Der wie verhalte ich mich wenn ich mit US Standlicht angehalten werde Thread =)


  • Naja jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen... schließlich brauch ich mich jetzt auch nicht als Schwerverbrecher hier abstempeln lassen.


    Das will ich nicht. Zumal gar keine Straftat im Raum steht (außer Betrug im Schadensfall*). Vielmehr will ich aufzeigen, was als Maximalsanktionen droht. Wer jetzt was macht, ist eine individuelle Entscheidung nach der Risikoabwägung. Ich selbst fahre auch US Standlicht.


    Zitat

    Und nein mein 5er ist kein US Import, somit leuchten meine Blinker sowie Standlicht Orange wie es sich gehört, ebenso hinten. Denn wo ist der Unterschied wenn meine Blinker hinten zusätzlich als Bremslicht fungieren? Diese leuchten auch Orange, bei einer Vollbremsung auf der Autobahn geht auch die Notbremsfunktion an wo sich automatisch die Warnblinkanlage zuschaltet.


    Der Unterschied?
    1. Bei Notbremsungen ist erstmal egal was alles leuchtet, da der Hintermann schwer damit beschäftigt ist Dir nicht reinzurauchen.
    2. Bei Normalbremsungen hingegen wird dies zu Verwirrungen sorgen, da niemand mit gelbem Licht hinten rechnet. Das sieht einfach nur kaputt aus und verwirrt unnötig.


    Zitat

    Und wer mir die Kiste stilllegt weil ich mit dauer beleuchteten Blinken vorne und zusätzlichem Bremslicht in den Blinkern hinten fahre kann sich auf nen Prozess gefasst machen, denn ich fahre weder mit nicht eingetragenen Felgen, Fahrwerk, abgeschnittenen Federn oder sonstigem Schnick Schnack der mich für den Straßenverkehr als Gefährlich abstempelt.


    Die Klage verlierst Du. Schau in die aktuelle Rechtsprechung. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist nur bei drei eng auszulegenden Fallgruppen statthaft:
    1. Verschlechterung der Emissionswerte (auch Lärm!).
    2. Veränderung der Fahrzeugart (Coupe zum Cabrio zB, oder Aufmachen eine Mofa).
    3. Wahrscheinliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern.


    Mit anderen Felgen zB passiert Dir nichts (wenn es nicht gerade schleift). Bei jeglicher Änderung an der Beleuchtungseinrichtung ist jedoch der Gefährdungstatbestand nach völlig herrschender Meinung aller Gerichte erfüllt (siehe Hentschel).


    Zitat

    deswegen werde ich sicherlich bei ner Kontrolle nicht heimlaufen, wenn dann ist in diesem Fall eine Mängelkarte erforderlich und nicht mehr.


    Ich habe dafür schon Leute nach Hause laufen sehen (allerdings reden wir da nicht von 10% sonder >>20% Leuchtstärke).


    Zitat

    Das letzte mal als sie mir meine Kiste eingezogen haben (schon ein paar Jahre her) habe ich schluss endlich eine Entschuldigung vom Polizisten bekommen und die gesamten Kosten für die wiedervorführung beim Tüv (weil der nette Beamte mir die Plakette vor Ort runter gekratzt hat) ging auf Staatskosten. Es fahren sicherlich andere Autos rum die seit Jahren keinen Tüv mehr bestehen dürften... darum sollte man sich kümmern und nicht ob jemand jetzt die Blinker als Standlicht nutzt... da werden Gelder verschwendet wegen so nem kinderkram. Oder hat es schon mal den Fall gegeben das jemand zu schaden gekommen ist wegen aktiviertem US Standlicht?? Wäre mir neu... allerdings wegen überhöther Geschwindigkeit, Technischer Mängel etc. zu genüge.


    Hochmut kommt vor dem Fall. Wenn Du in eine Schwerpunktkontrolle kommst, dann ist bei einem derart verbasteltem Fahrzeug Ende im Gelände. Würdest Du Dich dann so aufführen, würde ich Dich keinen Meter mehr fahren lassen.


    Was ich mir halt wünschen würde, wäre etwas anderes: Wenn die (Hobby)Tuner sich mal Gedanken darüber machen würden, was ihre Änderungen bewirken, wäre vielen geholfen.


    Beispiel rote Blinker hinten: Sieht geil aus, keine Frage. Doch was passiert beim Hintermann? Dessen Gehirn kennt sein Leben lang nur gelbes Blinklicht. Es ist darauf konditioniert darauf automatisch zu reagieren. Das tut es nicht bei rotem Blinklicht. Ergo muss er nachdenken, es vergeht halt noch nen Sekündchen - das kann schon zuviel sein!



