Bis 100Km/h darf die Tachivoreilung 3% betragen, darüber 5%.
(wenn ich das noch richtig in der Mottekiste habe)
Ein Tacho darf Voreilung haben, jedoch nicht Nachhängen.
Bernhard, freier Gutachter
Bis 100Km/h darf die Tachivoreilung 3% betragen, darüber 5%.
(wenn ich das noch richtig in der Mottekiste habe)
Ein Tacho darf Voreilung haben, jedoch nicht Nachhängen.
Bernhard, freier Gutachter
ZitatOriginal von BG 98
Hab heute mit meiner Versicherung gesprochen und die sagten mir das alles mitversichert wäre .Hifi ist bis 1500 Euro mitversichert .
Felgen und andere Sachen auch .
Wichtig wäre nur das ich die Kaufbelege aufbewahre und vielleicht noch Bilder vom Auto habe .
Ein Gutachten müsse ich nicht extra erstellen lassen .
Las dir das schriftlich bestätigen......
Bernhard, freier Gutachter
Sobald gravierende Wertänderungen vorgenommen wurden, sollte man sich auch Gedanken über die evtl. Wiederbeschaffung machen.
Viele Versicherungen verlagen daher einen Nachweiss über die Wertveränderungen. Diese ist über ein Gutachten bei zu bringen.
Im Oltimerbereich bekomst du ohne Wertgutachten das Fahrzeug onehin nicht Versichert (habe da gerade eines über einen 59ér Käfer Kabrio in Arbeit, ein Sahneteil sag ich euch )
Bernhard, freier Gutachter
Tja,so grob gesagt:
erschiess deinen Golf,
sattele deinen Buder....
...
...
..
.
oder war das anders rum???
*huschundwech*
Bernhard
ZitatAlles anzeigenOriginal von Andrea
.....
Ich habe dann heute beim Anwalt angerufen und Montag einen Termin bekommen. Wir werden die ganze Sache dann mal bereden und meine Chancen kalkulieren. ...
Frustriert,
Andrea
Ich galube, ich muss doch noch ne Dienstreisen nach Herne antreten
(in einen Beweissicherungsverfahren gelten andere Masstäbe)
Aber berratschlage die Strategie mit deinem Anwalt.
Führe ab heute ein Gerätetagebuch, in den du alle auftretenden Mängel und Störungen, die deiner Meinung nach mit der Vermurksten Ufallinstandsetzung zusamen hägen, auf.
Da war doch noch was.............. ach ja, ws hat die Achsvermessung ergeben?
So, und nun mach ne Flasche Roten auf, lümmel dich auf dein Canapee und las es mal die Sele baumeln.
Sonst müssen wir noch den Tread: Eine Tüte Mitleid für Andrea eröffnen.
Bernhard, freier Gutachter
Verbrauch ist normal.
Was du und verschweigst, sind die Einsatzbedigungen.
Fahre meine 90 PS TDI mit verbräüchen von 4,8-10,5 Ltr/100km
Jenach Fahrweise ist da alles drin.
Beispiel:
Lezte Woche von Oldeburg nach München (900 km)
Hin Tempomat auf 150 Km/h eingeregelt und Fuss vom Gas /6,3 Ltr
Zurück 160-210 Km/h, Verbrauch 7,8 Ltr/100km.
Das ganze ohne Klimaanlage.
Bernhard,freier Gutachter
ZitatAlles anzeigenOriginal von Rondras
du kannst legal das alles über kv abrechnen.
ob du es dann wirklich reparieren lässt oder nicht das liegt dann an dir.
das kann dir keiner vorschreiben !!!
da gab es mal ein sogenannetes porsche urteil.
der hat auch die karre zersägt und sich das geld üb kv auszahlen lassen.
den rest hat er dann vertickt.
hol dir die teile die kaputt sind bei rar oder beim gold.esel. dann reichts auch für gebrauchte xenons; und so ist es auch kein verischerungsbetrug :))
Fehler am Wassergraben
Das Porsche-Urteil bezieht sich auf Haftpflichtschaden, nicht auf Kasko.
Bernhard, freier Gutachter
ZitatOriginal von sebastian85
.....
Viel mehr dachte ich aber wirklich auch an die Möglichkeit das Geld von der Versicherung zu kassieren (also per KVA abzurechnen) und dann zuzusehen, dass ich das beste draus mache.
....
Klappt i.R. nicht. Die Versicherungen zahlen nur efektiv nachgewisenen Reparaturkosten.
Fiktive Abrechnung gibs nicht im Kaskofall.
Bernhard, freier Gutachter
ZitatOriginal von DerBen
und wie is das dann wen man einen motorumbau gemacht hat und die motornummer nicht mehr mit der fahrgestellnummer übereinstimmt ???
