Mein schönster Tag des Jahres, der sicherste Parkplatz Münchens:

  • Zitat

    Original von AndreasK
    ...Ein Aufkleber muss dann ans Armaturenbrett, wenn der Geschwindigkeitsindex des M&S-Reifens niedriger ist als die Höchstgeschwindigkeit des Wagens laut Kfz-Schein. Bei Sommerreifen gilt das nicht. Hier muss der Geschwindigkeitsindex der Reifen immer über der v_max des Fahrzeugs liegen.


    Gruß,Andreas


    Und was kostet es, wenn man ohne "im Sichtfeld aufgeklebten" Aufkleber erwischt wird? ?(
    (Meiner liegt ich Aschenbecher :D )


    Gruß
    Wolfgang

  • bei fehlendem Aufkleber beträgt das Verwarngeld 5 €


    PS: wird die auf dem Aufkleber angegebene Geschwindigkeit überschritten, sind 25 € fällig

    Einmal editiert, zuletzt von Jan69 ()

  • Zitat

    Original von Jimmy
    Also wegen den Winterreifen: Bei Fahrzeugen, die mit M&S Reifen bestückt sind, MUSS ein Aufkleber am Armaturenbrett (im Sichtbereich des Fahrers) angebracht sein, da man mit M&S Reifen nur max. 160 Km/h fahren darf.


    Zitat

    Original von AndreasK
    Nein.
    M&S-Reifen gibt es auch für höhere Geschwindigkeiten.
    Ein Aufkleber muss dann ans Armaturenbrett, wenn der Geschwindigkeitsindex des M&S-Reifens niedriger ist als die Höchstgeschwindigkeit des Wagens laut Kfz-Schein. Bei Sommerreifen gilt das nicht. Hier muss der Geschwindigkeitsindex der Reifen immer über der v_max des Fahrzeugs liegen.


    Gruß,Andreas


    Es gibt M&S Reifen, mit den man schneller fahren darf als 160 Km/h ? Das wuste ich nicht. Hat mir mein Fahrschul-Lehrer DAMALS nicht gesagt :D

  • Hab gerade den Brief von der Polizei erhalten:


    folgende Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mir zur Last gelegt:
    - Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl es sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigete. Sie verstießen gegen eine Vorschrift über Bremsen
    - Sie setzten das zulassungspflichtige Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war
    - Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpfer defekt war.
    - Sie führten das Fahrzeug, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtung angebracht war.
    - Sie führten das Fahrzeug mit M+S Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte.



    Bemerkung:


    die nächsten zwei Seiten versuch ich mal abzukürzen


    die scheinwerfer waren mit blauen Gläsern ausgerüstet. Hierfür wurde kein gutachten vorgelegt (klar weil es auch keines gibt ihr idioten ---- e-Prüfzeichen). Rückfahrscheinwerfer strahlten gelbes licht ab (war so vom hersteller) in den türen sind blaue leuchtdioden montiert, welche nach dem öffnen der türen nach hinten leuchten. Diese leuchten waren nicht zulässig (hahahhaha)


    Bremsen waren eingelaufen (war auch eine weile gestanden) Scheibenstärke war 20,4 und 20,3 mm, müssen aber 22mm haben. die eingelaufenen Scheiben waren ohne demontage der räder erkennbar.


    Auspuff ist schon bekannt.....


    Fehlen der Geschwindigkeitsindexes........



    Das mit den Bremsen ist der nächste Witz, vom TÜV abgenommen, Werkstatt sagte, da können sie locker noch 5000 kilometer fahren, gefahren bin ich wahrscheinlich nicht einmal 500.........
    etwas eingelaufen sind sie, aber auch nur, weil ich nicht fahren konnte........



    Die Anhörung wird sicher lustig.............

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