Hallo zusammen,
die bisherige Suche im Forum brachte unterschiedliche Ergebnisse.
Ich gehe davon aus, dass man die R32 DSG Ansaugung eintragen lassen muss (Veränderung des Geräuschverhaltens § 19 StVZO). Nur - geht das überhaupt? Es gibt ja keine ABE o.ä.
Hat das jemand schon eingetragen bekommen?
In diesem Fall ist es für einen TDI. Es geht nur um eine Entlastung des Laders und nicht um Sound und so'n Kiki.
Dank im Voraus und
LG,
Luke