Wurde heute angehalten !!!

  • Also mir ist auch neu das sie einem wegen einer Scheibengravur belangen können hinten.Wenns die Frontscheibe gewesen wär ok...aber hinten ist das ganze völlig haltlos!

  • ich würd mich an deiner stelle einfach mal bei so einem glasgravierer erkundigen ob für solche fälle was vorgesehen ist...oder was man da sonst so tun kann.....

  • Das hier hab ich im Internet gefunden....


    Eine Scheibengravur wird im Regelfalle durch bestrahlen mit Aluminiumspänen oder ähnlichem erzeugt, also aufgestrahlt.


    Die DEKRA beispielsweise (aber auch der TÜV) nehmen Bezug auf das "Verkehrsblatt". Hier mal eine Zitatantwort der DEKRA:
    --------------------------------------
    --------------------------------------
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen kurz:


    Bei Fahrzeugscheiben handelt es sich um gemäss §22a StVZO
    bauartgenehmigungspflichtige Teile. Zu einer Veränderung von
    Scheiben hat der Gesetzgeber im "Verkehrsblatt" (Amtsblatt des
    Bundesverkehrsministeriums) klar Stellung bezogen:


    ---------------
    VKBL 1993 Nr. 173: §§ 19 Abs. 2,22a, und 40 StVZO; Kennzeichnung
    von Scheiben als Diebstahlschutz


    Werden an Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Kennzeichnungen
    durch Ätzen, Sandstrahlen, Gravieren, mittels Laserstrahlen oder anderer
    Verfahren angebracht, so erlischt nach § 22a StVZO die Bauartgenehmigung
    der aus Sicherheitsglas bestehenden Scheibe und damit gemäß § 19 Abs.
    2 StVZO die für das Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis
    erlischt nicht bzw. die Bauartgenehmigung wird nicht unwirksam, wenn die
    Kennzeichnung (FIN oder Code) bei Windschutzscheiben außerhalb des
    Wischerbereichs und bei allen anderen Scheiben im unteren sichtbaren Randbereich
    von nicht mehr als 50 mm Höhe erfolgt und wenn das Kraftfahrt-Bundesamt dem
    Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller auf Anfrage erklärt hat, daß
    die nach Art und Größe (maximal 1 000 mm2 Schriftfeld) bestimmte Kennzeichnung
    mit der genannten Bezeichnung unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen
    keine unzulässige Veränderung der geprüften und genehmigten Eigenschaften
    des Glases erfolgt. Der Nachweis der technischen Unbedenklichkeit des
    Kennzeichnungssystems ist vom Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller
    gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt durch ein Gutachten der für die Prüfung von
    Sicherheitsglas zuständigen Prüfstelle zu führen.
    -------------------


    Die Veränderung der Scheibe ist demzufolge leider unzulässig.


    Mit freundlichen Grüßen,


    DEKRA Automobil GmbH
    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme





    Wer mir aber trotzdem so ne bescheinigung herbringen kann vom TÜV unterschrieben, dann mailt die mir bitte oder schickt die mir zu per Post !!!!


    Danke



    MfG Stefan

  • und was ist mit steinschlägen? dann müsste man ja jede scheibe beim kleinsten steinschlag sofort ersetzen.

  • Der Captain hat doch genau dasselbe Prob gehabt - stand doch auch jetzt in seinem Beriecht in der ???. =)


    War doch richtig Stress mit dem TÜV, aber er hat es jetzt doch eingetragen!!


    Wäre super, wenn er siich hier mal melden würde und sagt, wie es bei ihm genau gelaufen ist.
    Würde mich auch mal interessieren, weil ich in den kleinen Seitenscheiben auch Glasgravuren habe! :)

  • Hey super, danke.


    Werd da gleich mal kontakt aufnehmen.



    MfG Stefan

    MfG Stefan

  • Krass hab das auch nicht gewusst. Hab 4 Jahre einen Twingo gehabt und hab fast die Komplette Heckscheibe Gravieren lassen und die Seitenscheibe. Wurde damit auch öffter aufgehalten aber keiner hat was gesagt.


    Glück gehabt sag ich da nur. :]

  • Ich glaube, diese Regelung besteht auch erst seit Kurzem.


    Gruß sOlivier

  • @ understatement: Wäre cool, wenn du dann mal posten könntest, was bei dir rausgekommen ist!
    Einfach so das Gutachten von Captain vorzeigen wird wohl nicht möglich sein, da das Motiv/die Größe anders sein wird!?

  • ich würde sagen, unsere netten grünen freunde hatten gerade einen lehrgang und haben dann gleich mal gesucht... und sich dann in ihre schnittigen grün weissen vectra die augen rausgesucht ...


    so sind sie halt...



    mal verliert man, mal gewinnen die ndern.... so ists halt im leben!

  • Zitat

    Original von KimsBlackraces
    und sich dann in ihre schnittigen grün weissen vectra die augen rausgesucht ...


    Wat solche Karren fahren bei euch noch rum :D


    Bei uns nur noch silber/blaue VW oder Mercedes =)


    Muss ich glatt mal auf dem nächsten VW Treffen fragen, da gibts ja immer Glasgravur. Und bisher habe ich keine Schilder gesehen bei denen, dass es verboten wäre. Muss ich die mal anhauen, mal schauen was die zu sagen haben :D


    Gruß


    Marcus

  • finde die geschichte echt merkwürdig, weil bei meiner versicherung war ein gutschein für scheibengravur dabei.(fahrgestellnummer,....)


    ist ja auch ein gravur. ob jetzt eine nummer oder eine figur dran ist, ist ja voll egal, oder?

  • Zitat

    Original von BennY-
    und was ist mit steinschlägen? dann müsste man ja jede scheibe beim kleinsten steinschlag sofort ersetzen.


    ist ja wohl was anderes, wenn man die heckscheibe total zugravieren lässt, oder ob man paar kleine steinschläge hat, die im besten Fall noch nicht mal im Sichtbereich des Fahrers liegen ;(

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!