Gewinde Fahrwerk eingebaut - jetzt Frage

  • hmmm...das ist ne ganz schwierige Sache...weiter raus kann ich nicht ohne zu ziehen...und gehört habe ich das man so mindestens 5mm Freigängigkeit haben muss. Aber ich sehe das richtig dass das dann im Ermessensspielraum des Prüfers liegt, ja?

  • Einfach mal vom TÜVer anschauen lassen. Der wird Dir schon sagen ob der das so abnimmt oder nicht.

  • Nach TÜV-Richtlinie ist eine Freigängigkeit von mindestens 5mm zu beweglichen Teilen vorgeschrieben.
    Der Reifen z.B. ändert ja bei hohen Geschwindigkeiten bzw. bei Kurvenfahrt seine Form (auch oben).
    Die Diskussion, ob er seine Form in die oder die Richtung ändert und es ja eigentlich besser oder schlechter wird als im statischen Zustand hat man abgewürgt, in dem man besagte Richtlinie erlassen hat.
    Eigentlich ist da kein Ermessensspielraum für Prüfer mehr.

  • Zitat

    Eigentlich ist da kein Ermessensspielraum für Prüfer mehr


    glaube aber nicht das die da so kleinlich sind. ermessensspielraum hat der prüfer eigentlich immer

    Gruß
    Kai

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