    *Betrug steht jedenfalls dann im Raum, wenn die Frage nach Vorschäden am Fahrzeug im Schadensfall mit "keine" beantwortet wird. War ein Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht StVZO-konform unterwegs, so gilt dies als Vorschaden. Beantwortet der Versicherungsnehmer nun dem Versicherungsgeber eine solche Frage wahrheitswidrig, so liegt eine Obliegenheitsverletzung vor (Stichtwort Regress). Im Raum steht zudem möglicherweise noch ein Betrug zum Nachteil der Versicherung.

  • Na gut ich codier alles raus, bau das Auto auf Serie um un verkauf den Hobel. Dann hol ich mir am besten nen 64 Impala mit richtig Dickem Motor um der Umwelt so richtig zu schaden... is ja wurscht aber dann hab ich mein Standlicht, meine Rosten Bremslichter...


    Ich verstehe schon was du meinst, nur wenn jetzt mal um das Thema rote Bremslichter geht... die ganzen Amischleudern müssen auch nicht umrüsten, warum nicht?
    Beim 5er ist das Bremslicht eh bescheiden... da leuchtet ein halber Kreis den niemand wirklich sieht, dann willst was ändern weil man es selbst außer dem Look auch als Sicherer erachtet und darfst es wieder nicht und kannst es nicht einmal wo eintragen oder anändern lassen.


    Thema Tuning, Tüv, Polizei und Gesetze... das ist wirkllich nicht mehr schön.


    Aber was mich jetzt noch interessieren würde...


    Zitat

    Hochmut kommt vor dem Fall. Wenn Du in eine Schwerpunktkontrolle kommst, dann ist bei einem derart verbasteltem Fahrzeug Ende im Gelände. Würdest Du Dich dann so aufführen, würde ich Dich keinen Meter mehr fahren lassen.


    Aufgrund welcher Begründung? Wobei ich mich sicher nicht "aufführen" würde, außer derjenige wills wirklich genau wissen denn alles braucht man sich ja auch nicht gefallen lassen.

    [align=left]Gruß
    Flo

  • Ich verstehe schon was du meinst, nur wenn jetzt mal um das Thema rote Bremslichter geht... die ganzen Amischleudern müssen auch nicht umrüsten, warum nicht?


    Müssen sie seit 1991. Tun sie es nicht, sind sie rechtswidrig unterwegs es sei denn, sie haben eine Ausnahmegenehmigung von ihrem Landratsamt.


    Zitat

    Aufgrund welcher Begründung? Wobei ich mich sicher nicht "aufführen" würde, außer derjenige wills wirklich genau wissen denn alles braucht man sich ja auch nicht gefallen lassen.


    § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO* iVm § 3 Abs. 1 S. 1 FZV**


    * "Sie" [die Betriebserlaubnis] "erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die"..."2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist"
    ** "Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind."

  • Zitat

    Müssen sie seit 1991. Tun sie es nicht, sind sie rechtswidrig unterwegs es sei denn, sie haben eine Ausnahmegenehmigung von ihrem Landratsamt.


    Dann haben die das hier wohl noch nicht mitbekommen... hier bremst jeder Ami rot?! :)



    Zitat

    § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO* iVm § 3 Abs. 1 S. 1 FZV**


    * "Sie" [die Betriebserlaubnis] "erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die"..."2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist"
    ** "Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind."


    Und genau hier bin ich der Meinung das es eine Auslegungssache ist bzw. in der Entscheidungsgewalt des Beamten liegt.


    Denn wer kann entscheiden ob bei US Standlichtern "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist"? Eigentlich doch nur der nette Sachverständige von nebenan.

    [align=left]Gruß
    Flo

  • Leude Leude...ich versteh die Diskussion nicht.
    Es ist verboten und ZACK. Gibts doch rein garnix zu diskutieren. Auch Auslegungssache oder auch Verhältnismäßigkeit gibts hier keine.
    J.M.G. scheint vom Polizeifach zu sein und kennt sich verdammt gut in der Rechtslage aus. Was gibts da zu diskutieren?! Ich versteh das net...

  • Zitat

    Leude Leude...ich versteh die Diskussion nicht.
    Es ist verboten und ZACK. Gibts doch rein garnix zu diskutieren. Auch Auslegungssache oder auch Verhältnismäßigkeit gibts hier keine.
    J.M.G. scheint vom Polizeifach zu sein und kennt sich verdammt gut in der Rechtslage aus. Was gibts da zu diskutieren?! Ich versteh das net...


    Is das hier ein Diskussionsforum oder eine Diktatur? Man wird ja noch drüber sprechen und abwägen dürfen?


    Ansonsten könnte man ja hier gleich dicht machen... :huh:

    [align=left]Gruß
    Flo

  • Es ist verboten - da hast du recht. Aber hälst du dich IMMER an alle Regeln und Gesetze?


    Bitte nun keine gehobenen Zeigefinger!

