HU mit unter 8 cm Bodenfreiheit

  • Zitat

    Original von Kaufibei mir scheiterts immer schon an der kannte vom hallentor :D


    Das war damals bei meinem Polo auch so... ;)


    Ich hab mir sogar mal die komplette Auspuffanlage ab Kat angerissen beim Versuch bei meinem Reifenhändler in die Halle zu fahren... :D Bin irgendwie mit dem MSD hängengeblieben...

  • so...hab jetzt nächste woche am mittwoch nochmal nen termin für hu und au bei meiner werkstatt, die mir den ganzen kram enigebaut hat. denen ihr tüv prüfer müsste einiges gewohnt sein...


    bremsen werden dort auf diesem schon erwähnten plattenprüfstand geprüft...wenigstens ein problem weniger.


    drückt mir die daumen jungs ;)




    hab gerade eben nochmal zu diesem thema gegoogelt und hab ne ganz hübsche zusammenfassung gefunden..




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    Nachdem in verschiedenen Threads immer mal wieder darüber diskutiert wird habe ich mich entschlossen nochmals eine Zusammenfassung um das Thema Bodenfreiheit zu schreiben. Hier bitte nicht offtopic werden!


    Es gibt derzeit kein Gesetz, welches die Bodenfreiheit von Fahrzeugen regelt.
    Es gibt aber dennoch den §30 StVZO. Dieser Paragraph regelt die Beschaffenheit von Fahrzeugen.


    Somit bestimmen Sachverständige nach dem aktuellen Stand der Technik und dem Zustand der Straßen wie tief Fahrzeuge sein dürfen.


    Aufgrund dieser Problematik hat sich ein Gremium von Sachverständigen zusammengesetzt und das mittlerweile bekannte VDTüV Merkblatt 751 erstellt.


    Hier steht in Anhang 2, Absatz 5.1.9 das ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe problemlos überfahren werden können muss.


    In der Praxis wurde den TÜV-Sachverständigen in den jeweiligen TüV-Stellen ein Spielraum eingeräumt um festzustellen ob im Einzelfall trotz Abweichung eine Gefährdung vorliegt oder nicht. Die Toleranz geht bis 8 cm(7 cm bei Weichteilen).


    Diese Toleranzen stammen aus einem verbindlichen Schreiben des TüV Süd, welches an alle TüV-Stellen rausgegangen ist. Es steht dort definitiv drin, dass eine Bodenfreiheit von weniger als 8 (7) cm auf keinen Fall positiv begutachtet werden kann.


    Im Falle eines Verstoßes hiergegen gilt der Regelbußgeldsatz von 50 Euro, 3 Punkten und ca 25 Euro Verwaltungsgebühr.


    Derzeit handelt es sich allerdings um einen B-Verstoß. Das bedeutet, dass in der Probezeit nicht gleich eine Nachschulung nötig ist.


    Natürlich kann gegen einen solchen Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Im Regelfall wird aber der Richter aus mangelndem Fachwissen einen Gutachter anfordern.
    Dieser Gutachter wird dann aber auf den selben Nenner kommen wie das Gremium von Sachverständigen.


    Denn dieses hat ja extra dies untersucht, dass nicht jedesmal aufs neue geprüft werden muss. Es scheint mir sogar, dass es einem TüV-Prüfer in einer normalen TüV-Stelle gar nicht möglich ist auszuwerten wie tief ein Auto sein darf.


    Somit gilt für mich das Fazit:
    Obwohl die 8, bzw. 7 cm keine gesetzliche Regelung sind, haben sie doch trotzdem einen ähnlichen Charakter. Denn wer könnte solche Sachen besser entscheiden als Sachverständige.
    Ob trotzdem der eine oder andere vor Gericht durchkommt ist natürlich nicht ausgeschlossen.



    Es gibt dennoch einige Daten die im Gesetz stehen. Diese sind verbindlich und müssen bei der Eintragung eingehalten werden.
    Das sind:
    -Unterkante Schlußleuchte mind. 350 mm (§53(1) StVZO)
    -Unterkante Lichtaustrittskante Abblendlicht mind. 500 mm (§50(3) StVZO)
    (außer EZ vor 01.01.1988)
    -Unterkante vorderes Kennzeichen nicht unter 200 mm (§10 FZV)
    -Nebelschlussleuchte/Rückfahrscheinwerfer 250mm (§52a(1), 53d(3)StVZO)


    Da es zum Beispiel sein kann, dass man bei der Abnahme neue Reifen montiert hat und so genau auf 50 cm Lichtaustrittskante kommt, hätte man ja später in der Kontrolle mit abgefahrenen Reifen Probleme wenn dann vor Ort nachgemessen wird.
    Deshalb gibt es einen Toleranzkatalog. Dieser gilt aber für nachträgliche Messungen und nicht für die Eintragung an sich. Für die Lichtaustrittskante handelt es sich um 50 mm.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr.Arigano ()