Ohne Nachweise: Dumm Gelaufen
Ach ja,
Abrechnung Kaskoschäden:
Im Gegnzu zum Unverschuldeten Schaden den man Erlitten hat (Haftpflichtschaden) wo die Regulierung durch den Gesetzgeber geregelt ist,
haben wir es im Kaskoschaden mit einer Vertragsrechtlichen Angelegenheit zu tun.
Das heist, wer löht bestimmt die Spielregeln (leider).
z.Zt. heist das Konkret dass wir freie Gutachter das ausse vor bleiben und die Versicherungen da auf eigene Gutachter zurück greifen. Hat die Versicherung keine Eigene, werden die Gutachter von Versicherungsnahen Einrichztungen, hier allen voran die DEKRA (merkt ihr was??) beauftragt.
Deren oberstes Gebot ist es nicht den Schade zu taxieren, soder die Kosten für die Versicherung nidrig zu rechnen. Auch wenn zu lasten der Sicherheit geht.
Bernhard, freier Gutachter
Ohne hier jemanden auf die Füsse zu steigen:
Bei eingen fehlts echt im Oberstübchen !!!
Die Versicherungen arbeiten mit den gleichen Programmen wie ich, mit AUDATEX.
Werden nun die doch so preiswerten Xenon-Leuchten einereicht, dauert es max 1 Minute um eine VIN-ABFRAGE duch zu führen.
Das ist nichts anderes als beim Hersteller-Fahrgestell-Archiv nachzufragen wie das Fahrzeug ausgeliefert wurde.
Da stehen dann soche Kleigkeiten wie z.B.
Farbe, Reifen, Felgen, Ausstattungspaketen mit Aufschlüsselung, Klima, Motor-Nr, Scheinwerfer, ect-pp drin.
Im Ergebniss heist das u.A..
Kaskoschaden, Xenon Leuchte abrechen die nicht verbaut waren (werden welche Nachgerüstet, muss das extra Versichert werden, bzw, Agemeldet werden).
Ein paar Tage später steht ein Freundlicher Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft (diesen herren würde ich persölich nicht nach dem letzet Ergebniss von Werder Bremen fragen, der gehäöt trotz der Anzugsfarbe nicht unbeding zum Fan-Clup) und stelltpeinliche Fragen wegenVersicherungsbetrug.
Glaubt mirt, da sind die sehr Spassresistent.
Berhard, freier Gutachter
ZitatOriginal von Andrea
Das war Anna, bring hier nich die Weibsen durcheinander
..
Andrea
Ooooops
Schande über mein Haupt.
wie kann ich das wieder bügeln??
Bernhard
ZitatOriginal von HustnSaftSchmuggla
Also geh ich jetz mal richtig inner Annahme, dass JEDER freie Gutachter mir solch nen Wertgutachten erstellen kann(was zwischen 80-150Euro kostet), was Ich im Notfall d. Versicherung bei Diebstahl vorlegen kann
stephan
Yep
ZitatOriginal von CurseHH
Was hast Du denn gegen die DEKRA einzuwenden Bernhard ?
Die Dekra ist ein Versicherungseigenes Untenehmen.
Spätestens wenn dir jemand ins Auto kachelt und die DEKRA das Gutachten erstellst wirst du es merken.
Die DEKRA hat eine Interne Anweisung (die natürlich nicht öffendlich bestätigt wird) auf Teufel komm raus Fahrzeuge "Tot" zu schreiben.
Das heist Wiederbeschaffung tlw. weit unter Ortsüblichem Warktwert, Restwert weit überhöht = Schadenssumme ist Wiederbeschaffung minus Restwert.
Der Geschädigte bleibt auf einen grossteil seines Schadens sitzen.
Und solche Büttel solllen ein Neutrales Wertgutachten erstellen, nach dem sich ggf. die Schdenssume richtet ????
Nicht das einige meinen ich leide unter "Stutenbissigkeit" und "Futternreid" gegen Berufskollegen, ich habe nur eben einen etwas fundierteren Einblick in die Materie.
Bernhard, freier Gutachter
ZitatOriginal von CurseHH
Ich glaube die DEKRA macht sowas...wird wohl so um die 100¤ kosten.
Last um Himmels willen die Dekra bei sowas aus dem Spiel !!!!
Fragt mal bei einem Freien Berufskollegen nach, was die dafür nehmen.
Nur so als Anhalt:
Habe gerade letzet Woche ein Oldtimert-Wertgutachten erstellt. Da geht och etwas defizieler zu Werke. Kosten 140 Euro zuzüglich Eichelabgabe.
Bernhard, freier Gutachter
Alte Sachverständigenweissheit:
Je kaputer das Auto, desto heiler die Insassen
Glückwiunsch an deinen Dad zum Zweiten Geburtstag.
Wie Andrea schon postet: Blech ist ersetzbar, die Gesundheit nicht.
Bernhard, freier Gutachter