Dürfen die das...?

  • Hallo,


    habe gestern in der Dresdner Innenstadt nen Strafzettel bekommen auf nen privaten Parkplatz.
    Parken war erlaubt aber nur mit Parkschein.
    Keinen geholt da Nachts ja nirgens einer gebraucht wird.
    Wo wir wieder rauskamen war ein Strafzettel dran von irgendeiner Firma mit Überweisung usw. 40,- € wollen die haben und wenn du innerhalb von drei Tagen zahlst nur 24,50 €.
    Drauf steht noch das das Ereignis Fotografisch und Terminlich festgehalten wurde und bei Nichtbezahlung Stafrechtliche folgen eintreten.
    Kriegen die überhaupt meine Anschrift usw raus mit n Nummernschild?
    Da könnte ja jeder kommen...
    Was meint ihr?

    Einmal editiert, zuletzt von silvertdi ()

  • Hallo zurück,


    es geht hier nicht um nicht dürfen oder dürfen... es kann dir jeder einen Zettel hinter die Windschutzscheibe kleben, die Frage ist nur, ob das auch Rechtsfolgen hat.


    Da das kein öffentlicher Parkplatz war kann dir niemand einen Strafzettel, also einen Verwaltungsakt einfach ausstellen, der dann vollzogen werden kann.


    Auf einem Privatparkplatz darfst du grundsätzlich nicht einfach so parken. Der Eigentümer hat dir aber die Erlaubnis dazu erteilt, wennn du dir einen Parkschein holst.
    Da du dies nicht getan hast, hat er nun einen Anspruch auf Zahlung, den er notfalls gerichtlich durchsetzen müsste...
    Ob das Parken sonst nachts nichts kostet spielt keine Rolle, es gelten die Vertragsbedingungen, die der Private aufgestellt hat.


    Mir erscheint es aber schleierhaft, warum die von dir 40€ wollen, das dürften nicht die üblichen Parkkosten sein und eine Woche lang hast du bestimmt nicht auf dem Parkplatz stehen... und einfach sanktionieren kann sowas ein Privater nicht... aber dazu kenne ich die Einzelumstände nicht, um die das jetzt genau sagen zu können.


    Strafrechtlich dürfte das meines Wissens nicht zu belangen sein...


    lg


    Antje

    3 Mal editiert, zuletzt von Antje ()

  • War das ein einzelner Parkplatz vor einem Haus oder einer Firma (z.B. mit so einem angeschraubten Nummernschild des Mieters/Besitzers) oder sowas größeres, wie ein Supermarktparkplatz, nur dann halt privat bewirtschaftet?

    Einmal editiert, zuletzt von Venom ()

  • Zitat

    Original von Venom
    War das ein einzelner Parkplatz vor einem Haus oder einer Firma (z.B. mit so einem angeschraubten Nummernschild des Mieters/Besitzers) oder sowas größeres, wie ein Supermarktparkplatz, nur dann halt privat bewirtschaftet?


    Ne das war nur so eon Dreckplatz hinter bzw neben einem größeren Haus mit Zaun und Einfahrt und platz für ca. 10 - 15 Autos...
    Keine angeschraubten Nummernschilder.
    Die Frage ist ja ob der an meine Daten rankommt?

  • Zitat

    Original von silvertdi


    Ne das war nur so eon Dreckplatz hinter bzw neben einem größeren Haus mit Zaun und Einfahrt und platz für ca. 10 - 15 Autos...
    Keine angeschraubten Nummernschilder.
    Die Frage ist ja ob der an meine Daten rankommt?


    wenn die dich verklagen wollen -> JA


  • Leider falsch.
    Vor paar Wochen kam bei "BIZZ" oder irgendeiner Reportage genau dieser Fall.
    Auto wurde auf privatem Grundstück (abgegrenzt mit Parkscheinautomat usw.) geparkt.Fahrer bekam Ticket über 40,-
    Da der Fahrer aber kein Parkschein gezogen hat ist er absolut selber schuld,und der Besitzer des privaten Parkplatzes absolut im Recht so einen Betrag in Rechnung zu stellen.Also völlig legitim.Auch 100,- wären kein Unrecht. Der Besitzer des Platzes bestimmt den Preis.
    Der Fahrer des PKW stimmt der Höhe der Strafe und des Bedinungen (die beim Automaten aushängen) sofort zu,wenn er seinen PKW auf den Platz parkt.
    Die Stadt ist für diesen Platz nicht zuständig,somit auch nicht verklagbar,weils ja ein privater Platz ist.


    Leider eine unverschämte aber legale Abzocke *seufz*


    @Threadersteller.
    Ich würd gleich zahlen gehen,bevor die Rechnung höher wird.*knuff*
    Und nächstes Mal einfach ein Schein ziehen oder die Nutzungsbedingungen des Platzes genau lesen gehen...


    Zitat

    Die Frage ist ja ob der an meine Daten rankommt?


    Ja kommt er.
    Wie gesagt,du hast auf seinem Platz geparkt,somit kann er dich "anzeigen" wenn du nicht zahlst.Somit kommt er auch an deine Daten,um dir die Rechnung zuzustellen.

  • Verdammte Sch..... die ziehen einen auch den letzten Pfennig aus den Taschen...
    Aber warum erst 24,50 € wenn ich innerhalb von drei Tagen zahle und dann erst 40 € das macht mich irgendwie stutzig...


