Wie tief runter mit KW Gewinde

  • Krieg ich mein KW Gewinde eingetragen auch wenn ich nicht mehr das im Gutachten vorgeschriebene Restgewinde fahre. Fahre mein Gewinde wie im Gutachten mit vorne 30 mm und hinten 5 mm Restgewinde, aber is mir einfach nicht tief genug. Muss ich erneut ne Achsvermessung machen lassen wenn ich den weiter runterschraub???

  • Entweder Einzelabnahme oder du kennst einen kulanten Prüfer.


    Ich hab vorn noch ca. 5mm Restgewinde und hinten nix mehr, bei mir gings über Beziehungen zum netten Prüfer - die tragen heutzutage nur noch Abstand Bördelkante und Radmitte ein.


    Achsvermessung musst du nicht zwingend machen, wenn du alles gleich runter drehst, hier gibts geteilte Meinungen - ich habs trotzdem machen lassen.

  • haste auch n KW drin??? JA Achsvermessung wär auch kein Ding. Die würd ich auch nochma machen lassen. Ich hab gestern meine R Line drangeschraut und das ist einfach zu hoch, macht die ganze Optik kaputt

  • looks n1ce... Haste n Var II??? Falls ja wie hart hast Du dein FW gedreht

  • Zitat

    Original von matse
    Ich hab vorn noch ca. 5mm Restgewinde und hinten nix mehr, bei mir gings über Beziehungen zum netten Prüfer - die tragen heutzutage nur noch Abstand Bördelkante und Radmitte ein.


    da habe ich ja richtig glück bei mir steht nur das fahrwerk im schein aber nicht die tiefe.

  • Zitat

    Original von matse
    ... die tragen heutzutage nur noch Abstand Bördelkante und Radmitte ein.


    Das stimmt nicht! Bei mir haben sie das Restgewinde mit in den Schein geschrieben, weil das genauer ist!

  • Zitat

    Original von chumbaba


    Das stimmt nicht! Bei mir haben sie das Restgewinde mit in den Schein geschrieben, weil das genauer ist!


    Mir wurde gesagt, Restgewinde-Eintragung gibts nicht mehr - bei meinem alten Auto stand auch noch Restgewinde drin.


    Ja in V II, aber die Härte hab ich auf Originalabstimmung gelassen - ist auch so schon recht hart.

  • Steht ja auch im KW-Gutachten drin, daß nur der Abstand Radmitte zu Bördelkante einzutragen ist. Ein Restgeweinde ist NICHT vorgeschrieben.

  • in meinem gutachten stand es so drin mit dem maß und auch das nur der KW Stabi geht da hat der Tüv Mann 4extra geguckt

  • moin ich hab die var 1 drin und bei mir hat der tüver auch restgewinde eingetragen, v und h 5mm restgewinde.

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