wie lange TÜV überziehen?

  • Hallo zusammen,


    ich müsste diesen Monat noch zum TÜV wollte damit aber noch so lange warten, bis ich meine neuen Reifen für meine neuen Felgen habe, um dann alles in einem Abwasch zu erledigen... Jetzt sieht es aber so aus, dass das mit den Reifen/Felgen etc. diesen Monat nicht mehr klappt... Wie lange kann ich denn den TÜV-Termin überziehen ohne "Strafe" zahlen zu müssen? Ich meine mich nämlich daran zu erinnern, dass man ab einer gewissen Überschreitungszeit Strafgebühr zahlen muss, oder irre ich mich da?


    Danke für eure Antworten.


    Grüße,
    Perle

  • So weit ich inforiert bin, bekommst Du wenn, dann von der Polizei ne Strafe.
    Der TÜV datiert die neue Plakette nur auf das Fälligkeitsdatum der alten Plakette zurück.
    Allerdings hast Du nach meinen Infos ein Problem, wenn Du einen Unfall hast. Dann musst Du nämlich beweisen, dass dein Auto in einem einwandfreien (also TÜV sicheren) Zustand ist.
    Ansonsten schau mal in den Bussgeldkatalog.

  • Vielen Dank! Das hört sich ja schon mal positiv an.. Dann klappt es ja auf alle Fälle.


    Schönen Abend noch :)

  • Hallo,
    von der Rennleitung gibt es ein Ticket, wenn der TÜV überzogen ist und keine Termin für die HU nachgewiesen werden kann.
    Frag doch einfach beim TÜV nach einem Termin der etwas weiter in der Zukunft liegt, dann hast Du keine Probleme!
    Gruss
    Desaster

  • Drei Monate ist nicht ganz präzise-


    Bei mehr als 2 Monaten (1 Tag reicht) kostete es damals schon ein Verwarngeld plus Mängelkarte.


    Ich glaube aber, dass diese Regelung letztes Jahr überholt wurde und nun jede Überschreitung schon im Verwarngeldbereich liegt.

  • Jep, nun darf man nämlich NICHT mehr überziehen, nicht mal einen Tag!!!
    Hatte das Thema gerade erst am Montag mit meinem freundlichen TÜV (Dekra) Prüfer durchgekaut - hatte nämlich als ich den Golf aus der Winterruhe geholt habe bemerkt das die HU im März fällig gewesen wäre....nun schnell nachgeholt und den Stempel auf März geklebt bekommen...

  • Ja, ach du k.a.c.k.e. dann sollte ich mich wohl morgen mal um einen Termin in der nächsten Woche bemühen... Nochmal danke für eure Hilfe.

  • Zitat

    Original von Magic-Golfnun schnell nachgeholt und den Stempel auf März geklebt bekommen...


    und umgekehrt?
    Ich lasse morgen im Rahmen einer Reparatur meinen ersten TÜV und ASU machen.
    Allerdings einen Monat vor Fälligkeit.
    Wird jetzt auf April 07 oder Mai 07 geklebt?

  • moin,


    also ich kann nur sagen dass der TÜV selbst keine strafe verhängen darf.und da spreche ich aus erfahrung da ich vor zwei wochen beim TÜV war und HU und AU gemacht habe.gemusst hätte ich allerdings schon september 8o


    der prüfer fragte dann nur warum ich erst jetzt komme und gut war.



    grüsse aus dem warmen essen :D

  • Nein, Strafe darf der TÜV Mensch keine verhängen.....der klebt eben nur die Plakette auf den Monat in dem sie abgelaufen war........bei vorgezogenen HU´s kommt man soweit es mir bekannt ist die Stempel "normal" geklebt, also man verliert nichts!

  • Alte Faustregel die seit Jahrzehnten gilt:


    =) =) Ab der 9.ten Woche muß man zahlen. =) =)

  • Überschreitung von 0 bis zwei Monate kosten nur 15 Eurp Verwarngeld (nicht vom TÜV, sondern von der Polizei).


    @jotess:
    TÜV und ASU gibts nur für 2 Jahre. Wenn du es als om April machst, bekommst du auch die Plakette bis April 07

  • Zitat

    Original von G4Variant.de
    @jotess:
    TÜV und ASU gibts nur für 2 Jahre. Wenn du es als om April machst, bekommst du auch die Plakette bis April 07


    Vielen Danke für die Info. Hat ja leider gestern nicht geklappt mit der Plakette :(

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