen... schließlich brauch ich mich jetzt auch nicht als Schwerverbrecher hier abstempeln lassen.


    Und nein mein 5er ist kein US Import, somit leuchten meine Blinker sowie Standlicht Orange wie es sich gehört, ebenso hinten. Denn wo ist der Unterschied wenn meine Blinker hinten zusätzlich als Bremslicht fungieren? Diese leuchten auch Orange, bei einer Vollbremsung auf der Autobahn geht auch die Notbremsfunktion an wo sich automatisch die Warnblinkanlage zuschaltet.


    Und wer mir die Kiste stilllegt weil ich mit dauer beleuchteten Blinken vorne und zusätzlichem Bremslicht in den Blinkern hinten fahre kann sich auf nen Prozess gefasst machen, denn ich fahre weder mit nicht eingetragenen Felgen, Fahrwerk, abgeschnittenen Federn oder sonstigem Schnick Schnack der mich für den Straßenverkehr als Gefährlich abstempelt.


    Gesetzte gibt es zu genüge, müssen auch eingehalten werden da brauchen wir nicht reden aber deswegen werde ich sicherlich bei ner Kontrolle nicht heimlaufen, wenn dann ist in diesem Fall eine Mängelkarte erforderlich und nicht mehr.


    Das letzte mal als sie mir meine Kiste eingezogen haben (schon ein paar Jahre her) habe ich schluss endlich eine Entschuldigung vom Polizisten bekommen und die gesamten Kosten für die wiedervorführung beim Tüv (weil der nette Beamte mir die Plakette vor Ort runter gekratzt hat) ging auf Staatskosten. Es fahren sicherlich andere Autos rum die seit Jahren keinen Tüv mehr bestehen dürften... darum sollte man sich kümmern und nicht ob jemand jetzt die Blinker als Standlicht nutzt... da werden Gelder verschwendet wegen so nem kinderkram. Oder hat es schon mal den Fall gegeben das jemand zu schaden gekommen ist wegen aktiviertem US Standlicht?? Wäre mir neu... allerdings wegen überhöther Geschwindigkeit, Technischer Mängel etc. zu genüge.


    Dieses Thema kann man eh tot reden... wer es hat fährt so gesehen auf nicht legalem weg durch die Gegend, jemand deswegen das Auto stillzulegen oder gar zu entziehen finde ich absolut übertrieben. Das Risiko bleibt... keine Frage.

    [align=left]Gruß
    Flo

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