ChuckChillout:
Nur darf den Halter mit den gefluteten Scheiben bzw. getönter Scheibe (vorne) keinen Vorwurf gemacht werden, da es dann ja eingetragen ist. (wenn er es eingetragen bekommen hat) Denn dann ist es Schuld des TÜV-Prüfers, da er es ohne Erlaubnis eingetragen hat, ohne das es zulässig ist. =)
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