Beiträge von Zwilling

    Zitat

    Original von wilderstyler
    habe jede menge fotos.


    .....
    mit nem anwalt siehts schlecht aus. ....


    Wy that?


    Im Gegenteil, ohe Anwalt siehst du alt aus.


    Auch wenn du keine RS hast, eine Rechtsberatung sollte dir das schon wert sein.


    I.R. muss die Versicherug des Schädigers die Anwaltskosten mit Übernehmen, genau so wie die Gutachterkosten.


    Bernhard, freier Gutachter

    Zitat

    Original von FET19
    ja mache ich @ jimmy


    ......
    @ zwilling


    bin gestern abend nochmal ums auto gegangen! bis auf das dach hat alles was abbekommen, auch wenn es wie an der heckklappe nur nen 1-2cm kratzer ist! wie sieht es da aus, wird die heckklappe dann auch nochmal mit lackiert? mein lacker sagt, das es ne komplett neue lackierung geben wird, kann das stimmen?


    Ja, weger der Farbangelichung.


    Bei Metallik und Efektlackne müssen immer dieAngrenzenden Partien mit Alakiert wrtden, sonst hast du Farbunterschiede und das Fahrzeug ist "Schekig"


    Aul Lacktechnischer Sicht ist die Grausamste Farbe da Silbernetallik.
    Oder habt Ihr schon mal nen Silbernen Daimler ohne Wolkenbildung im Lack gesehen :]


    Bernhard, freier Gutachter

    Du hast Fotos vom Unfallort?
    Mit allen Beteiligten?
    Ist die halbe Miete.


    Wir Gutachter können Zeitweise schon anhand von Fotos eine Unfallrekonstrution erstelllen



    Ich hoffe, du bist bei einem guten Verkehrsrechtsanwalt.
    Ohne siehts Mau aus.



    Bernhard, freier Gutachter


    Garantieanspruch hast du nur, wenn du ihn erworben hast.


    Du must als o im Kulanzfall etwas selber zubezahlt haben, dann hast du auch eine Garanteianspruch (6 Monate)


    Grundsätzlich gilt:
    Wenn während der Garantiezeit ein Teil erneuert wurde, verlängert sich die Garantie nicht, es wird nur der Zustand vor Mangeleintritt wieder Hergestellt.
    Gleiches gilt bei 100% Kulanz, da hier kein Garanteiansprucjh erworben wurde.


    Bernhard, freier Gutachter (und ehemaliger VW Garantiesachbearbeiter)


    Du läst dich doch wohl nicht auf diese Spiel ein, oder,


    Was hat den dein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsverdreher unternommen?


    Wo ist das Gutachten?
    Bei Schadensiumme unter 600€ halt ein Kurzgutachten zur Beweissicherung, ab damit zur Versicherung und die Meldung des Verursachers Interessiert nicht mehr.
    Er hat eh schon eine Obliegenheitsverletzung begangen.
    Ist eine vereinfachte Unfallaufnahme durch die Trachteträger erstellt worden? Wer ist Beteiligter "ZU 1" ?
    Das ist nach einschätzung der Beamte vor Ort der Verursacher :rolleyes:


    Du siehst, ohne Verkersrechtsanwalt und Gutachter no Chance.


    Bernhard, freier Gutachter

    @Imper, @ Alex


    Fackt ist, dass der Gegner meines Kumpels mit eine Fahrzeug durch die Gegend geeiert ist, für das keine Betriebserlaubniss mehr bestand.
    Durch dem Umstand, das er schon längere Zeit damit rumgurkte hat er sich der Verpflichtung aus der STvzO entzogen.


    Er nahm also mit einem Fahrzeug am Strasenverkehr teil, mit dem er nicht hätte fahren dürfen.


    Wäre er also nicht gefahren, wäre dieser spezielle Unfal nicht passiert......
    Ist zwar ne Phylosophische betrachtung, sticht aber.


    Ihr könnt diesen Faden sogar och weiterspinnen:


    Wer (längere Zeit, den direkten Weg zur Abnahme lassen wir mal aussen vor) nimt Vorsätzlich die Schädigung anderer in Kauf.


    Ist dass noch Spassig?

    Zitat

    Original von FET19
    .....


    werde den täter ntürlich nicht anfassen, das kann dann der trachtenverein für mich regeln... ;)


    Kann ich verstehen.


    BTW:
    der letzet Einbrecher der Gründonnerstag bei mir eingebrochen hat, muste anschlissend mit 3 Stichen an der Augenbraue genäht werden nachdem er meine Handwerkerstempel erhalten hatte 8)


    @all
    Ich werde immer wieder mit Fällen konfrontiert, wo es dann heist:
    "Das und das und direses muss daaber noch mit in den schadensumfang rein" ?( ?(


    IST NICHT !!!


