Beiträge von Zwilling

    Mädel !!!


    Bitte nicht am falsche Ende sparen.


    Lass die Achsvermessung beim freundlichen machen.


    Die Arbeitsposition ist 44 95 03 00 und die Vorgabezeit ist 90 ZE. (Nur Vermessen. Einstellen komt ggf mit 30 ZE dazu. Aber nur wen der Vorderwagen wieder gerade ist.)


    Die Jungs haben das richtige Werkzeug.
    Den ATU Leuten trau ich nur so weit, wie ich den Eifelturm schnmeissen kan.


    Hat was mit Mitarbeiterschulug zu tun. ;)


    Bernhard, freier Gutachter

    Ok, muss schnell los, einen Unfallschaden aufnehmen.


    Dahier ja im Verhalten nach einem Unfall Kofuzusität herscht, mal so auf die schnelle:


    Auszug aus meinen Flyer:



    Verhalten nach einem Unfallschaden
    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt die folgenden 10 Punkte beachten:


    1.Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) dürfte als Schadensnachweis zumeist ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.


    2.Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Einwände des Schädigers oder dessen Versicherung, z. B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- bzw. Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.


    3.Beim Verkauf des instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
    4.Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.


    5.Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von Ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lässt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (siehe Urteil des BGH vom 6.4.1993, AZ: VI ZR 181/92).


    6.Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
    7.Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen KFZ- Sachverständigen vorgenommen werden.


    8.Seien Sie stets skeptisch, wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadensteuerung besteht vielfach das Risiko, dass der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es nur die Versicherung für richtig hält. Durch dieses so genannte Schadenmanagement werden Ihre unabhängigen Berater (Rechtsanwälte und Kfz-Sachverständige) häufig ausgeschaltet, letztlich zum Nachteil des Geschädigten. So hat auch der Verkehrsgerichtstag 1999 in Goslar das Schadenmanagement durch die Versicherer eindeutig abgelehnt.


    9.Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.


    10.Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall in jedem Fall einen versierten Verkehrs-Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.




    So, nur so auf die schnnelle. Mehr später.


    Bernhard, freier Gutachter

    Ok, nun wirds Eitrig.


    Andrea, wenn du die Möglichkeit hast, das Gutachten und die Rechnung zu scannen und mir als PDF auf meine Mailaddy zu schicken.


    Oder, wenns nicht anders geht bitte faxen.


    Ich versichere dir, dass deine Daten mit dem gebotenen Anstand und Respekt behandelt werden, sprich ich gebe da nichts von weiter.
    Ich möchte nur den Umfang des Gutachten mit dem Repumfang und dem nun vorliegenden "Restschadensbild" vergleichen.


    Das wird aber ein paar Tage dauern, da ich Samstag nach München-Hochbrück fahre. Muss da mal in Sportlicher Angelegenheit 120 Löcher in Pape Stanzen. Kommedaher erst Dinstag Nacht wieder.


    Ach ja, Fax nummer auf meiner HP.



    Bernhard, freier Gutachter


    Nachtrag:
    6 mm Versartz am Vorderwagen ist heftig. VW hat als max Tolleranzwert 2mm


    Das sieht man mit blossem Auge. Man muss nur hinschauen. 8)


    Wie war das noch??
    Mit Fielmann wäre das nicht passiert

    Tja, da sind sie wieder, meine 3 Probleme
    1. nix zu beissen
    2. nix zu saufen
    3. nix zu p****


    OK 5 Euro in die Matchokasse.


    Das Prob sind die ca 240 KM eine Strecke. Da würde Andrea Handfeste Raufereien mit der Versicherung bekommen.


    Versicherungen tollerieren (bis auf die HUK, die tollleriert überhaubt keine freien Gutachter ) Gutachter bis ca 100 Km Entfernung. Bei mehr muss schon einr sehr gute Begrüdung das ein.


    Ich mach den noch mal ne Rundfrage (ein Kumpel sitz in Bielfeld, das ist aber immer noch son büschn weit wech)


    Bernhard, freier Gutachter der sich gerade einen Stahlhelm sucht bevor Andrea meinen Spruch liest 8)

    Ach Mensch Mädel.


