Also.
In der Probezeit reicht das überfahren eines Stoppschildes (ob mit oder ohne Gefährdung ist egal) -> Typ A-Verstoss.
Konsequenz daraus:
Aufbauseminar, Bußgeld etc etc....
WENN jedoch bei der gleichen Situation es bei einer Verwarnung bleibt, dann entstehen keine weiteren Konsequenzen, man zahlt die Verwarnung (bis 35 Eur) und gut =)
Gruß
Marcus