Moin moin!
Hab da ein Problem mit einem Kasko Schaden & der Huk Coburg - ich würde mich freuen, wenn mir da jemand einen Tipp geben können. Normalerweise hat man ja mit der eigenen Versicherung nicht so viel zu tun, wenn man nicht gerade einen Kaskoschaden hat.
Der provokante Titel entspringt aus dem Satz des Schriftwechsels (bei dem übrigens kein Sachbearbeiter angegeben ist) seitens der Huk:
"Bei fiktiver Abrechnung sind lediglich durchschnittliche Lohnkosten erstattungsfähig." - sollten die vielen Urteile (inkl. BGH) die das Gegenteil feststellen auch für Kaskoschäden gelten, find ich es schon grenzwertig, allgemeine Aussagen gegen geltendes Recht zu formulieren, obwohl man es als Versicherung sicherlich besser weiss - in der Hoffnung, der Kunde nimmt es hin.
Geklaut wurden beim 5er Spiegelgläser. Dabei sind zwei Dellen in die Tür gemacht worden (vermutlich beim Ausbau; Spiegel waren angeklappt). Außerdem hat das Spiegelgehäuse einen Kratzer abbekommen.
Auf Wunsch der Huk wurden wir zu einer mit ihr zusammenarbeitenden BMW Vertragswerkstatt geschickt für einen Kostenvoranschlag.
Dabei wurde der Kratzer im Spiegel übersehen! Haben wir bisher noch nicht angemerkt - ist es dafür jetzt sowieso zu spät?
Dennoch war Ihnen der KV aber offensichtlich zu teuer, denn als wir angegeben haben, dass wir eine fiktive Abrechnung wünschen, wurde von der Dekra anhand der Unterlagen ein Ferngutachten gemacht.
Kosten Lohn;
BMW: 229,50
DEKRA: 114,67
Differ: 114,38
Kosten NK;
BMW: 10,00
DEKRA: 10,00
Differ: 0,00
Kosten Lack;
BMW: 409,28
DEKRA: 351,00
Differ: 58,28
Kosten Teile;
BMW: 452,27
DEKRA: 452,27
Differ: 0,00
Kosten Gesamt
BMW: 1101,05
DEKRA: 927,94
Differ: 173,11
Mit der Begründung, "Bei fiktiver Abrechnung sind lediglich die durchschnittlichen Lohnkosten erstattungsfähig". Das BGH hat aber bereits 2003 entschieden, dass dies nicht so ist, wenn ich richtig informiert bin - meine Frage: Gilt das auch für Kaskoschäden (=Vertragsrecht) oder nur für Haftpflicht-Schäden?
Der nächste Hammer kommt aber noch:
Von der Gesamtsumme laut BMW (ohne Mwst wg. fiktiver Abrechnung) wird wie folgt gerechnet:
1.101,05 (Gesamt laut BMW)
- 114,38 (Differenz Lohnkosten)
- 229,50 (Komplette Lohnkosten BMW !?!?!?!?!)
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756,72
Vermutlich wollte der Gutachter statt der kompletten Lohnkosten BMW die Differenz der Lackkosten iHv 58,28 abziehen, denk ich mal?
Beide Posten werden ausgewiesen als "Korrektor MSV" - was heisst das?
Beim Kaskoschaden wird zudem ja ein eigenes Gutachten nicht bezahlt, man muss den Gutachter der Versicherung ranlassen. Gilt das auch noch, wenn das Gutachten der Versicherung offensichtlich falsch ist wie hier? Was kann man jetzt tun? Sich aufs BGH Urteil berufen und außerdem den Fehler im Gutachten rügen? Oder kann man direkt, weil es einem spanisch vorkommt, ein Gegengutachten erstellen mit eigenem Gutachter auf Kosten der Versicherung +danach evtl Anwalt?