Lichtpflicht???
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Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf. -
kann nicht sein, laut dem gesetz ist es nicht erlaubt.
die krone zeitung ist ja nicht gerade bekannt für verlässliche infos.
aber ich schau nochmal im gesetz nach
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Steht extra dabei, dass der Nationalrat noch schnell ein Gesetz erlassen hat.
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Zitat
Original von Automcmurcle
Sind die runden, sehen den Neblern ähnlich, sind aber etwas grösser.
Und auch bei TDI´s und 1,8 T´s verwendbar!ah, weiss schon welche du meinst =)
Das mit den Neblern wär mir aber neu :baby: Stand in der Krone? no comment on that
Aber ich würds begrüssen wenns so wär... Standlicht und Nebler sehn beim 4er-SW irgendwie geil aus
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hast du da mehr infos darüber?
novelle nummer etc.?
weil das gültige gesetzblatt lautet so:
§ 99. Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder Nebel oder wenn es
die Witterung sonst erfordert, sind unbeschadet der Bestimmungen der
Abs. 3 bis 6 und des § 60 Abs. 3 letzter Satz der StVO. 1960 die
vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten (§§ 14 bis 17)
einzuschalten, durch die anderen Straßenbenützern das Fahrzeug
erkennbar gemacht, das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht
und die Straße, soweit erforderlich, insbesondere im Hinblick auf
die Fahrgeschwindigkeit, ausreichend beleuchtet wird; dies gilt
jedoch nicht bei Einsatzübungsfahrten von Heeresfahrzeugen, sofern
auf andere Art, insbesondere durch das Zusammenwirken mit den
Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, den Erfordernissen der
Verkehrssicherheit Rechnung getragen wird. An Schneeräumfahrzeugen
gemäß § 17 Abs. 1 lit b zusätzlich angebrachte Scheinwerfer zur
Beleuchtung der zu räumenden Fahrbahn dürfen nur bei Fahrten mit
vorgebautem Schneeräumgerät eingeschaltet sein.
(1a) Beim Befahren eines Tunnels ist unbeschadet der Bestimmungen
der Abs. 3 und 4 über das Verwenden des Fernlichtes und des Abs. 5
über das Verwenden des Nebellichtes stets Abblendlicht zu verwenden.
(2) Läßt sich wegen der Beschaffenheit des Gutes, das befördert
werden soll, oder wegen der am Fahrzeug angebrachten Geräte,
zusätzlichen Aufbauten und Vorrichtungen zur Beförderung von Gütern
oder aus zwingenden anderen Gründen nicht vermeiden, daß die
vorgeschriebenen Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler des
Fahrzeuges verdeckt weden, so muß eine entsprechend wirksame
Ersatzvorrichtung angebracht sein.
(3) Im Ortsgebiet (§ 2 Abs. 1 Z. 15 StVO 1960) darf außer in den im
Abs. 5 angeführten Fällen Fernlicht nicht verwendet werden; das
Verwenden des Fernlichtes während des Fahrens ist jedoch außer in den
im Abs. 4 lit. c bis f angeführten Fällen zulässig beim Abgeben von
optischen Warnzeichen oder, sofern eine Geschwindigkeit von 50 km/h
überschritten werden darf, bei unzureichender Beleuchtung der
Fahrbahn. Während der Dämmerung und bei Dunkelheit darf
Begrenzungslicht nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder von
Nebelscheinwerfern ausgestrahltem Licht oder zur Beleuchtung
abgestellter Kraftfahrzeuge verwendet werden.
(4) Auf Freilandstraßen (§ 2 Abs. 1 Z. 16 der StVO 1960) und auf
Autobahnen oder Autostraßen, die nicht Freilandstraßen sind, darf
während des Fahrens während der Dämmerung und bei Dunkelheit
Begrenzungslicht nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder von
Nebelscheinwerfern ausgestrahltem Licht verwendet werden. Fernlicht
darf auf Freilandstraßen bei Dunkelheit nicht verwendet werden
a) bei ausreichender Straßenbeleuchtung,
b) bei stillstehendem Fahrzeug,
c) vor entgegenkommenden Fahrzeugen, deren Lenker durch Fernlicht
geblendet werden würde,
d) beim Fahren hinter Kraftfahrzeugen in geringem Abstand, ohne zu
überholen,
e) vor Gruppen von Fußgängern und
f) beim Herannahen von Schienenfahrzeugen oder Schiffen, die sich
unmittelbar neben der Fahrbahn bewegen.