  • Moment mal, falsch is hier gar nix ;) und das gibts in der Juristerei auch i.d.R. nicht, es gibt nur andere Meinungen ;)
    Sehr umstritten ist es zunächst, ob jemand, der auf einen Parkplatz fährt konkludent eine WE zum Vertragsschluss abgibt, also auch die Leistung zu erbringen (BGHZ 21, 319ff)... Mal angenommen man geht von einem Vertragsschluss aus, dann aber nur zu den Bedingungen, die bei Vertragsschluss von beiden Parteien vereinbart sind.


    Er hat nix davon gesagt, dass da irgendwo was hing von einer Bedingung, dass bei Nichtzahlung des Betrages eine Strafe in Betracht kommt und ich gehe auch nicht davon aus, dass das Parkticket 40€ gekostet hätte, falls dies doch der Fall sein sollte stimmt das, was du gesagt hat (deshalb sagte ich ja, man muss die Einzelheiten wissen ;) )
    Nachträglich kann eine solche Vereinbarung nicht mehr willkürlich festgelegt werden!
    Und wieso sollte die Stadt verklagt werden sollen?


    Zitat

    Original von silvertdi
    Verdammte Sch..... die ziehen einen auch den letzten Pfennig aus den Taschen...
    Aber warum erst 24,50 € wenn ich innerhalb von drei Tagen zahle und dann erst 40 € das macht mich irgendwie stutzig...


    Weil er hofft sich ein Verfahren ersparen zu können und so schnell wie möglich sein Geld will... kann aber auch sein, dass er dich verarscht ;)


    Zitat


    Ja kommt er.
    Wie gesagt,du hast auf seinem Platz geparkt,somit kann er dich "anzeigen" wenn du nicht zahlst.Somit kommt er auch an deine Daten,um dir die Rechnung zuzustellen.


    Eine Anzeige kommt hier nicht in Betracht, da der Anspruch zivilrechtlich und nicht strafrechtlich durchgesetzt werden muss, somit nicht die Sta ermittelt, sondern dann der Anwalt bei Klageerhebung die Daten einholen wird.

    5 Mal editiert, zuletzt von Antje ()

  • Ich würd mal zur Polizei fahren das hört sich mehr nach Betrug an .Wir haben beweisfotos und wir zeigen dich an aber weil wir so nett sind gibts bei sofortbezahlung Rabat

    Gruß nightmare


  • I`m sorry,hab den Satz von dir falsch interpretiert gehabt *handkuss* ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Chrismaster ()

  • Zitat

    Original von nightmare
    Ich würd mal zur Polizei fahren das hört sich mehr nach Betrug an .Wir haben beweisfotos und wir zeigen dich an aber weil wir so nett sind gibts bei sofortbezahlung Rabat


    ne, Betrug is wieder was völlig anderes ;)


    Zitat

    Original von Chrismaster


    I`m sorry,hab den Satz von dir falsch interpretiert gehabt *handkuss* ;)


    kein Problem, ist auch wenn man damit nix zu tun hat nicht einfach zu sagen =) außerdem bin ich ja selbst noch im Studium...

    Einmal editiert, zuletzt von Antje ()

  • Zitat

    Original von nightmare
    Ich würd mal zur Polizei fahren ...


    Genau das würde ich auch tun. Einfach freundlich die Sachlage erklären und sie fragen wie es denn damit genau aussieht. Man kann denen ja ruhig auch zu verstehen geben das man bereit ist zu bezahlen wenn es rechtens ist - dies aber im vorfeld abklären möchte :)


    Ich denke, die werden bereitwillig Auskunft geben...

    Gruß Arnold
    meinGOLF.de Administrator

  • Zitat

    Original von Arnold


    Genau das würde ich auch tun. Einfach freundlich die Sachlage erklären und sie fragen wie es denn damit genau aussieht. Man kann denen ja ruhig auch zu verstehen geben das man bereit ist zu bezahlen wenn es rechtens ist - dies aber im vorfeld abklären möchte :)


    Ich denke, die werden bereitwillig Auskunft geben...


    oder total genervt sein :D was wahrscheinlicher ist ;)

  • Zitat

    ne, Betrug is wieder was völlig anderes


    Warum ?
    Wer schreibt den son mist auf nen Strafzettel ? und droht mit ner Klage und macht einem Angst nach dem Motto "wir haben Beweise".Der Wisch ist doch Psychologisch so geschrieben das das einzigste was im Kopf hängen bleibt "Ich muß schnell zahlen "ist. Kommt mir eher wie nen Betrugsversuch von irgendjemandem vor.


    Ich würd mal bei der Firma nachfragen ob das seine Richtigkeit hatt oder halt bei der Polizei.


    Ist ja auch mit Kosten verbunden und ob sich das lohnt beim Parkplatz mit 10-15 Stellplätzen son Aufwand zu betreiben mit Überprüfung der Parkscheine und Juristischen Maßnahmen bei jedem Nichtzahler usw.Kommt mir Spanisch vor Wenn ich son Grundstück hätte das eigentlich totes Kapital ist und sowiso jeder darauf parkt würd ich da auch einmal investieren und nen Zaun und nen Automaten bzw ne Schranke hinsetzen aber alles andere wäre nicht rentabel.

    Gruß nightmare

  • Zitat

    Original von nightmare


    Warum ?


    Ich glaub nicht, dass du das wissen willst ;)

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