Unterbodenbeleuchtung?!

  • ach ich vergaß noch zu sagen demnächst kommt eine ubb (ausstiegsbeleuchtung) in farbig von wiltec raus mit abe ... dauert noch ein wenig aber wird kommen. muss dann ein extra türkontaktschalter verbaut werden.

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • Bolf R30


    Schwachsinn!


    Hatte die LEIDER mal dran gehabt!! Fast 3 Punkte kassiert!!


    Einstiegsleichte hin einsteigsleuchte her!! Das muss dann so angeschlossen werden das die nur angehen wenn man steht und die tür aufmacht und sonst nicht!!


    Wie willst du es dem Bullen beweisen das du die dran hast aber nicht anmachst???

    Einmal editiert, zuletzt von catlaemi ()

  • Es wird definitiv keine andersfarbigen(außer weiß) zulässigen UBBs als Einstiegsleuchten geben...


    Und welcher Prüfer der was auf sich hält trägt ne UBB zu Showzwecken ein...zu Showzwecken braucht man nix eintragen! :D


    Aber es soll ja immernoch Prüfer geben die einem nen Hamster im Rad als Turbolader eintragen! :]


    Selbst wenn man die Serientüreinstiegsleuchten beim G4 Blau macht ist man vor Ärger nicht verschont...mich haben die Grünen mit meiner blauen Beleuchtung nochmal mit ner Verwarnung durchkommen lassen.Dort ist z.B nur Rot zulässig.

  • doch zu showzwecken musste auch eintragen wenn du mit dem auto im bereich der stvo/stvzo unterwegs bist und die nicht wieder abmontieren möchtest.


    Hamster im turbo? hm dachte immer die tragen Hamster nur als Scheibenwischer ein :D

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator


  • Ich dachte die müssten (eigentlich) beweisen, dass man sie während der Fahrt angemacht hat. :O


    Ich schreibe eigenltich, weil ja viele Bemante viel mehr können als sie eigentlich dürften .... nicht jeder hat ja lust bis sonstwohin zu Klagen und in Berufung zu gehen und vor das nächtes höhere Gericht zu ziehen - :baby:

  • Ist und bleibt verboten ;)
    Ein Blcvk ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung =)


    Und, um mich selbst zu zitieren:


    Zitat

    Wenn du den richtigen Prüfer kennst, kannste dir auch nen Nilpferd auf der Motorhaube eintragen lassen...


    ... nur im Schadensfall hilft dir das nach Gesetzeslage nicht die Bohne.

  • Zitat

    Original von TurboG.
    ... nur im Schadensfall hilft dir das nach Gesetzeslage nicht die Bohne.


    im schadenfall fällt die ubb aber nur ins gewicht wenn sie was mit dem schaden zu tun hat ;) und das wird wohl kaum passieren wenn man sie vernünftig verbaut hat.

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • Bei nem findigen Anwalt auf der Gegenseite wird die sehr schnell was mit dem Unfall zu tun haben, da glaub mal dran =)

  • Also ich hab als Einsteigsbeleuchtung blaue LEDs und sie sind nicht eingetragen, weil man das nicht einfach so eintragen kann (is ja eigenbau)!! Dennoch können die bullen nichts sagen, da die nur leuchten, sobald die tür offen ist....und so ist es erlaubt....mit dem thema habe ich mich lange genug mit einem TÜV Prüfer unterhalten...

  • das ist auch wieder was ganz anderes weil deine beleuchtung bei geschlossener tür ja im fahrzeuginneren ist ;)

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • @Freemaxx:


    Zitat

    Original von SharpShooter
    Selbst wenn man die Serientüreinstiegsleuchten beim G4 Blau macht ist man vor Ärger nicht verschont...mich haben die Grünen mit meiner blauen Beleuchtung nochmal mit ner Verwarnung durchkommen lassen.Dort ist z.B nur Rot zulässig.


    So stehts in der StVZO und so gilt es auch bei deinem Auto ;)

  • Hallo Leute,


    ich bin auf der Suche nach einer weißen Unterbodenbeleuchtung... Könnt ihr mir da evt. helfen? Finde irgendwie keine... Sollte wenn möglich Neonröhren sein... Wenn es so etwas nicht gibt muss ich mich dann wohl doch an LEDs gewöhnen...

  • Wie hier schon mehrfach erwähnt ist noch nicht einmal der Anbau erlaubt, außer auf irgendwelchen Show & Shine Messen, wo das Fahrzeug dann aber nicht mehr im öffenltichen Straßenverkehr steht bzw. bewegt wird.

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Zitat

    Original von AlexFFM
    Wie hier schon mehrfach erwähnt ist noch nicht einmal der Anbau erlaubt, außer auf irgendwelchen Show & Shine Messen, wo das Fahrzeug dann aber nicht mehr im öffenltichen Straßenverkehr steht bzw. bewegt wird.


    och bitte nicht schon wieder die diskussion ?(
    denke mal dazu ist alles gesagt oder?
    hier solls doch nicht üm legal/illegal gehen sondern um technische sachen etc bzgl ubb.
    8)

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

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