ZitatAlles anzeigenOriginal von noise
also, an die klug*zensiert*er hier im forum...
komme gerade von 2 TÜV stellen, habe jeweils mit den leitern gesprochen und beide sind der meinung das zusatzscheinwerfer nicht eintragungsnötwendig sind.
das innere leuchtenpaar welches in der Klappe sitzt hatt ne andere E Prüfnummer und hat mit dem anderen Paar nicht zu tun! Also Findet kein eingriff in beleuchtung statt.... wan anderes wäre es wenn beide Paare eine Prüfnummer hätten und somit nur in verbindung mit dem anderen paar zu verbauen wären
Ledeglich wenn die originalen leucheten an einen anderen platz wandern, muss dies abgenommen werden.
zum thema umgeklämmte NSL wussten beide erst garnicht was ich von ihnen wollte, denen ist garnicht aufgefallen das das nicht original ist, dabei fährt der eine auch einen V-er. Als ich denen dann erklärte das das nicht original ist, meinten beide ich solle es so lassen da es niemanden auffallen würde und das dies eine optimale lösung sei....
werde mir dann wohl nen zusatzscheinwerfer montieren... ist die beste lösung
Das Zusatzscheinwerfer nicht eingetragen werden müßen (sofern E-Nummer vorhanden), ist hier denke ich jedem klar.
Das beide Leuchten eine eigene Nummer haben wusste ich nicht (hab hier nur Bora und US-Karren), macht die Sache aber (wie dein Prüfer erwähnte) bedeutent leichter.
Dann kannst du idT. die inneren Teile entfernen. Doch du mußt auch dann für einen Ausgleich sorgen, damit alle Bestandteile der Leuchten vorhanden sind.
Aber da du ja die Funktion der äußeren Scheinwerfer änderst (NSL integrierst) sollte die E-Prüfung auf jeden Fall hinfällig sein (da die Leuchten nicht unter dieser Umgebung/Bedingung geprüft wurden).
Und zu der Äußerung über die NSL möchte ich einmal anmerken, dass du da wohl mal wieder einen MusterTÜVer erwischt hast. Hat er wirklich sowas wie "lass es so fällt, niemandem auf" gesagt?? Denn dann wäre er definitiv im falschen Beruf (dort würd ich dann wohl auch den Camaro mit abtönbarer Frontscheibe vom Kollegen eingetragen bekommen ).
Da ich mich selbst einige Zeit mit Scheinwerferumrüstungen beschäftigt habe kann ich dir versichern, dass zumindest der TÜV Nord dort genauer ist (natürlich gibt es auch hier ausnahmen, wenn man zum Werksprüfer um die Ecke geht, bei dem man jeden Tag eh 3 Autos abnehmen läßt, doch bei Leuchtenumbauten sind die hier sehr pingelig und das zurecht).
Aber ich denke, dass wenn alle Bestandteile der Leuchten (NSL, Blinker in gelb/orange blinkend, Bremslicht, Schlusslicht und Rückfahrtlicht) vorhanden sind, solltest du bei einer Einzelabnahme keine Probleme bekommen (zumindest wenn alles richtig verlegt und ordnungsgemäß montiert ist).
Jedoch kommst du um diese Einzelabnhame echt nicht drum herrum (wenn du auch an der Rennleitung ohne Probleme vorbei willst, denn die machen hier zulande vermehrt auch lichttechnische Kontrollen).
Sonst ist's aber eine schöne Arbeit.
Edit:
Mit den Leuchten verhält es sich ja in etwa so, wie mit den ersten Hella Golf IV Look Scheinwerfern für Golf III mit nachträglich integriertem Golf IV/A4-Blinker. Die mussten auch extra eingetragen werden, obwohl Hella dort ne E-Nummer drauf hat.
Dann war in der Rennlizenz ja auch vermerkt "Golf IV Look Scheinwerfer mit nachgerüstettem Blinker".