Ich stimm da einfach mal zu, aber ist natürlich ne knifflige Geschichte...
Wenn die Eintragung im Serviceheft gemacht wurde ist dies als Urkunde anzusehen und eine Eintragung ohne durchgeführten Wechsel folglich eine Urkundenfälschung. Gut, hat zwar mit der zivilrechtlichen Sache nichts zu tun (Kostenrückerstattung pp.), aber so kannst du ggf. der Werkstatt noch ne Menge Ärger bereiten.
Ich würde nen Anwalt einschalten, sofern du ne Rechtsschutz hast, sonst wird der Anwalt teurer als der neue Motor.
So 'n sch**ß. Hast mein Mitgefühl...
Munter