  • Nun, man müsste sich mal die Argumentation der Gerichte im Einzelnen anschauen. Gleichwohl bleibt bei Veränderungen der Beleuchtungseinrichtung regelmäßig Folgendes auf der Strecke:


    1. Blendwirkung (Xenon, starke Birnen, Chinakracher)
    2. Sichtbarkeit (Folieren, Lasieren, Strumpfhose, verchromte Blinkerbirnen usw.)
    3. Verwirrende Farben (farbiges Standlicht, Unterbodenbeleuchtung usw)


    Problem bei Blinkern ist neben der Ablenkung: Wenn Du auf 100% gehst, wie Du, wie soll jemand erkennen ob Du blinkst? Nehmen wir an es fährt ein Radfahrer auf einem Radweg der auch entgegen der Fahrtrichtung befahren werden darf entgegen der Fahrtrichtung. Du willst von der Hauptstraße in eine Nebenstraße abbiegen und müsstest ihn gewähren lassen. Du blinkst vorschriftsmäßig, der Radfahrer schaut einen Augenblick zu Deinem Fahrzeug, sieht vorne alles gelb leuchten, schaut wieder weg - er hat gar nicht mitbekommen, dass Du blinkst, weil er nicht lange genug hingeschaut hat. Du übersiehst ihn, biegst ab, er fliegt gegen die A-Säule und Feierabend.


    So kompliziert muss man aber die Szenarien gar nicht stricken. Fakt ist, dass bei verwirrender Beleuchtung die Verkehrsteilnehmer NACHDENKEN müssen, dh nicht mehr intuitiv und automatisch handeln. Da vergeht wertvolle Reaktionszeit und damit Reaktionsweg - Meter, die über Leben und Tod entscheiden können.


    Kurzum: US-Standlicht kann man machen, aber bitte mit etwas Gehirn! Und natürlich erstmal rausreden - aber wenn man merkt der Beamte weiß, was er tut: Kleinlaut werden! Sonst geht die Karre im Zweifel sofort zum TüV - mit Pech aber nicht auf eigener Achse...

  • Zitat

    Problem bei Blinkern ist neben der Ablenkung: Wenn Du auf 100% gehst, wie Du, wie soll jemand erkennen ob Du blinkst? Nehmen wir an es fährt ein Radfahrer auf einem Radweg der auch entgegen der Fahrtrichtung befahren werden darf entgegen der Fahrtrichtung. Du willst von der Hauptstraße in eine Nebenstraße abbiegen und müsstest ihn gewähren lassen. Du blinkst vorschriftsmäßig, der Radfahrer schaut einen Augenblick zu Deinem Fahrzeug, sieht vorne alles gelb leuchten, schaut wieder weg - er hat gar nicht mitbekommen, dass Du blinkst, weil er nicht lange genug hingeschaut hat. Du übersiehst ihn, biegst ab, er fliegt gegen die A-Säule und Feierabend.


    So kompliziert muss man aber die Szenarien gar nicht stricken. Fakt ist, dass bei verwirrender Beleuchtung die Verkehrsteilnehmer NACHDENKEN müssen, dh nicht mehr intuitiv und automatisch handeln. Da vergeht wertvolle Reaktionszeit und damit Reaktionsweg - Meter, die über Leben und Tod entscheiden können.


    Gut argumentiert, werds wieder runterschrauben oder am besten gleich TFL einbauen. :thumbup:

    [align=left]Gruß
    Flo

  • Is das hier ein Diskussionsforum oder eine Diktatur? Man wird ja noch drüber sprechen und abwägen dürfen?


    Ansonsten könnte man ja hier gleich dicht machen... :huh:


    So war das ja auch net gemeint!
    Es geht um den Sinn oder Unsinn...und das ist nun mal undiskutierbar, dass es verboten ist.
    J.M.G. zeigt lediglich die möglichen Konsequenzen auf...

  • Wenn man eine Frau ist , ist es ganz Easy, einfach so tun als wär das schon gewesen und du hast es noch nicht mal bemerkt :thumbup:

  • Ich hab den Sh*t auch codiert... Noch nie Probleme damit gehabt. Finde es abe rwitzig, dass man hier 18 Seiten vollballert wegen so einem Thema :D


    Das ist doch ganz einfach, habt ihr als Kinder nie mMist gebaut? Habt ihr euch nie rausgeredet?


    Sowas lernt man doch von klein auf :D

    Gruß, Sanja !

  • .....ganz großes Kino dein Beitrag u. so Informativ. :thumbup:

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • Naja wo er recht hat...

    Im Zweifel, Vollgas!


  • also ich sag mal so, seitdem ich mein Führerschein hab (1,5 Jahre) wurde ich erst 1 mal von der Polizei kontrolliert :P und das weil ich damals NSW anhatte^^


    Mein US-Standlicht ist auf 23%, und ich bin vor ein paar monaten bestimmt 3 Wochen ohne KZ durch die Gegend gefahren, und jez fahr ich auch schon wieder 2 Wochen ohne KZ und keinen interresierst...also von daher mach ich mir keinen großen Kopf, KZ kommt natürlich demnächst wieder dran, aber US-Standlicht bleibt :)

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