(5) Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und
dergleichen sind Abblendlicht, Nebellicht oder beide gemeinsam zu
verwenden; Fernlicht darf außer während der Dämmerung, bei
Dunkelheit oder bei Nebel an Stelle von Abblendlicht verwendet
werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtbehinderung durch
Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen verwendet werden.
Unbeschadet der Bestimmungen über die Verwendung von Fernlicht und
von Nebelscheinwerfern ist bei einspurigen Krafträdern während des
Fahrens stets Abblendlicht zu verwenden.
(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen
Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht
oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine
Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt. Abs. 2
gilt in diesem Fall nicht. Wird Abblendlicht tagsüber als
Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei
Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die Bestimmungen des § 14
Abs. 3 und Abs. 4 nicht. -
Hab die Zeitung jetzt leider nicht mehr zur Hand.
Aber es steht auch unter Berufung auf ARBÖ oder ÖAMTC drin, also wird es schon stimmen!
Es sind mir nähmlich heute schon viele mit Neblern entgegengekommen und ich dachte mir, warum sich da keiner aufregt?!
Aber die wollen dieses sinnlose Gesetz unbedingt am Leben erhalten, was im Sommer doch wirklich sinnlos ist...
Wenn es limitiert auf z.B. Oktober bis März ist, dann wär´s eine sehr gute Idee, aber bei knallender Sonne- meines Erachtens stupid, aber bitte.
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ich geb dir vollkommen recht.
bei strahlendem sonnenschein mit licht fahren ist wirklich eine schnappsidee
da werd ich mal nachfragen müssen weil die nebler einschalten wäre ja die einfachste lösung
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Hab ich aus der eben relaunchten HP des ÖAMTC´s-
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:
Serienmäßiges Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten gemeint.
Spezielle Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw ausschalten; außer Begrenzungslicht dürfen andere Leuchten nicht gleichzeitig brennen. Eine Blendwirkung ist durch Tagfahrleuchten praktisch ausgeschlossen, der Kraftstoffverbrauch ist deutlich geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Schlussleuchten und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen, die meist mit der Zündung geschaltet werden, bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.Künftig dürfen auch Nebelscheinwerfer eingesetzt werden.Voraussichtlich Ende April wird das neue Gesetz in Kraft treten.
Nebelscheinwerfer alleine (wenn fix eingebaut)
Nebelscheinwerfer und Abblendlicht
Tagfahrleuchten und Nebelscheinwerfer -
hab ich auch grad gelesen.
schade hab mir extra die tagfahrleuchten eingebaut aber bei meinen anderen autos werd ich dann die neblers einschalten lassen
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Wie dem auch sei, ich empfinde es zu dieser Jahreszeit als überflüssig, aber da kommt halt der Österreicher in mir durch-maulen aber trotzdem einschalten...
Wird ab 15. April wahrscheinlich auch günstiger für´s Budget sein!
Schade um meine neuen Jubi SW, wenns draussen 30 Grad hat und von drinnen brennt die Birne, wird der Glanz bald verblassen
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Und hatts von euch schon jemand erwischt?
Ich jedenfalls kenn keinen.
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so ab jetzt ist es fix
mir liegt ein dokument vor welches nebelscheinwerfer offiziel für licht am tag eingesetzt werden dürfen, allerdings ist auch folg punkt eingearbeitet worden:
5. Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange
montiert wurden, sind keine zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag.falls interesse besteht könnte man es ja irgendwo hochladen
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jo, AN der stossstange in verboten (wie bei den rally autos),
aber IN der stossstange ist ok
bzw wie bei mir im lumma ansatz die linsen -
Ich fahr schon seit nem guten Monat nur mehr mit den Neblern rum und fahr jeden Tag am Morgen bei 2 Gendarmen vorbei... und so bin ich auch schon bei einigen Streifen vorbeigefahrn... haben mich bis dato noch nicht aufgehalten. Man merkt auch dass jetz viele andere Fahrer rein mit den Neblern unterwegs sind =)
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