  • Und da kommt wieder da zum tragen was überall mal passiert:


    Der Prüfer sichert sich einfach nur ab, denn es ist alles meistens eine Richtlinie die je nach Prüfer entschieden wird.Und wenn er nen Klotz drunter legt, darf er das auch und er darf auch die Abnahme verweigern.Das ist wie mit der Radabdeckung.Die EU Regelung ,das das ganze Rad abgedeckt sein muss, gibt es schon einige Jahre, doch jeder Prüfer hat in der Vergangenheit noch nach Deutschen Recht sprich Laufflächenabdeckung eingetragen.Womit aber jetzt auch Schluss sein soll, denn auch hier gibt es ein Rundschreiben bei diversen Prüforganisationen und bei uns halten sich nun schon alle dran. :(

  • also die 8cm habe ich auch zu Formfesten Teilen am Unterboden aber das darf ich auch laut Gutachten von FK-Automotive und dieses wurde in Garching bei München erstellt und ist somit auch sehr gut an zu erkennen!
    und das es einer nachmisst habe ich noch nie gehabt und es waren schon paar Auto's bei mir mit Fahrwerk zB. Golf 3 bin ich mit 140/120 gefahren 9X16ET30 rundum alles schon verbrieft gewesen =)

    Golf V 1,9 TDI , Touran 1T3 TDI, Audi RS3 8V FL :doublethumbsup:


    VCDS-Service 85622

  • Zitat

    Original von Ohrt
    Golf 3 bin ich mit 140/120 gefahren 9X16ET30 rundum alles schon verbrieft gewesen =)


    Davon würd ich gern mal ein Bild sehen... 8o 8o 8o


    Ich kenne viele Leute die nen sautiefen Golf III fahren, aber das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!!!!! :rolleyes:

  • Zitat

    Original von SharpShooter
    Und da kommt wieder da zum tragen was überall mal passiert:


    Der Prüfer sichert sich einfach nur ab, denn es ist alles meistens eine Richtlinie die je nach Prüfer entschieden wird.Und wenn er nen Klotz drunter legt, darf er das auch und er darf auch die Abnahme verweigern.Das ist wie mit der Radabdeckung.Die EU Regelung ,das das ganze Rad abgedeckt sein muss, gibt es schon einige Jahre, doch jeder Prüfer hat in der Vergangenheit noch nach Deutschen Recht sprich Laufflächenabdeckung eingetragen.Womit aber jetzt auch Schluss sein soll, denn auch hier gibt es ein Rundschreiben bei diversen Prüforganisationen und bei uns halten sich nun schon alle dran. :(


    Wegen der kompletten reifen abdeckung....in welchem bereich? weil komplett heißt für mich rundum...und original beim g4 ist schon genug frei...

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • vom Boden zur Lippe waren es ca. 3cm noch frei. so jetzt stell es ein auf den TÜV-Bereich also beim 3er waren es 85mm glaub ich und schau mal wie hoch das ist mit 16Zoll


    das war nach dem 2. mal TÜV auf das Fahrwerk und dann kam der richtig runter insgesamt hatte ich das Fahrwerk 4X eingetragen im Brief =)
    wegen der Höhe hat der jedes mal mit übernommen aber ich kannte den dann so gut da hatte er den Lenkeinschlag beim ausgefedertem Zustand geprüft ;)
    davon mal abgesehen hatte nie was geschliffen weil die Kästen richtig gezogen waren also mit einschneiden und Keile einschweißen......
    also wenn du richtige Radkästen hast kannst den aufliegen lassen!
    habe leider keine Foto's mehr weil das jetzt schon sooo lange her ist aber so tief habe ich auf treffen erst 2-4 andere gesehen. Fahrbarkeit war super außer halt hügel und da reichten schon flache Fräskanten und der hing fest ... also war ein mal so X(


    und mit den LSD Türen war ich einer der allerersten in -D- das hatte zu dem Zeitpunkt keine Sau was mir von KW auch so mitgeteilt wurde .. naja dafür noch vollen Preis bezahlt

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    Einmal editiert, zuletzt von Ohrt ()

  • Zitat

    Original von Danny_TDI


    Wegen der kompletten reifen abdeckung....in welchem bereich? weil komplett heißt für mich rundum...und original beim g4 ist schon genug frei...


    Von oben gesehen muss alles abgedeckt sein was von der Narbenmitte 30° nach vorn und 50° nach hinten geht sprich guckst du von oben muss das Rad komplett abgedeckt sein also auch Reifenflanke und Felgenhorn.

  • bin gerade vom tüv gekommen...hu und au ohne probs bekommen...


    der tüv schaute nicht mal unters auto. wahnsinn was es da für ne rolle spielt, welcher prüfer das abnimmt. die sind echt willkürlich ;)

  • hey gratulation

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