    Wenn ich Schadensfälle Aufnehme sehe ich Natürlich zu. dass der Schaden sauber taxiert wird und der Geschädigte nicht im Regen steh.
    Aber die Kirche muss im Dorf bleiben. Es passt nun mal nicht, wenn der Stossfänger vorne gedetscht wurde, dass die Stossdämpfer hinten mit erneuert werden müssen ;).


    Wenn ich wie im geshildertem Fall bei Schadenaufnahme feststelle, dass manipuliert wurden, binn ich eigendlichVerpflichtet diese Straftat an zu zeigen!!!! (wie übrigens jeder Bürger dieses Landes, aber die Weckguckmentalität ist ein anderes Thema)
    Als Sachverständiger binn ich zur Neutralität verpflichtet, und diese Neutralität ist mein höchstes Gut.


    Bernhard, freier Gutachter

    Zitat

    Original von Brainbug666
    Das is natülich erstmal total kacke.
    Ich hätte nicht gleich bei der Polizei anzeige gegen unbekannt gestellt sondern hätte erstmal irgendwo das Fahrzeug geparkt, ne Scheibe eingeschlagen und dann .....


    ..... mich gaaaaaaanz schnell ans EDITIEREN GEMACHT !!


    Jung, du hast hier zu einer Straftat aufgefordert, kennst du die Konsquenzen???


    Da bin ich absolut schmerzfrei, solche Personen wie deinereiner hinter gesiebte Luft zu befördern !!!!!!!



    Bernhard, freier Gutachter

    Hört sich nach einen "lieben Gruss vom Nebenbuhler" an.


    Kotrolier bitte auch mal deine Radschrauben, deine Ventieleinsätze und die Bremsleitungen X(



    Bernhard, freier Gutachter

    Ach ja, fahre gelegendlich für Bekante Lesemappen in Oldenburg aus mit eine 1.4 er Golf iV BJ 2000


    Laufleistung:
    258.000 KM :D




    Meine Verlobte fährt imer noch ihren Golf 2 (Milionärsgolf) BJ 88 1,6 Ltr 72 PS (PN)
    KM-Stand:
    309.988 gestern abend


    1. Motor
    1. Getriebe
    1. Kupplung
    2. Kopfdichtung (habe ich bei KM 196.000 erneuert)
    2. WAPU (wurde bei KM 168.000 von mir erneuert)
    2. Zahnriemen (Riss bei KM 235.000 ohne Folgeschäden :P )
    1. Gelenkwelle links
    2. Gelenkwelle rechts (bei KM 248.000 vonnir erneuert)
    3. Auspuffanlage
    2. Kat (bei Km 197.000 wegen einer defekten Züpndkerze zerbröselt)
    5. Satz Bremsklötze voren (2. Satz Bremsscheiben)
    2. Satz Bremsbeläge hinten mit Radzylider
    2. Satz Stossdämper vorne (Mit Traggelenke)
    8. Satz Wartung (Ölfilter, Luftfilter, Kerzen Öl)
    3. Satz Zündgeschirr


    Bei KM 196.000 habe ich eine Lamdaregelung nachgerüstet die bis heute störungsfrei arbeitet.


    Wagen läuft und läuf tund läuft und läuft.........


    Bernhard, freier Gutachter

    Zitat

    Original von DerAlex


    Alles eine Frage der Zeit bis Schäden auftreten *hrhr* ;)


    No Way, da ich ausschlieslich BIO nach DIN-Norm tanke.


    Schäden an der Pumpe enstehen bei Mischen von Bio und Mineral-Diesel
    durch dieUnterschiedlichen Ablagerungen am Kraftstoffsysten die von der anderen Kraftstoffsorte angelöst werden ud somit den Pumpenregler trockenlegen mit den daraus resultierenden Schadensbild (Fressen der Pumpe)


    Bernhard, freier Gutachter

    Zitat

    Original von noise
    so, habe den schaden gerade gemeldet. das ganze unheil wird sich morgen vormittag en sachverständiger von"car expert" anschauen, bin ja mal gespannt was dabei raus kommt...


    ist der Amtlich bestätigte Wetterbericht wirklich notwendig?



    Car-Expert ist ein Versicherungseigens Konglomarat von Versicherungseigenen Sachverständigen die aus Kostengründen in die "Selbständigkeit" gedrängt wurden. Die arbeiten fast Ausschlieslich für die Versicherungen (was dabei raus kommt wirst du sehen).
    Las dir auf alle fälle den Reparaturweg vom SV bestätigen ;)


    Wenn in deiner Region mehrer Hagelschäden auftrten brauchst du keine Wetterbestätigung, sollte der Schaden jedoch woanders entstanden sein, so ist der Nachweiss über Hagel schon seeeeehr Hilfreich (auch wenn der 10 € kosten sollte)


    Bernhard, freier Gutachter