    Nun bist du auch noch an ein "Dummes schwarzes Schaff" aus meiner Berufssparte geraten 8o


    Dass der mit der Werkstatt zusammenarbeitet kan zwei Gründe haben:


    1) er ist so gut, dass die Werkstatt auf ihn bauen kann (so wie meine Kunden)


    2) Er zahlt Provision für die Gutachtenvermittlung. Eine Handlungsweise die ich zutiefst Verachte !!!
    Kommt mir nicht in die Tüte (obwohl,ich genug Angebote dafür erhalte)
    Da biste als Gutachter Erpressbar !!


    Das höchste Gut eienes Gutachters ist sein Fachwissen und seine Unabhängigkeit.


    Bitte beachten:
    Du bestimmst den Gutachter, nicht die Versicherung oder die Werkstatt.


    Fehlt nur noch, das du für das Gutachten auch noch in Vorleistung treten mustest.


    Das was mein "Kollege" da veranstallte hat,ist Unprofessionell. Entweder da ist was nicht passend, oder da passt alles. Und das wird begutachtet !!
    Ist doch kein Teppichbasar X(


    Berhard, freier Gutachter

    Ohhhmeo Mädel....


    eine Tüte Mitleid für dich.


    Hoffe du hast die Streifenhörnchen dagehabt.


    Unfall mit ausländer... *Schüttel*


    1) Verkehrsrechtsanwalt suchen


    2) Gutachten machen lassen


    3) Unter Tel 0800-6683663 mit dem Zentraölbüro "Grüne Karte" kontakt aufnehmen. Dabei Unfallmedung bereit halten.Die nenendie einen Deutschen Ansprechpartner der Belgischen Versicherung, der den Schaden nach Deutschen Schadensrecht abwickelt. (Leihwgenoder Nutzungsausfall, Wertmiderung ect-pp)


    4) In den Spiegel schauen undl aut sagen "Scheisse Mädel, da haben se dir doch tatsächtlich einen gebrauchte Tag angedreht"


    5) Lächeln, es hätte schlimmer kommen können (solche Geschichten mit Kopf untrem Arm und so)


    6) such dir ne breit Schulter zum Ankuscheln, haste dir verdient.


    Bernhard, freier Gutachter

    Zitat

    Original von Andrea



    .....
    Er sagte, dieser wäre der Haus- und Hoflackierer mehrerer Autohäuser. ......


    Man achte auf die Betonung .... :]


    Zitat


    .....Als ich die unaufhörliche Lache am anderem Ende wahrgenommen habe, wusste ich, wie sehr man gute Freunde doch zu schätzen wissen muss :D



    Andrea ;)


    Na, bei solchen Freunden braucht man (Frau) keine Feinde........ :D 8) :D


    Bernhard, freier Gutacchter, der dir bei der anstehenden juristischn Schlammschlacht das Nötige Stehvermögen wünscht.

    Au weizwick................


    Wenn die schon bei einer Nachbesserung neue schäden verursachen.........


    Gut das mein Kollege mitkomt,der kan nofals gleich zur Beweissicherung schreiten.
    Frag mal bei der HWK nach, ob der Betrieb Innungmitglied ist.
    Bei derart gravierenden Mängel brauchst du nicht unbedingt einem zweiten Instandsetzungsversuch zu zu stimmen.
    Nur, das riecht jetz schon stark nach Richterlichen Eingriff, da der Rep-Betrieb ja an seier erfüllung des Werkvertrages Interessiert ist.
    Du hast deinen Vertzragspart erfüllt (hast gezahlt)nurder Betrieb ist seinem Vertragspart nicht nachgekommen.


    @ all
    Andrea nun dahingegn zu drängen, den Betrieb unter Druck zu setzen (die müssen eine Ganzlackierung .....ect....pp) ist der falsche weg. Damit erweisen wir Ihr einen Bärendienst.


    @ Andrea
    Nun unbedingt die Ruhe bewaren. Sprich mit meinem Kollegen vor Ort die weitere Vorgehensweise ab. Mit Ihm an der Seite hast du schon mal gute (und Fachkundige) begleitung.


    Bernhard, freier Gutachter


    Nein.


    Dealer 3 hat dir den UVP genannt, während Dealer 1+2 noch mal 8% Teileaufschlag genommen haben.


    Ersatzteilpreise sind frei kalkulierbar. Bei Unfallreparaturen (Haftplicht) sind bei VW Aufschläge bis 12% bekannt.


