Geschwindigkeitsindex
bei Sommerreifen:
Der im Fahrzeugschein eingetragene Geschwindigkeitsindex darf bei Sommerreifen nicht unterschritten werden. Ein höherer Index ist jedoch erlaubt.
Geschwindigkeitsindex
bei Winter oder Ganzjahresreifen:
Richtlinien für den Einsatz von Winter oder Ganzjahresreifen anstelle von H-, V-, W-, Y-, oder ZR Reifen:
Obwohl diese Reifen durch Ihre Kennzeichnung für "T" (190 km/h) "H" (210 km/h) oder "V" (240 km/h) zugelassen sind, dürfen sie rechtlich auch auf Fahrzeuge montiert werden, die bauartbedingt auf eine höhere Geschwindigkeit ausgelegt sind.
Im §36 StVZO wird dazu dokumentiert: "(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen.
Bei Verwendung von M&S Reifen gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M&S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch
1. die für M&S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M&S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Geschwindigkeitsindex
gemäß ECE R30
Geschwindigkeitssymbol Höchstgeschwindigkeit
A8 bis 40 km/h
B bis 50 km/h
E bis 70 km/h
F bis 80 km/h
G bis 90 km/h
J bis 100 km/h
K bis 110 km/h
L bis 120 km/h
M bis 130 km/h
N bis 140 km/h
P bis 150 km/h
Q bis 160 km/h
R bis 170 km/h
S bis 180 km/h
T bis 190 km/h
H bis 210 km/h
V bis 240 km/h
W bis 270 km/h
Y bis 300 km/h
ZR
(alte Bezeichnung) über 240 km/h