Moin!
Ich hab da mal eine Frage. Ich habe 1999 meinen Führerschein gemacht. Damals ist die Umstellung vom alten Führerschein auf den neuen am 08.03.1999 inkraft getretten. Ich habe am 30.05. Geburtstag.
Als ich mich damals angemeldet habe zum Führerschein, wurde mir gesagt das ich den neuen Führerschein zu alten Konditionen mache. Sprich ich habe nicht so viele Pflichtfahrten, die alten Prüfungsgebühren usw.. Nun habe ich also den ganz normalen Autoführerschein.
Durch diese ganze Umstellung darf ich ja nun auch nicht mehr jeden Anhänger fahren. Und im Laufe der Zeit habe ich die Regel einfach vergessen nach der ich einen Anhänger ziehen darf. Meine Fahrschule gibt es leider nicht mehr bei der ich normalerweise gefragt hätte.
So meine Frage ist nun:
"Welchen Anhänger darf ich unter welchen Vorraussetzungen noch fahren?"
Mfg
Don