Welchen Anhänger darf ich ziehen????

  • Moin!


    Ich hab da mal eine Frage. Ich habe 1999 meinen Führerschein gemacht. Damals ist die Umstellung vom alten Führerschein auf den neuen am 08.03.1999 inkraft getretten. Ich habe am 30.05. Geburtstag.


    Als ich mich damals angemeldet habe zum Führerschein, wurde mir gesagt das ich den neuen Führerschein zu alten Konditionen mache. Sprich ich habe nicht so viele Pflichtfahrten, die alten Prüfungsgebühren usw.. Nun habe ich also den ganz normalen Autoführerschein.


    Durch diese ganze Umstellung darf ich ja nun auch nicht mehr jeden Anhänger fahren. Und im Laufe der Zeit habe ich die Regel einfach vergessen nach der ich einen Anhänger ziehen darf. Meine Fahrschule gibt es leider nicht mehr bei der ich normalerweise gefragt hätte.


    So meine Frage ist nun:
    "Welchen Anhänger darf ich unter welchen Vorraussetzungen noch fahren?"


    Mfg


    Don

    Einmal editiert, zuletzt von DonDow ()

  • Soweit ich weiss darfst bis 3,5t fahren und einen ungebremsten Hänger bis 750kg ziehen. Also keinen Wohnwagen z.B, dazu brauchst den heutigen "BE".

  • Gab es da nicht noch eine sonderregelung mit dem 1,5 fachen des Fahrzeuggewichtes?


    Mfg


    Don

  • Hmm.. Von der hab ich nicht gehört. Hab meinen Lappen erst 2006 gemacht, aber trotzdem, es gelten die aktuellen Regeln auch wenn du noch 99 deinen Führerschein gemacht hast. Aber gebremst müsste ein 1000kg Anhänger drin sein mit dem normalen Autoführerschein (B)

  • Das ZGG des Zugfahrzeuges und das ZGG des Anhängers dürfen 3,5 Tonnnen nicht überschreiten.
    Desweiteren darf das ZGG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
    Bei Anhängern <= 750 kg kann das Gesamtgewicht des Gespanns die 3,5 Tonnen auch überchreiten, also dann insgesamt bis zu 4,25 Tonnen. Das Zugfahrzeug darf dann allerdings nur max. 3,5 Tonnen haben!
    Und zu guter Letzt darfst du natürlich auch icht mehr ziehen als in deinem Fahrzeugschein steht....


    Mich betrifft das auch, Führerschein nach dem alten recht gemahct und den neuen Führerschein bekommen. Das ganze wegen 35 Tagen....

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