    Opel hat geerell 12% Aufschlag bei normalen Reparaturen und 18% bei Unfall :(


    Bernhard, freier Gutachter

    Hallo Andrea,


    Oh, weh, da ist wohl eineiges in die "Büx" gegangen.


    Nach deinen Fotos:


    Haube verzogen und falsch eingepasst (war da auch der Schlossträger im GA genannt?)


    Kunstoffteile:
    Falsche vorbehandlung und zu hoher Einbrennthemperatur. Da liegt auch schon der Grunsfehler, Kunstoffteile werde nicht Eingebrannt!! (wegen der Verzuggefahr)


    Dein Grill ist defenitiv durch Wäremeinwirkung geschädigt.


    Arbeiten ohen Auftrag:


    Du hast den Auftrag schriftlich fixiert??
    Gut, da hast du eine sichere Basis.
    Der Reaparaturbetrieb hat keine Anspruch auf Vergütung der Arbeite für die kein Auftrag erteilt wurde.
    Das ist schon ein Fall für die Schiedsstelle der Handwerkskammer.
    Wende dich an diese und lass den Schaden und die Ausführung durch den Schiedsmann begutachten. Das ist für dich Kostenlos, der Schiedsmannspruch ist für den Reparaturbetrieb bindend (für dich nicht ;) )
    Solltest du eine Rechtschutversicherung haben, kanst du auch an einen RA der sich mit Werkverträgen auskennt wenden.


    Die Behebung des Mangel steht ja noch im Raum, und du must (leider) dem Ausführernden die Mangelbeseitigun einräumen, sofern er den Mangel anerkennt ;)


    Aus eigener Erfahrung als Werksattleiter mein Tipp:
    Erst mal das Gespräch mit dem Firmeninhaber/Serviceleiter suchen und dein Anliegen vorbringen. Eine schriftliche Aufstellung ist da hilfreich (evtl. ilft dir der Berufskollege ja, der das Schadengutachten erstellt hat in der Spezifizierungwen du in deinem Bekanntenkreis keinen Neutralen Fachmann kenst. )
    Las dich nicht Abwimmeln und bleib höflich aber direkt. (wer pampt hat verlohren)
    Gehe mit eine Zeugen hin (Freund, Ehegespist ect....)
    Las dir alle Zusagen des Betriebes schriftlich bestätigen, auch wer die Kosten trägt.


    Tja,scheisse gelaufen und nervig. Trotzdem Daumen hoch dass die leidige Geschichte sauber und Unkopliziert aus der Welt geschaft wird.


    Bernhard, freier Gutachter

    Alle Fehler sauber auflisten und Dokumentieren (Fotos)


    Der Werkstatt die Mängelrüge schriftlich Mitteilen und eine Angemessene Frist setzen (1 Woche) zur Mangelbeseitigung.


    Bitte alle bisherigen Arbeiten mit dem Gutachten abgleichen (nicht nur die Rechnungspositioen).


    Zuleich einen Nachweiss über erbrachte Fremdleistungen (Lackierung) verlagen, insbesondere wer diese ausgeführt hat. Wichtig für die Garantie!!


    50 Km ist keine Probefahrt mehr!!
    Einen Streckenachweiss verlangen, wer das Fahrzeug in deren Obutsverhältniss genutzt hat (wichtig für die Knöllchen)
    Für dire Übeführung zum Lackiere hat er ja 1 Stunde Lohn berechnet, die für den Schlepptrasport zählen.


    Da das Fahrzeug ohne dein Zutun wieder Instad gesetzt werden muss, ist die Kostenneutrale auferhaltug deiner Mobilität durch deie Reparaturfirma zu erbringen (schöne Formulierung, oder 8) )


    Behalte dir evtl Wertminderung vor, wenn der schaden nicht mehr 100% behoben werden kann)
    Diese muss allerdings ggf. durch eine Sachverständigen berechnet und belegt werden. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten (ca 75 €)


    Bernhard, freier Gutachter

    Na, das sollte für nen Pfifigen Verkehrsrechtsanwalt eine der leicherern Übungen sein, zumal du ja 2 Zeugen hast:


    1) Deine Freundin
    2) den Fahrer des 2. Silberne Fahrzeuges, der sicherlicht bestätige kann, von bis wan er da so geparkt hat.


    Haste von den Schäden an beiden Fahrzeugen auch noch Photos, so ist der Sargdeckel zu.


    Bernhard, freier Gutachter