In einem anderen Thema kam dieses Thema auf.
Da ich keinen eigenen Beitrag dazu gefunden habe, mache ich mal einen neuen auf, damit man das Thema auch wiederfindet.
ZitatSteuern zahlst du die ersten zwei Jahre sowieso keine.
Dem ist leider nicht so. Auch wenn einige findige Verkäufer damit werben.
Auch die Zeitungsberichte sind teilweise missverständlich.
Die Steuerbefreiung für Euro 5 endet am 31.12.2010. Das waren bei Beschlussfassung die 2 Jahre.
Aber die Frist verringert sich aber mit jedem Monat, den wir auf unser Schätzchen warten.
Aktuell hast Du noch 20 Monate Befreiung, wenn Du im März anmeldest könntest.
Tendenz fallend, je länger die brauchen um die Autos zu fertigen.
Anbei ein Auzug aus der offiziellen Mitteilung:
- Die Neuregelung gilt ab 5. November 2008.
- Für ein Jahr gilt für Neuwagen ein Kfz-Steuer-Erlass. Autos mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 zahlen zwei Jahre keine Kfz-Steuer. Für bereits vorhandene Autos gilt dies nicht rückwirkend.
- Ab 2011 - mit Beendigung des Steuererlasses - berechnet sich die Kfz-Steuer nach dem CO2-Austoß und nicht mehr nach Hubraumgröße. Konkrete Regelungen werden dazu noch erlassen. Möglich ist, dass es Steuervergünstigungen gibt, wenn der CO2-Ausstoß weniger als 100 Gramm/Kilometer beträgt.
Alle genannten Fristen beziehen sich auf das Beschlussdatum 5. Nov. 2008.
Ab diesem Zeitpunkt werden in Euro 5 eingestuften Fahrzeuge für 2 Jahre Steuerbefreit.
Aber nicht ab dem aktuellen Zulassungsdatum, sondern für den festgesetzten 2-Jahreszeitraum 2009 und 2010.
Deutlich macht dies auch der letzte Punkt: "Ab 2011 - mit Beendigung des Steuererlasses - ".
Wenn Du also erst im Dezember Dein Schätzchen anmelden kannst, bekommst Du noch 1 Jahr Steuerbefreiung.
Gruss Frederik