Beiträge von powermac

    Das sind wohl die "neuen" Verbindungen. Hat mei 100PS-TDI auch. Läßt sich relativ einfach auseinander nehmen. Innen befindet sich noch ein Dichtring der bei Druck das ganze abdichtet. Hab jetzt ca. 20tkm runter und bis jetzt keinerlei Probleme damit.



    Gruß
    Andreas

    Hallo,


    Glühkerze kann nicht sein. Da die ja nur beim Kaltstart unter 5° C in Funktion treten. Oberhalb von 5°C wird nicht mehr vorgeglüht.
    Ein Möglichkeit wäre die zu geringe Einspritzmenge zum starten. Die wird anders berechnet als die Einspritzmenge für Kaltstart. Daraus folgt-> möglicher defekt eines Temperaturgeber. Läßt sich per Diagnose feststellen.
    Andere möglichkeit wäre eine zu geringe Startdrehzahl des Anlasser. Ursache könnte eine schlechte Verbindung des Hauptmassekabel von Batterie auf Motor sein. Hat ein Golf öfters. Oder der Anlasser hat eine macke. Das bedeutet. Anlasser haben die eigenschaft im kalten zustand schneller zu drehen, mehr leistung zu haben, als im warmen. Wenn der Anlasser jetzt eine Macke hat merkt man das als erstes im warmen Zustand. Da ein Diesel eine Mindestdrehzahl zum starten braucht ist ein Warmstartproblem immer auch ein hinweis auf einen defekten Anlasser.
    Ein gute Seite zum stöbern über Diesel ist auch
    http://www.dieselschrauber.de


    Da habe ich auch den Tip mit den Anlasser gelesen.

    Hab hier noch eine Bezugsquelle. Da gibt es auch Leitungen einzeln.


    http://www.fischer-hydraulik.d…BL-PKW/PBL-VW/pbl-vw.html


    Wenn schon andere Bremsflüssigkeit, dann schon DOT 5.1 und nicht 5.0. DOT 5.0 ist auf Silikonbasis und das können manche Bremsanlagen nicht verkraften. Bei einen Motorrad von mir hat es diverse Dichtmanschetten dahingerafft. Meine vermutung war zu geringe Schmierfähigkeit. DOT 5.1 ist verträglicher und auch mit DOT 4 mischbar. Also, aufpassen wenn schon, dann DOT 5.1 .



    Gruß
    Andreas

    Da kann viel passieren.


    Angefangen bei einen Benziner bei Ölmenge minimal über max. Durch die Kurbelgehäuseentlüftung (KGE) werden minimale Ölmengen angesaugt, Das zerstört mitunter den KAT und/oder die Lambdasonde. Das wäre das kleinste übel.


    Wenn die Ölmenge aber größer ist, fägt das größe Übel an. Bei größeren Mengen erhöht sich zusätzlich der Öldruck. Dichtungen und Simmerringe werden belastet bis zerstört. Das Öl will durch den höheren Innendruck des Motors verstärk duch die (KGE) . Da aber Öl nich verdichtet werden kann, geht das denn über ein Turboschaden (wenn vorhanden) bis zu einen kapitalen Motorschaden durch den versuch das Öl im Zylinder zu verdichten. Heißt wohlmöglich krumme Pleul, Kurbelwelle und/oder Zylinderkopf (Ventile, Nockenwelle).
    Es gibt eine Menge möglichkeiten. Kannst Dir was aussuchen. Das sind die Extreme. Hängt natürlich vom Einzelfall ab.


    Hier noch eine zusammenfassung der Angaben des Boardbuch (Stand 04.2001)


    1.4 3,5l
    1.6 3,5l (105 PS) oder 4,5l (102 PS)
    1.8T 4,5l (150 PS) oder 4,6l (170 PS)
    2.0 4,0l
    2.3 4,6
    2.8 5,5l
    TDI 4,2l (110 PS) alle anderen 4,5l
    SDI 5,2l



    Gruß
    Andreas

    sancho29


    Ich weiß garnicht wo das Probem ist. Wenn Dein Freund den Verdacht hegt, seinem Wagen wurde zuviel Öl eingefüllt, warum zieht er nicht mal den Ölpeilstab. Ich denk mal dafür ist der da.
    Abgesehen davon sind im Bordbuch vom Golf, ziemlich weit hinten, alle Motoren mit technischen Daten, aufgelistet . Unteranderem mit den Ölmengen für die einzelnen Motoren.



    Gruß
    Andreas

    Noch mal zum Thema TÜV ja oder nein von Xenon-Brenner in Reflektorscheinwerfer


    Wenn man das mal rechtlich ganz genau auseinander nimmt erlischt in den moment wenn man ein Xenon-Brenner in ein Scheinwerfer einbaut, der nicht dafür zugelassen ist, die Betriebserlaubniss des Autos. Anders gesagt. Ein Scheinwerfer darf nur mit den für ihn zugelassenen Leuchtmittel betrieben werden. Und das sind nunmal nur H7. Das ist auch der Grund warum LED-Lampen nicht erlaubt sind. Wenn nun ein TÜV-Prüfer diese einträgt, bewegt man sich in eine Grauzone und das könnte im zweifel gegen ein sprechen, da man im grunde genommen mit einen PKW ohne Betriebserlaubniss fährt. Einzig der Hersteller des Scheinwerfers müßte eine Freigabe bzw. Zulassung für das nachrüsten für Xenon-Brenner beantragen.
    Davon abgesehen hat der Reflektor-Scheinwerfer vom Golf IV ein recht starkes Streulicht das man da keine Xenon-Brenner verbauen sollte.


    Gruß
    Andreas

    Das erzähl mal dem Trachtenverein. Bei uns wurde mal ein Wagen stillgelegt weil er so tief war, dass der Fahrer den Wagen über einen Bahnübergang fast schieben mußte um nicht aufzusetzen. Der Polizist meinte es wäre ein Verkehrshinderniss das aus den weg muß. Es war alles eingetragen. Der Wagen war am Vortag grade beim TÜV.
    Wie die Sache ausging weiß ich leider nicht.


    Gruß
    Andi