Wende dich an deine Versicherung.
Bei Kaskoschäden hat die Versicherung (leider) ein direktionsrecht über die Abwickicklung.
Besorg dir Vorsichtshalber einen Amtlichen Wetterbericht (evtl. vom örtlichen Flughaven) in denen der Hagelschauer bescheinigt wird
Bei Hagelschäden gibt es tlv. besondere Instandzugsverfahren zur beseitigung der Schäden ohne Lackierung.
Bernhard, freier Gutachter