ZitatOriginal von The-Crow
Also ich kann dazu nur sagen als kleines Beispiel
Nen Kumpel ist Sportschütze, Deutscher Meister , Europameister , usw. usw . und er muss nicht zum Bund weil er nichts mit einer Waffe zu tun haben will .....
Man muss nur schreiben können dann is das alles kein problem
Naja, hier gehts ja nicht drum eine Verweigerung zu schreiben- das wäre ja kein Problem. Mirko hat sich ja schon für eine Art des Wehrersatzdienstes entschieden, daher ist das Thema ja quasi schon vom Tisch.
Der springende Punkt ist ja vielmehr, dass der Wehrsatzdienst noch nicht vollständig abgeleistet wurde. Es kann einen zwar niemand zum Dienst an der Waffe zwingen, aber zum Ersatzdienst schon. Von der juristischen Seite wird sicherlich damit argumentiert werden, dass nicht das jetzige Alter entscheident ist, sondern das Alter, in dem der Dienst bein THW angetreten wurde- daher wird es sicher alles andere als einfach sein, sich auf das jetzige Alter zu berufen um sich freistellen zu lassen Am einfachsten wird es wie schon geschrieben, wenn man den Dienst beim THW kündigt und dann per Nachmusterung bescheinigen lässt, dass sich die Wehrtauglich nicht mehr gegeben ist und somit auch nun kein Zwang mehr zum Ersatzdienst besteht. Aber 100% wird das tatsächlich nur das Gericht entscheiden; das Kreiswehrersatzamt wird sicher nicht schnell aufgeben :baby:
Bei so Geschichten sage ich mir immer wieder: gut, dass ich den THW Plan damals wieder verworfen habe. Nach dem ABI 11 Monate lockeren Zivi gemacht ( Zivistelle 5 min von zu Hause entfernt), nettes Taschengeld verdient und danach wars das.