Nach 4Sekunden über Rot

  • Der Polizist muss richtig gut sein, erst 4 Sekunden zählen können und dann auch noch das Kennzeichen merken, Respekt.


    Ich sehe er macht das dem Gartengewächs gleich oder hat dich auf dem Kieker.

    Bestellt am 22.04.2009: Golf VI 1.4 TSI 90KW/122 PS Highline in Candy Weiß
    Sportpaket Porto | Licht und Sicht-Paket | Geschwindigkeitsregelanlage | RCD510
    AB erhalten am: 11.05.2009
    Liefertermin: voraussichtlich KW 42, gebaut am 6.10.2009, abholen am 15.10.2009 gegen 17:30 Uhr

  • Zitat

    Original von DannyL
    Ich sehe er macht das dem Gartengewächs gleich oder hat dich auf dem Kieker.


    Liegt's an mir, dass ich das nicht verstehe :O :baby:?


    Zum Thema: Dass Du einen Rotlichtverstoß begangen hast, gibst Du ja selbst zu; ich würde also Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, Begründung: Du hast zwar das Rotlicht missachtet, allerdings zeigte die Ampel erst weniger als eine Sekunde rot, zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam es nicht. Sollte dann auf 50 € und 3 Punkte hinauslaufen.


    Ach ja, Zwilling: Spar Dir doch einfach Zeit und Mühe für solche Kommentare, die bringen doch echt niemanden weiter :rolleyes:.

  • Zitat

    Original von catlaemi
    ICH BIN NICHT MAL SO RICHTIG ÜBER ROT GEFAHREN!! habe im augenwinkel gesehen das es grad mal so rot wurde. wie kann der beamte denn sagen das es 4 sekunden waren oder 14=? oder 0,4? verstehe ich nicht!


    Öhm...*skeptischguck*


    "nicht mal so richtig rot" <---> "das es grad mal so rot wurde"


    Sorry,aber du bist dir ja selbst nichmal so sicher wie es denn nu war.
    Somit hast gegenüber ner Aussage eines POM`s schlechte Karten...*denk*

  • Zitat

    Original von Nuffolino


    Zum Thema: Dass Du einen Rotlichtverstoß begangen hast, gibst Du ja selbst zu; ich würde also Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, Begründung: Du hast zwar das Rotlicht missachtet, allerdings zeigte die Ampel erst weniger als eine Sekunde rot, zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam es nicht. Sollte dann auf 50 € und 3 Punkte hinauslaufen.


    Denke ich genauso... Also, ab zum Anwalt und nicht länger rumdiskutieren.

  • Zitat

    Original von Nuffolino


    Liegt's an mir, dass ich das nicht verstehe :O :baby:?


    Schnittlauch, außen grün - innen hohl, jetzt?

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  • Das es Rot war gibst du hier doch nun mehr oder weniger zu, oder?


    Letztendlich geht es hier überhaupt nicht um 4 Sekunden oder sogar 40.


    Es geht um einen Rotlichtverstoß, der länger als 1 Sekunde dauerte, aber dann kostet es nämlich mehr Strafe und es geht um einen Monat Fahrverbot.


    Ich denke nicht, dass der Polizist sich da etwas aus den Fingern saugt, was für ein Interesse sollte er nämlich haben, dich ohne Grund anzuscheissen.


    Im Gegenteil, wenn er es nicht genau gesehen hätte, dann hätte er die ne "normale" Rotlichtanzeige geschrieben, also 50 Euro und KEIN Fahrverbot. Im Zweifel halt immer für den Betroffenen.


    Es wird also schon etwas am Vorwurf dran sein, auch wenn du es jetzt hier vielleicht nicht zugeben möchtest.



    Ist eben meine Sicht der Dinge....

  • Zitat

    Original von G4Variant.de
    Es wird also schon etwas am Vorwurf dran sein, auch wenn du es jetzt hier vielleicht nicht zugeben möchtest.


    Was ist denn aus dem guten alten "in dubio pro reo" geworden ;)...


    DannyL: Ah jetzt ja.

  • man kann erstmal einspruch einlegen, wenn du glück hast verläuft sich der mist auf irgenteinem Schreibtisch......aber die Realität sieht meist anders aus :rolleyes:

  • Ab zum Anwalt.
    4 Sek. nachdem es rot geworden ist, würde im Stadtverkehr bei 50km/h ja bedeuten, das die Ampel 55m vor dir Rot geworden ist. Wieso sollte der Polizist schon anfangen zu zählen wenn er ein Auto in 55m Entfernung kommen sieht und die Ampel gerade umspringt. Von daher halte ich die Aussage für eine sehr grobe Schätzung, vorallem da du sagst, dass du die Ampel im Augenwinkel hast umspringen sehen. Was darauf schließen lässt das du ca. 5m von der Ampel entfernt warst und dementsprechend die rote Ampel weniger als eine Sekunde nach dem Umspringen überfahren hast.

  • Zitat

    Original von G4Variant.de
    Ich denke nicht, dass der Polizist sich da etwas aus den Fingern saugt, was für ein Interesse sollte er nämlich haben, dich ohne Grund anzu*zensiert*en.


    Sternchensammler, schlechten Tag, ...


    Es soll auch Menschen geben die andere Menschen fressen.


    daniel1301 hat da ziemlich Recht, es ist sehr unwahrscheinlich das da nen Polizist rumsteht und zählt wie lange ne Ampel rot ist, und sich dann noch das Nummernschild notiert. Das ist einfach unglaubwürdig.

  • Auch wenn es schon 20mal geschrieben wurde, zum Anwalt oder damit drohen. Du kannst ja auch die Erklärung von Daniel1301 anführen, sehr anschaulich.
    Du solltest den Brief aber mit richtig coolness schreiben, nicht hitzig vormulieren.

  • Naja, dann probier es mal mit nem Einspruch.


    Aber wenn du eine total sachverhaltsunbezogene Erklärung ala daniel1301 abgibst, dann wirst du damit bestimmt keinen Erfolg haben.


    Was steht denn noch auf dem Bußgeldbescheid mit drauf? Nur ein Polizist als Beweismittel? Oder steht da noch "gezielte Überwachung../ Standort..../ Messverfahren...."???

  • Zitat

    Original von derTick
    Du solltest den Brief aber mit richtig coolness schreiben, nicht hitzig vormulieren.


    ..und sowas bitte auch vermeiden! ;)

  • Zitat

    Original von G4Variant.de
    Es lebe die Rechtschreibrevorm :D :D


    Ist doch jetzt neu oder irre ich mich da jetzt? :D

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