Hi,
Zitatist das echt so, dass die einem was können, wenn der esd lauter ist als in der abe vermerkt?
Ja sicher ist das so!
Ich weiß gar nicht was ihr immer alle für Vorstellungen habt!
Wenn Euer Auto / ESD / Fahrwerk oder was auch immer anders ist als es zugelassen ist, oder in der ABE steht können Sie euch dran kriegen!
Selbst für nicht vorhandene Reflektoren bei Rückleuchten! Man hat dann keine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug........
Das kein Kavaliersdelikt! Ist zwar nicht schön das es einen von hier erwischt hat, aber darüber muß man sich im klaren sein, wenn man an der ABE/TÜV vorbeitunt!
Gruß
Michael
Gruß
Michael